Al
biet geworben [Kaufmann 1983]. Im zweiten Inventar
der Naturvorrangflächen des Fürstentums Liechten
stein [Broggi & Partner 1996] wurden für diesen Raum
detailliertere Vorschläge für zwei Landschaftsschutz
gebiete und der Ausweisung der Magerwiesen als Kern
zone in Form eines Naturschutzgebiets, einem Waldre
servat und zwei Naturdenkmälern dargestellt.
Das Objekt L 1.6 «Langwesa-Wesa-Runkeletsch-
Vogelsang-Entamoos» mit 62 ha umfasst den Balz-
ner Teil mit Vorschlag der Ausweisung als Land
schaftsschutzgebiet. Das Objekt L 2.1 «Bofel-Neu-
feld - Pfarrslangacker-Wesa» mit 163 ha im Triesner
Teil wird gleichrangig als Landschaftsschutzgebiet vor
geschlagen.
Das Objekt B. 1.9 «Langwesa-Runkeletsch» in den
Balzner Magerwiesen inklusive «Senne-Zepfel» mit
insgesamt 4,42 ha wurde als Kernzone des umgebenden
Landschaftsschutzgebiets als Naturschutzgebiet vorge
schlagen, desgleichen auf der Triesner Seite mit Objekt
B 2.3 im Bereich «Fokswinkel-Wesa» mit 0,83 ha.
Im gleichzeitig erstellten Inventar für Waldreservate
wurden die Bestockungen südlich der Lawenarüfe bis
zum Fluchtweg als Sonderwaldreservat Objekt W 2.9
in der Gemeinde Triesen vorgeschlagen. Der Sonder
waldstatus bezog sich auf eine Entfernung randstän
diger Bäume zur Förderung der Stuhgkeit der Wald
ränder, während das Alt- und Totholz im Bestand zu
belassen sei.
Die beiden Quellhorizonte im Triesner Bereich [Ob
jekte 0222 und 0223], am Hangfuss der Mittagspitze,
mit anschliessender Versickerung wurden als Natur
denkmäler vorgeschlagen.
In der Studie «Abklärung Mindestbedarf von na
turnahen Ausgleichsflächen in landwirtschaftlichen
Gunstlagen des liechtensteinischen Alpenrheintals»
[Broggi und Willi 1997] wurde die Strecke vom
Alpenrhein bis zum Hangfuss der Mittagspitze hin
sichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung und der
vorhandenen Naturwerte untersucht. Der Bereich
«Senne-Zepfel» wurde in dieser Studie aufgrund der
Ss
'// Kartierte Magerwiesen
Schützenswerte Waldgesellschaften
Untersuchungsgebiet
N
50 25 0 50 Meter
Vorschlag für einen Schutzgebiets -
Perimeter mit den Magerwiesen und
schützenswerten Waldgeselbchaften.
Plangrundlage: Amt für Bau und
Infrastruktur.