Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2017) (2017)

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gar I 7 und auf keine weiss nichts, dass denen von Flesch 
etwas nuz oder guth gewesen I 8 wäre. Und nachdem 
ich und die vorgenannten vier schiedleute denen von 
Balzers I 9 und von Flesch ihre kundtschaften verhört 
hatten, so hab ich obgenannter graf I 10 Hanns herr zu 
Sargans gemain mann in dieser sach die vorbenamss- 
ten I 11 vier schiedleute gefragt auf ihren eyd, welcher 
parthey kundtschaften sie I 12 für die bessere und ge 
rechtere halten. So haben dieselben vier, und ein jeder 
I 13 besonders von ihnen, mir zur antworth ertheilt auf 
ihren eyd, dass die ehegenannte I 14 meines vettern graf 
Heinrichs und seiner leute denen von Balzers ihre I 15 
kundtschaften um weit und viel in allen Sachen die 
bessere und gerechtere I 16 kundtschaften seyen und 
sonderheitlich, dass die von Balzers billig und von I 17 
rechts wegen bey den vorgenannten marken bleiben 
sollen, und dass die von I 18 Flesch kein vieh dafür herab 
von ihnen waiden sollen noch von waid oder I 19 ge- 
meindschafts wegen für dieselben herabwerts etwas zu 
schaffen oder zu I 20 thun haben sollen. Dargegen sollen 
auch die von Balzers für die ehe- I 21 genannten marken 
hinaufwerts kein ihniges vieh waiden noch von waid 
I 22 oder gemeindschafts wegen dafür hinauf etwas zu 
thun oder zu schaffen I 23 haben. Und welcher theil von 
den vorgenannten beeden partheyen über I 24 dieselben 
marken waideten oder von waid und gemeindschafts 
wegen I 25 etwas einander thätten oder thun wollten, 
da soll und mag als dann es der I 26 andere theil dem 
selben wohl verwehren und darum pfändten auf alle 
weis, I 27 wie es die geschworne kundschaften gesagt 
haben, wornach auch bescheiden worden I 28 und dar- 
umen, dass diesem Spruch und allen vorgeschriebenen 
stucken von beeden I 29 theillen und allen ihren nach- 
kommen gäntzlich nachgelebt und gehalten I 30 werden 
solle. Und zu urkundt und gantzer Wahrheit und zeug- 
niss, dass I 31 die vorgenannte vier schiedleute gemein 
sam und einhellig übereins gekommen I 32 seyen und 
diesen Spruch gesprochen und sich dessen bekennt 
haben, was I 33 vorgeschrieben stehet, so hab ich obge 
nannter graf Hanns von Wertenberg I 34 herr zu Sargans 
mein eigenes jnsigil und auch die vorgenannte I 35 vier 
schiedleute Heinrich Stöklin, burger zu Veldkirch 16 , 
und Hainz I 36 Blatt, ammann im Walgöu, und Hartwig 
von Mayenfeld und auch I 37 Hans Werth oder Verne, 
der alte richter zu Raggaz, öffentlich I 38 unsere eigene 
jnsigil ein jeder besonders gehenkt an diesen [fol. 2r] I 1 
brief, wann wir alle vier einhelliglich diesen ausspruch 
gethan haben, I 2 in aller weis als vor von uns an diesem 
brief geschriben und bescheiden I 3 ist. Dies geschähe 
und ward dieser brief geben an dem nächsten I 4 Sonn 
tag vor st. Barholomäus tag des heiligen zwölf hotten I 5 
in dem jahr, da man zählte von Christus gebürt dreyze- 
hen I 6 hundert und achzig und darnach in neunten jahr. 
a ] Das hier zu erwartende gemein fehlt. 
- 1 Johann I. v. Werdenberg-Sargans, 1342-1399. 
- 2 Balzers. 
- 3 Fläsch, Kr. Maienfeld GR [CH]. 
- 4 Luziensteig, Pass, Gern. u. Kr. Maienfeld / 
Gern. Balzers. 
- 5 HeinrichV. v. Werdenberg-Sargans, 1355-tl397. 
- 6 Donat v. Toggenburg, *1353 - tl400. 
- 7 Rudolf V. v. Montfort-Feldkirch, 1357-tl390. 
- 8 Walgau, Vorarlberg [A]. 
- 9 Maienfeld, Gern. u. Kr. 
-10 Ragaz, Bez. Sargans SG [CH]. 
- 11 Prataserna, Name abg., wohl im Grenzgebiet 
Balzers / Fläsch / Maienfeld zu suchen. 
-12 Rain, Name abg., wohl ebd. zu suchen. 
-13 Moza, Gern. Fläsch. 
-14 Rote Rüfi, Name abg., wohl im Grenzgebiet 
Balzers / Fläsch / Maienfeld zu suchen. 
-15 Name abg., Bergspitze auf dem Fläscher Berg, 
Gern. Fläsch. 
- 16 Feldkirch, Vorarlberg.
	        

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