Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2019) (2019)

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Der 2001 abgebrannte Dorfkern und neu aufgebaute alte Dorfkern von Balzers, das Höflequartier, damals und heute (2018) 
Ausgabe von Boden aus dem Gemeindebürgerbesitz 
dem Gleichheitsgrundsatz angepasst und die Bürger- 
nutzenauszahlung vereinfacht. Nutzen und Ertrag aus 
dem Gemeindevermögen kam den Gemeindebürgern 
zugute. Der zur Auszahlung gelangende Anteil nach 
Haushalt und Kopf wurde seit 1997 an alle Gemein- 
debürgerinnen und -bürger zu gleichen Teilen (Kopf- 
Juote) entrichtet, insgesamt um die 200’000 Franken 
jährlich. Mit der Gründung der Bürgergenossenschaft 
endete die Auszahlung dieser Summe an die Bürger 
und Bürgerinnen. 
Im April 1998 hatte die stimmberechtigte Bevölke- 
rung die Einleitung eines Regelungsverfahrens zur 
Bildung einer Bürgergenossenschaft befürwortet. Ein 
Ausschuss prüfte die Frage, ob eine Genossenschaft 
gegründet werden solle und klärte eine allfällige Re- 
gelung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse. 
Obwohl der Ausschuss wie auch der Gemeinderat von 
der Gründung abrieten, befürwortete die Stimmbe- 
völkerung bei schwacher Stimmbeteiligung die Schaf- 
fung der Genossenschaft. Damit ging das bisher von 
der Gemeinde betreute Bürgervermögen in den Besitz 
der Bürgergenossenschaft über, die das Vermögen seit- 
her selbstständig verwaltet. Dazu gehören zahlreiche 
Immobilien wie etwa die noch von der Gemeinde in 
Angriff genommene Wohnüberbauung Stadel («Woh- 
nen im Park»), das Areal «Alte Fix», auf dem die Ge- 
meinde Wohnungen zu realisieren beabsichtigte, oder 
die Überbauung Höfle (Gemeindeteile). Die politi- 
sche Gemeinde zahlt jährlich beachtliche Beträge an 
die Genossenschaft. Der Zweck der Genossenschaft 
liegt auch darin, die bestehende Rechtstradition ins 
Bewusstsein zu rufen, zum kulturellen Leben in der 
Gemeinde Balzers beizutragen und die Verbundenheit 
der Mitglieder mit Balzers zu stärken. Die Gründung 
der Genossenschaft hat für die politische Gemeinde 
und ihre Entwicklung selbstredend Auswirkung. 
Schon zuvor waren auch die Eigentumsverhältnisse 
der Alpgenossenschaften Gapfahl-Güschgle (insge- 
samt 2’747’513 m?) und Guschgfiel-Matta (3’844’077 
m?) bereinigt worden. Die Alpgenossenschaften wur- 
den 1998 grundbücherlich als Eigentümerinnen dieser 
Balzner Grundstücke eingetragen, wobei der Gemein- 
de resp. nach der Gründung der Bürgergenossenschaft 
dieser Körperschaft ein erstrangiges Vorkaufsrecht ein- 
geräumt ist. 
Zukünftiges Wohnen: Lebensraum Balzers 
Jeder und jede wird älter. Mit der Eröffnung des Alters- 
and Pflegeheimes Balzers vor etwa 25 Jahren machte 
die Gemeinde einen weiteren Schritt in die Zukunft. 
Es wurde seither weiter entwickelt und optimiert. 
Nach mehrjährigen Vorbereitungen konnte 2015 der 
Zusammenschluss der 1956 ins Leben gerufenen Balz- 
ner Familienhilfe und des Alters- und Pflegeheimes im 
«Lebensraum Schlossgarten» erreicht werden. Dazu
	        

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