Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2017) (2017)

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rungsbeiträgen an Magerwiesen-Eigentümer hat man 
erstmals die naturschützerische Bedeutung dieser 
Lebensräume anerkannt. 
Auf der Basis der heute gültigen Verordnung über die 
Ausrichtung von Bewirtschaftungsbeiträgen zur Erhal 
tung von Magerwiesen vom 22. Oktober 1996 werden 
mit den Bewirtschaftern Verträge abgeschlossen mit 
dem Ziel, die im Magerwieseninventar enthaltenen 
Flächen zu erhalten. Aufbauend auf die ehemaligen 
Erhebungen der Jahre 1990/ 91 wurde mit Übernah 
me der gesamtschweizerischen Methode [Eggenberg 
et al. 2001] mit standardisierter systematischer Da 
tenaufnahme von Vegetation, Strukturelementen, 
Nutzung, Verbuschung sowie Vernetzungssituation 
ein Magerwieseninventar neuerlich erstellt. Es wur 
den in der Folge 213 Objekte mit 177,3 ha ausser 
halb des Rheindamms erhoben, wovon 41,6 ha im 
Talraum und am Schellenberg. Der Rheindamm stellt 
seinerseits alleine 25 Prozent aller Trockenwiesenflä 
chen des Landes. 
Das System ist inzwischen verbesserungswürdig. Mit 
einer Abstufung der Beitragshöhe könnte die Ver 
wirklichung angestrebter Ziele noch besser gesteuert 
werden. Das verlangt aber eine klare Abgrenzung der 
verschiedenen Teilgebiete in Anlehnung an das vor 
gelegte Landschaftsentwicklungs-Konzept [LEK]. 
Zudem wären Lenkungsabgaben auf umweltbelas 
tende Stoffe sinnvoll, die in der Landwirtschaft aus 
gebracht werden. Sie könnten einen zusätzlichen 
gesteuerten finanziellen Beitrag an die Erhaltung der 
Magerwiesen leisten. Eine generelle Neuausrichtung 
innerhalb des bisherigen Förder- und Subventionswe 
sens wäre unabdingbar. Dies setzt allerdings eine Um- 
weltverträglichkeits-Abklärung dieser Subventionen 
voraus, wovor man sich bisher wohl wegen des zu er 
wartenden Ergebnisses scheut. Es gibt im Bereich der 
ökologisch auszurichtenden Landwirtschaftspolitik 
ein Zuviel an «Greenwashing» mit vielen landschafts 
pflegerischen Aussagen, die sich in Wirklichkeit nicht 
erfüllen lassen. 
Die Vorschläge für Landschaftsschutzgebiete 
Ein Teilerfolg hat sich auf der Ebene des Landschafts 
schutzes eingestellt, der sich für die Erhaltung des Bil 
des der traditionellen Kulturlandschaft einsetzt. Die 
Gemeinde Triesen akzeptierte mit Verordnung über 
das Landschaftsschutzgebiet «Periol-Bofel-Neufeld- 
Undera Forst» vom 17. September 2013 das erste 
Landschaftsschutzgebiet Liechtensteins und kommt 
damit den Vorschlägen der Inventare 1977 und 1996 
nach. Damit sollen die Geländeform, die Struktur und 
die Einzigartigkeit des Landschaftsausschnittes für die 
Zukunft erhalten werden. In Landschaftsschutzgebie 
ten ist ausschliesslich eine land- und forstwirtschaft 
liche Nutzung erlaubt. Die Weiterführung des Land 
schaftsschutzgebiets gemäss Inventaren bis knapp 
an die Balzner Industriezone fand in der Gemeinde 
Balzers bisher keine Unterstützung. Die Fluren «Lang 
Wesa», «Senne», «Zepfel», «Wesa», «Runkeletsch», 
«fiopmasbünt», «Entamoos», «Fora» und «fiälos» seien 
in der Bauordnung Balzers bereits als Landschafts 
schutzzone ausgewiesen und entsprechend geschützt. 
Die Gemeinde Balzers verzichtet gemäss Gemein 
deratsbeschluss vom 26. März 2014 auf die rechtli 
che Ausscheidung als Landschaftsschutzgebiet. Die 
Gemeinde Triesen liess sich von dieser Absage nicht 
beirren. Am 23. September 2014 wurde das Gebiet 
«Wesa - Fokswinkel» als weiteres Landschaftsschutz 
gebiet mit Verordnung der Regierung ausgewiesen. 
Damit ist die landesweite Bedeutung dieser Kultur 
landschaft zumindest auf der Triesner Seite aner 
kannt. 
Ausweisung der Kernzone als Naturschutzgebiet 
Das Entwicklungskonzept Natur und Landschaft 
[ENL] des Landes [Renat 2005] weist den nordöst 
lichen Gemeindeteil von Balzers und damit auch die 
Balzner Magerwiesen in «Senne-Zepfel» als «ökolo 
gischen Kernraum» aus. Räumlich decken sich diese 
Kernräume mit den übergeordneten Anliegen für 
ökologische Freiräume und Wildtierkorridore. Auch 
der Gemeinderichtplan 2009 von Balzers weist den 
Raum als Landschaft mit besonderer Funktion «Vege 
tation/Landschaft mit engem Bezug zur Talbildung» 
aus [Gemeinde Balzers 2009]. Der Erlass garantiert 
aber noch nicht, dass das Gebiet im Hinblick der 
wichtigen ökologischen Qualitäten geeignet bewirt 
schaftet wird. Der Biotoperhalt ist mit den freiwilli 
gen Magerwiesenverträgen auf wackliger Grundlage. 
Der Kernraum der Magerwiesen ist angesichts ihrer 
hohen naturkundlichen Bedeutung als Naturschutz 
gebiet auszuweisen. Die Kernzonen der hohen Na 
turwerteausstattung sind also auch als solche recht 
lich kenntlich zu machen. Wo soll denn sonst die 
Artenvielfalt gesichert werden, wenn nicht in solchen 
erkannten Gebieten?
	        

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