Das Armenhaus und spätere
Bürgerheim in Triesen, Auf
nahme aus dem Jahr 1980.
1886 berichtete die Gemeinde Balzers von weiteren
Beschlüssen des Gemeinderates zu diesem Thema:
Zweitens [soll] das sogenannte Wiesenutzungsablösungs
kapital von zk. 40'000 fl. ö. W. zur Sondierung [und] zur
Erstellung eines Ortsarmenhauses einer eigenen Verwal
tung unterstellt werden. 21
In diesem Bericht heisst es zudem, die soeben ange
dachte Einkassierung sei auf zehn Jahre zu terminie
ren, mit jährlichen Zahlungen und einer fünfprozen
tigen Verzinsung. Die erste Zahlung wäre für das Jahr
1887 fällig. Der Bericht schliesst dann mit der Fest
stellung:
Die wirkliche Erstellung des Armenhauses [ist] somit auf
unbestimmte Zeit verschoben. 22
Unterbringung von Balzner Gemeindearmen
im Armenhaus in Triesen
Im Jahr 1887 kam es schliesslich zum Vertrag zwi
schen den Gemeinden Triesen und Balzers, in dem
sich Triesen verpflichtete, die Armen von Balzers auf
zunehmen. Die Gemeinde Triesen soll die Armen und
Kranken richtig verpflegen und ärztlich versorgen. Es
konnten bis zu zehn Bedürftige aus Balzers gegen eine
entsprechende finanzielle Beteiligung aufgenommen
werden. Die jährliche Anbindung ans Triesner Armen
haus kostete 20 Kronen. Kranke, die über acht Tage
das Bett nicht verlassen konnten, kosteten die Balzner
Gemeinde täglich 70 Kreuzer, dies galt auch für Insas
sen mit akuten Erkrankungen. Für Kinder, die älter als
ein halbes Jahr aber noch nicht schulpflichtig waren,
mussten täglich 30 Kreuzer bezahlt werden. Für alle
weiteren Personen waren täglich 45 Kreuzer zu ent
richten. 23
Weitere Bestrebungen zur Realisierung eines
Balzner Armenhauses
Trotz dieses Vertrages von 1887 wurde der Gedanke
zur Errichtung eines eigenen Armenhauses in Balzers
noch nicht aufgegeben. Aus dem Jahr 1888 datiert
ein weiteres Dokument zur Untersuchung des Alten
Schulhauses als potentielles Balzner Armenhaus. Das
fiaus sei laut Inspektor und Landesphysikus Wilhelm
Schlegel nicht geeignet, zum einen aus hygienischen,
aber auch aus räumlichen Gründen. Im Keller habe
es Schimmel. Von der Idee der Realisierung eines Ar
menhauses in diesem Gebäude wurde klar abgeraten.
Die Regierung schrieb ausserdem, es müsse zuerst eine
Kostenaufstellung gemacht werden. Das «vorliegende
fiaus erscheint überhaupt wegen seiner Lage zu einem
Armenhaus nicht besonders geeignet». 24
Im Erlass vom gleichen Datum wird deklariert: Der
«Bericht des fürstl. Landesphysikus betreffend die be
absichtigte Umgestaltung des fiauses Nr. 17 [heute