Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2017) (2017)

Al 
biet geworben [Kaufmann 1983]. Im zweiten Inventar 
der Naturvorrangflächen des Fürstentums Liechten 
stein [Broggi & Partner 1996] wurden für diesen Raum 
detailliertere Vorschläge für zwei Landschaftsschutz 
gebiete und der Ausweisung der Magerwiesen als Kern 
zone in Form eines Naturschutzgebiets, einem Waldre 
servat und zwei Naturdenkmälern dargestellt. 
Das Objekt L 1.6 «Langwesa-Wesa-Runkeletsch- 
Vogelsang-Entamoos» mit 62 ha umfasst den Balz- 
ner Teil mit Vorschlag der Ausweisung als Land 
schaftsschutzgebiet. Das Objekt L 2.1 «Bofel-Neu- 
feld - Pfarrslangacker-Wesa» mit 163 ha im Triesner 
Teil wird gleichrangig als Landschaftsschutzgebiet vor 
geschlagen. 
Das Objekt B. 1.9 «Langwesa-Runkeletsch» in den 
Balzner Magerwiesen inklusive «Senne-Zepfel» mit 
insgesamt 4,42 ha wurde als Kernzone des umgebenden 
Landschaftsschutzgebiets als Naturschutzgebiet vorge 
schlagen, desgleichen auf der Triesner Seite mit Objekt 
B 2.3 im Bereich «Fokswinkel-Wesa» mit 0,83 ha. 
Im gleichzeitig erstellten Inventar für Waldreservate 
wurden die Bestockungen südlich der Lawenarüfe bis 
zum Fluchtweg als Sonderwaldreservat Objekt W 2.9 
in der Gemeinde Triesen vorgeschlagen. Der Sonder 
waldstatus bezog sich auf eine Entfernung randstän 
diger Bäume zur Förderung der Stuhgkeit der Wald 
ränder, während das Alt- und Totholz im Bestand zu 
belassen sei. 
Die beiden Quellhorizonte im Triesner Bereich [Ob 
jekte 0222 und 0223], am Hangfuss der Mittagspitze, 
mit anschliessender Versickerung wurden als Natur 
denkmäler vorgeschlagen. 
In der Studie «Abklärung Mindestbedarf von na 
turnahen Ausgleichsflächen in landwirtschaftlichen 
Gunstlagen des liechtensteinischen Alpenrheintals» 
[Broggi und Willi 1997] wurde die Strecke vom 
Alpenrhein bis zum Hangfuss der Mittagspitze hin 
sichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung und der 
vorhandenen Naturwerte untersucht. Der Bereich 
«Senne-Zepfel» wurde in dieser Studie aufgrund der 
Ss 
'// Kartierte Magerwiesen 
Schützenswerte Waldgesellschaften 
Untersuchungsgebiet 
N 
50 25 0 50 Meter 
Vorschlag für einen Schutzgebiets - 
Perimeter mit den Magerwiesen und 
schützenswerten Waldgeselbchaften. 
Plangrundlage: Amt für Bau und 
Infrastruktur.
	        

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