Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2010) (2010)

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Matthias Frick, vulgo: 
«Schnider Mattis», 
der langjährige 
Giischgle-Hirt. 
9 Vgl. Klenze, S. 19. 
entrichten. Im Jahr 2005 erhielt die Alp 
genossenschah neue Statuten, welche die 
mittlerweile mit verschiedenen Änderun 
gen versehene Fassung von 1865 ersetzten. 
Das genaue Gründungsdatum der Alpge 
nossenschaft Gapfahl-Güschgle ist aus den 
vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich. 
Hippolyt von Klenze spricht bereits im Zu 
sammenhang mit der Auseinandersetzung 
um das Schneefluchtrecht von Guschgfiel 
ins Güschgle im Jahr 1717 andeutungsweise 
von Genossenschaftern. Ein Alpbrief von 
1781 für Guschgfiel legt nahe, dass die 
Mälsner und Balzner Alpen schon länger 
durch Genossenschaften bewirtschaftet 
wurden. 9 
Die Alpgenossenschah setzt sich gemäss 
Statuten aus vier Organen zusammen. Die 
Genossenschahsversammlung, die jährlich 
einberufen wird, wählt dabei die übrigen 
drei Organe: die Alpvögte, den Alpaus 
schuss und die Rechnungsrevisoren. Wäh 
rend die Mitglieder des Alpausschusses für 
drei Jahre bestellt werden, wird jedes Jahr 
ein Alpvogt für zwei Jahre gewählt, sodass 
jeweils zwei Alpvögte gemeinsam die Tages 
geschäfte der Genossenschah führen. 
Nachdem es in den späten 1990er-Jahren 
wegen der Besitzverhältnisse zu Auseinan 
dersetzungen zwischen den Alpgenossen- 
schaften Gapfahl-Güschgle und Guschgfiel 
auf der einen sowie der Gemeinde Balzers 
auf der anderen Seite gekommen war, 
wurde die Alpgenossenschaft Gapfahl- 
Güschgle per 1. Januar 1999 als Eigentü 
merin der beiden Alpen im Grundbuch ein 
getragen. Sie ist damit neben der Vieh 
bewirtschaftung auf diesen Alpen auch 
zuständig für die Pflege des Weidelandes, 
die Aufforstung und Erhaltung der Wald 
gebiete sowie für die Instandhaltung der 
Infrastruktur. Dieser umfangreiche Aufga 
benkatalog wird einerseits durch grossen 
persönlichen Einsatz und durch Fron 
dienste der rund 300 Genossenschafts 
mitglieder, andererseits aber auch in 
Kooperation mit verschiedenen staatlichen 
Stellen bewältigt. Im Sinne einer langfristi 
gen sowie nachhaltigen Nutzung und Pflege 
der Alpen werden anstehende Arbeiten je 
nach Zuständigkeit mit dem Veterinär-, 
dem Landwirtschahs- oder dem Forstamt 
gemeinsam geplant und durchgeführt. 
Ein Bereich, der die Alpgenossenschaft 
ebenfalls betrifft, ist die Jagd. War die 
Verpachtung des Jagdrechts früher noch 
eine bedeutende Einnahmequelle für die 
Alpgenossenschaft, so spielt sie heute 
finanziell nur noch eine untergeordnete 
Rolle. Als Domäne des Landes werden die 
Jagdrechte aber nach wie vor von der Ge 
nossenschaftsversammlung vergeben. 
Die oben erwähnten Frondienste mussten 
früher nach der Anzahl Vieh, welches in den 
Alpen sommerte, geleistet werden; heute ist 
jedes Mitglied der Alpgenossenschaft zu 
einem Frontag pro Jahr oder einer Ersatz 
leistung verpflichtet. Die Zahl der Genos 
senschahsmitglieder, die ihr Vieh für die 
Sommermonate auf die beiden Alpen auf 
treiben, ist seit den 1950er-Jahren stark 
rückläufig. Daher wird gegen die Entrich 
tung eines Weidgeldes auch Vieh von 
Bauern, die nicht der Genossenschah ange 
hören, gesommert. Die Alpgenossenschah 
Gapfahl-Güschgle kann stolz darauf sein, 
dass seit 1980 verschiedene Genossen- 
schafterfamilien die Hirtendienste abwechs 
lungsweise ausüben. Dieses System hat sich 
sehr bewährt und ist zu einer schönen 
Tradition mit Vorbildcharakter geworden.
	        

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