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herrschenden Naturwerte als eine Kernzone in einer
landesweiten Vernetzung der Lebensräume vorge
schlagen, und damit seine erhöhte Bedeutung noch
mals unterstrichen. Als besonders bedeutsam werden
hier die Feldgehölze und die stufigen Waldränder
sowie die letzten Reste der Magerwiesen bezeichnet.
Im Entwicklungskonzept «Natur und Landwirtschaft -
Modul Natur und Landschaft» [Renat AG 2005] -
wurde in einem ökologischen Raumkonzept unser Un
tersuchungsgebiet der Kernzone A zugewiesen, und
damit die herausragende Bedeutung der Naturwerte
unterstrichen.
Es gibt also zahlreiche Naturwertanalysen, welche die
Schutzwürdigkeit des Gebiets seit bald 40 Jahren un
terstreichen.
Bisherige Schritte für die Erhaltung der Mager
wiesen
Im Jahr 1983 gelangte die Liechtensteinische Gesell
schaft für Umweltschutz [LGU] an die Regierung
und bat analog zur Schweiz um Einführung von Be
wirtschaftungsbeiträgen als Anreiz zur Belassung der
letzten Magerwiesen im Talraum. 1988 wurde dieser
Antrag von der Regierung an den Landtag weiterge
reicht und vom Landtag in eine Kommission verwie
sen. Die Sorge um weitere Verzögerungen und die
Gefahr der Zerstörung der letzten Magerwiesen liess
die Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-
Sargans-Werdenberg mit Schreiben vom 6. April
1988 direkt an die Gemeinde Balzers gelangen. Es
wurde beantragt, für das Jahr 1988 auf dem Gemein
degebiet diese Prämien im damaligen Ausmass von
30 Rappen pro Klafter zu übernehmen, bis die ge
setzlichen Rahmenbedingungen greifen. Die Gemeinde
Balzers erklärte sich mit Schreiben vom 15. Juni 1988
hierzu bereit.
Beitragszahlungen für Magerwiesen sind seither
gemäss Gesetz vom 15. November 1988 über die
Ausrichtung von Magerwiesenprämien [LGBl. 1988
Nr. 59] möglich, die in einem Magerwieseninventar
auszuweisen sind. Diese Beiträge beruhen auf Frei
willigkeit. Mit der Auszahlung von speziellen Förde-
Flächen des Mageruneseninventars.
Plangrundlage: Amt für Bau und Infra
struktur.