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Karl Frick (1922-
2008) verbrachte
als Alphirt mit
seiner Frau Berta
(1919-2008) insge
samt 19 Sommer
auf Guschgfiel.
ständig. Am Mittag gab es meistens «Re-
bel», «Tatsch», «Käsknöpfle» oder «Magro-
na» und am Abend jeweils «Muas». Doch ihre
wichtigste Arbeit war das Sennen, also die
Verarbeitung der Milch. Die circa 60 Kühe
mussten zweimal täglich gemolken werden -
eine Arbeit, bei der ausser dem «Buab» alle
mithalfen. Dessen Aufgabe bestand darin,
die Milch zu wiegen und in den Keller zu
tragen. Der «Meschter» hatte den Stall zu
säubern und den anfallenden Mist zu ver
teilen. Zudem brachte er mit Ross und
«Söömerwägele» alle 14 Tage die Butter
nach Balzers, wo sie vom Alpvogt an die
Viehbesitzer verteilt wurde. Den Rücktrans
port nutzte er, um die Alpküche mit den
notwendigen Lebensmitteln zu versorgen.
Der Käse wurde erst im Herbst ins Tal
befördert und dann ebenfalls verteilt.
Der «Küejer» und der «Buab» waren in ers
ter Linie für das Hüten des Viehs zuständig.
Das war kein leichtes Unterfangen, da es auf
der ganzen Alpe keine Zäune gab. So musste
zumindest der «Buab» den ganzen Tag beim
Vieh bleiben und aufpassen, dass es nicht zu
viel abweidete. Am Abend nach dem Melken
kam das Vieh auf die Abendweide, die
«Küamatta», ehe es um 22.00 Uhr wieder ins
Täle getrieben wurde. Um für einen anfälli
gen Wintereinbruch gerüstet zu sein, wurde
in der «Wes» ein Stück Weide geheut, das
von einer Mauer umgeben und besonders
gut gedüngt war. - Heute wird das Heu vom
Tal auf die Alpe geschafft.
Die Alpe Matta wurde nur mit Galtvieh be-
stossen und von einem Hirten zusammen
mit einem «Buab» betreut.
Der Älpler gehörte nicht zu den Grossver
dienern. So erhielt beispielsweise 1949 der
Senn 13 Franken am Tag und der «Buab»
2,50 Franken.
Statuten der Alpgenossenschaft
Guschgfiel
Allgemeines
Am 18. Juni 1865 wurden die «Statuten
für die Alpgenossenschaften Gapfahl und
Guschgfiel der Gemeinde Balzers» von der
Regierung genehmigt. Diese waren bis zum
31. Dezember 2006 gültig.
Die Leitung der Alpen übernehmen je zwei
Alpvögte, die von den Genossenschaftsmit
gliedern gewählt werden. Die Amtszeit be
trägt mindestens zwei Jahre. Zu den Aufga
ben des Alpvogts gehören das Verzeichnen
des Viehs, das auf die Alpe aufgetrieben
wird, die Suche der Hirten und die Überwa
chung der Fronarbeiten. Früher war er
auch für die Beschaffung der Lebensmittel
für das Alppersonal zuständig. Neben den