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Matthias Frick, vulgo:
«Schnider Mattis»,
der langjährige
Giischgle-Hirt.
9 Vgl. Klenze, S. 19.
entrichten. Im Jahr 2005 erhielt die Alp
genossenschah neue Statuten, welche die
mittlerweile mit verschiedenen Änderun
gen versehene Fassung von 1865 ersetzten.
Das genaue Gründungsdatum der Alpge
nossenschaft Gapfahl-Güschgle ist aus den
vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich.
Hippolyt von Klenze spricht bereits im Zu
sammenhang mit der Auseinandersetzung
um das Schneefluchtrecht von Guschgfiel
ins Güschgle im Jahr 1717 andeutungsweise
von Genossenschaftern. Ein Alpbrief von
1781 für Guschgfiel legt nahe, dass die
Mälsner und Balzner Alpen schon länger
durch Genossenschaften bewirtschaftet
wurden. 9
Die Alpgenossenschah setzt sich gemäss
Statuten aus vier Organen zusammen. Die
Genossenschahsversammlung, die jährlich
einberufen wird, wählt dabei die übrigen
drei Organe: die Alpvögte, den Alpaus
schuss und die Rechnungsrevisoren. Wäh
rend die Mitglieder des Alpausschusses für
drei Jahre bestellt werden, wird jedes Jahr
ein Alpvogt für zwei Jahre gewählt, sodass
jeweils zwei Alpvögte gemeinsam die Tages
geschäfte der Genossenschah führen.
Nachdem es in den späten 1990er-Jahren
wegen der Besitzverhältnisse zu Auseinan
dersetzungen zwischen den Alpgenossen-
schaften Gapfahl-Güschgle und Guschgfiel
auf der einen sowie der Gemeinde Balzers
auf der anderen Seite gekommen war,
wurde die Alpgenossenschaft Gapfahl-
Güschgle per 1. Januar 1999 als Eigentü
merin der beiden Alpen im Grundbuch ein
getragen. Sie ist damit neben der Vieh
bewirtschaftung auf diesen Alpen auch
zuständig für die Pflege des Weidelandes,
die Aufforstung und Erhaltung der Wald
gebiete sowie für die Instandhaltung der
Infrastruktur. Dieser umfangreiche Aufga
benkatalog wird einerseits durch grossen
persönlichen Einsatz und durch Fron
dienste der rund 300 Genossenschafts
mitglieder, andererseits aber auch in
Kooperation mit verschiedenen staatlichen
Stellen bewältigt. Im Sinne einer langfristi
gen sowie nachhaltigen Nutzung und Pflege
der Alpen werden anstehende Arbeiten je
nach Zuständigkeit mit dem Veterinär-,
dem Landwirtschahs- oder dem Forstamt
gemeinsam geplant und durchgeführt.
Ein Bereich, der die Alpgenossenschaft
ebenfalls betrifft, ist die Jagd. War die
Verpachtung des Jagdrechts früher noch
eine bedeutende Einnahmequelle für die
Alpgenossenschaft, so spielt sie heute
finanziell nur noch eine untergeordnete
Rolle. Als Domäne des Landes werden die
Jagdrechte aber nach wie vor von der Ge
nossenschaftsversammlung vergeben.
Die oben erwähnten Frondienste mussten
früher nach der Anzahl Vieh, welches in den
Alpen sommerte, geleistet werden; heute ist
jedes Mitglied der Alpgenossenschaft zu
einem Frontag pro Jahr oder einer Ersatz
leistung verpflichtet. Die Zahl der Genos
senschahsmitglieder, die ihr Vieh für die
Sommermonate auf die beiden Alpen auf
treiben, ist seit den 1950er-Jahren stark
rückläufig. Daher wird gegen die Entrich
tung eines Weidgeldes auch Vieh von
Bauern, die nicht der Genossenschah ange
hören, gesommert. Die Alpgenossenschah
Gapfahl-Güschgle kann stolz darauf sein,
dass seit 1980 verschiedene Genossen-
schafterfamilien die Hirtendienste abwechs
lungsweise ausüben. Dieses System hat sich
sehr bewährt und ist zu einer schönen
Tradition mit Vorbildcharakter geworden.