nen Aufruhr für den Fall, dass sie versuchen würden,
die fürstlichen Befehle mit Gewalt durchzusetzen. Im
Mai 1720 wandte sich der fürstliche Anwalt Stephan
Christoph Harpprecht erneut an den Kaiser.” Auch
dieses Mal entsprach der Kaiser den Wünschen: Am
27. Juli 1720 erliess er erneut ein Mandat, in dem er
den Untertanen befahl, die widerrechtlich erworbenen
Güter und Rechte dem Landesherrn zurückzugeben.?®
Im Sommer 1721 wurde eine kaiserliche Kommission
eingesetzt, die die Beschwerden der Kirche wegen des
Entzugs des Novalzehnts untersuchte. An diese Kom-
mission wandten sich auch die Gemeinden. Unter im-
mensem Druck sahen sich die Gemeinden schliesslich
gezwungen nachzugeben und die umstrittenen Güter
zurückzugeben. Fürst Anton Florian starb im Oktober
1721, den Ausgang des Streits erlebte er nicht mehr.
Alpwirtschaft
Die Alpen werden seit dem Hochmittelalter genutzt,
sie waren ein wichtiger Teil der bäuerlichen Existenz-
grundlage. Gapfahl ist die älteste Balzner Alp, sie war
bereits 1440 im Besitz von Balzers und wurde ur-
sprünglich von beiden Ortsteilen genutzt. Das Güschg-
le gehörte bei der Abfassung des Urbars der Grafschaft
Vaduz (1614) Mäls. Ein Teil von Guschgfiel wurde
1704 von den Frastanzern und Altenstädtern gekauft,
der Rest wenige Jahre später. Über den Erwerb der
Matta ist wenig bekannt: Sie gehörte 1610 noch zwei
Brüdern aus Frastanz, 1717 war sie dann im Besitz von
Balzers und Mäls. Der Zigerberg war in alten Quellen
als eigene Alp aufgeführt. Vermutlich wurde er zusam-
men mit Guschgfiel von Balzers erworben.
Gapfahl und Guschgfiel waren Kuhalpen, das Güschg-
le und die Matta Galtalpen. Obwohl dies für die Balz-
ner Alpen nicht belegt werden kann, ist anzunehmen,
dass es auf den Alpen einfache Hütten für den Senn
und den Hirt gab, aber keine Ställe für das Vieh. Die
Nutzung der Alpen führte immer wieder zu Konflik-
ten: Einerseits entstanden Streitigkeiten zwischen den
Gemeinden um den Grenzverlauf, die Schneeflucht-
und Holzrechte. Andererseits gab es Nutzungskonflik-
te unter den Alpgenossen selber: Die Alprechte wur-
den beschränkt (Kuhrechte, Stösse), es konnte nicht
jeder beliebig viel Vieh auftreiben. Die Mitgliedschaft
in der Alpgenossenschaft wurde vererbt (nur an eheli-
che Nachkommen), ein Einkauf war möglich. Wer eine
«Fremde» heiratete, musste diese einkaufen. Aus der
Mitgliedschaft entstanden nicht nur Rechte, sondern
auch Pflichten: Jeder musste mit Fronarbeiten zum
Unterhalt der Alpen beitragen.
Wie genau abgerechnet wurde, zeigen folgende Bei-
spiele: Der Pfarrer von Balzers wurde der Alpgenos-
senschaft Balzers «angelastet», der Kaplan der Alpge-
nossenschaft Mäls. Die Schlossvögte von Gutenberg
hatten das Recht, Vieh auf Gapfahl aufzutreiben, aller-
dings kam es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen:
Der Schlossvogt Kaspar von Ramschwag berief sich
auf die «Überwinterungsregel». Als er 1591 vierzehn
Kühe auftreiben wollte, gestanden ihm die Mälsner nur
zwölf Kühe zu und trieben zwei Kühe weg. Wohl um
ihn zu ärgern, verweigerten sie ihm die gemeinsame
Milchverarbeitung, er musste selber sennen.*®
Gewerbe, Handel
Das Handwerk hatte um 1700 noch keinen goldenen
Boden. Vom Handwerk allein konnte man nicht leben,
da der Absatz fehlte. Hinweise auf Handwerksbetrie-
De in Balzers sind daher selten. In der Landesbeschrei-
bung von 1784 werden ein Schmied und ein Wagner
erwähnt. Das Verbot, neue Häuser zu bauen, behin-
derte die wirtschaftliche Entwicklung enorm, beson-
ders das Bauhandwerk. Zweck dieses Hausbauverbots
war es, die Zahl der Häuser und damit die Zahl der
Nutzungsberechtigten am Gemeineigentum mög-
lichst zu beschränken.
Da die Bauern weitgehend Selbstversorger waren, war
auch der Handel unbedeutend. Gekauft wurden vor
allem Salz und Metallwaren, verkauft wurden land-
wirtschaftliche Produkte: Wein, Käse, Schmalz (But-
ter), Kühe, Kälber, Stroh, Hanf und Flachs. Die fahren-
den Händler, die der Unterschicht angehörten, spielten
für die Versorgung mit Artikeln, die nicht selber her-
gestellt werden konnten, eine wichtige Rolle (Korbwa-
ren, Kleider, Pfannen usw.).
Wirtshäuser
An der Landstrasse gab es auf engem Raum vier Wirts-
häuser: «Post», «Hirschen», «Engel» und «Adler». Die
lokal führende Schicht (Landammänner, Richter etc.)
rekrutierte sich häufig aus den Wirtefamilien. So war
Landammann Basil Hoop Wirt im «Hirschen» (später
Tappeinerhaus, 1965 abgebrochen) und Landamman
Franz Josef Schreiber im «Adler» (auch als Ramschwag-
haus bezeichnet). Die Wirtshäuser mussten einen «Ta-
fernzins» (Konzessionsgebühr) und je nach Menge des
ausgeschenkten Weins «Umgeld» bezahlen.