Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2008) (2008)

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motivieren, dass die erhobenen Daten den 
Ansprüchen an Qualität und Wissenschaft 
lichkeit gerecht werden und als Teil eines 
grösseren Ganzen gesehen werden. 
Was gehört zum Handwerkszeug des 
Genealogen? 
Zur Grundausstattung gehören heute mit 
Sicherheit ein leistungsfähiger Computer 
und ein gutes Genealogieprogramm. Ohne 
EDV-Unterstützung ist ein befriedigendes 
Vorwärtskommen kaum gewährleistet. 
Wo vorhanden, wird selbstverständlich das 
Ortsfamilienbuch (OFB) oder das Ortssip 
penbuch (OSB) zu Rate gezogen; ansonsten 
greift der Forscher - wie bereits erwähnt - 
auf die Aufzeichnungen in den Kirchen 
büchern (auch Kirchenmatrikeln, in Öster 
reich Kirchen-Matriken) zurück. Es handelt 
sich dabei um Verzeichnisse über Taufen, 
Trauungen sowie Einsegnungen, die von den 
Pfarrern meist in chronologischer Reihen 
folge angelegt werden. Sie sind nicht zu 
verwechseln mit den Messbüchern, auch 
Missale genannt, die liturgischen Zwecken 
dienen. 
Man unterscheidet zwischen Taufbuch oder 
Taufregister, Heirats- oder Ehebuch und 
Sterbe- oder Totenbuch. Im Taufbuch oder 
Taufregister sind die Daten der Geburt 
und/oder der Taufe der jeweiligen Person 
sowie ihrer Eltern und Paten aufgezeich 
net. Im Heirats- oder Ehebuch werden die 
Daten der Eheschliessung der beiden Ehe 
partner sowie (nicht immer) der Eltern und 
Trauzeugen festgehalten. Im Sterbe- oder 
Totenbuch finden sich Todes- und/oder 
Begräbnisdaten. Oft sind zusätzliche Infor 
mationen wie Wohnort oder Beruf der ver 
storbenen Person angegeben. Der Umfang 
der Eintragungen ist verschieden und 
hängt von den Gewohnheiten des zuständi 
gen Pfarrers ab, aber auch davon, wie gut 
er die betreffende Person gekannt hat. Weil 
die Kirchenbücher in erster Linie kirchli 
che Handlungen belegen, wurden in histo 
rischer Zeit oh nur Ort und/oder Datum der 
Taufe beziehungsweise der Beerdigung (in 
anderen Fällen nur das Todesdatum) ge 
nannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. 
Beerdigungstag). 
Fürstentum Liechtenstein. Pfarrgetneinde 
Auszug aus dem Eheregister 
(Ehesdiein). 
1 
1 
Q 
V«- und Z— 
Alois Eber]* 
Alt« (Ta*. Mog.i, JJ„ Gtliuit) 
14 rJsHuar 1S73 
Beruf 
Landwirt 
Religion 
¿at-bol Isob 
Stund 
ledig- 
Geburt«« 
halzera 
Aulen,baluorl 
»alaers 
ZiiitäoJieleitiart (Bezirk, 
Kr«., St..,) 
V.M, und Mutter (Var. und 
Zunamen W. Gct.urt.name) 
Josef Bberle & Katharina gab.Trick 
Alois Eterle & Anna Mikrta geb-Kßgele 
Kaspar Trick & Katharina gab.Srick 
1 
Vor- und Zunamen 
AlOiSia SoOs 
Al" ,T ^ Mu *"' J* 1 " U ' 
iÜ.Ku-.öabej 1873 
Beruf 
Religion 
katholisch 
Stand 
1 ledig 
Geburtaoet 
’ Amdan, Ct .3t ,CJal] an 
Aaftt.tLak.art 
Aaden 
Zu.t5ndigUil.ort (Bezirk, 
Krei., Staat) 
Anden ,5t.“allen 
V.l.r und 
Wllhela 30B0& Hessens geb.Bieder 
Groll eitern 
Tag der Trauung 
10.Februar 1902 
Ort der Trauung 
Baisers 
Katholisches Pfarramt , am 20 -iliTLÄMl 
Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen 
Aufzeichnungen über Personen dar, da die 
Eintragungen unabhängig von Stand, Ge 
schlecht und Vermögen gemacht wurden. 
Im deutschen Sprachraum gibt es sie seit 
etwa 1550. Nicht selten führten die Pfarrer 
diese Aufzeichnungen im landesherrlichen 
Auftrag. Deshalb findet man für Zeitab 
schnitte, in denen gewisse Religionen in be 
stimmten Regionen unerwünscht waren, 
Einträge über Protestanten in katholischen 
Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultan 
register). 
In seiner 24. Sitzung ordnete das Konzil 
von Trient per Erlass des Ehedekretes vom 
11. November 1563 die Anlage von Ehe 
registern und im Zusammenhang damit 
auch die Einführung von Taufbüchern an. 
Für die Sterbebücher sowie die Firm 
matrikeln wurden schliesslich im Rituale 
Romanum des Jahres 1614 Mustervorlagen 
entworfen; auch für die Trau- und Tauf 
matrikeln finden sich erst in diesem litur 
gischen Buch genaue Formulare. Das 
Rituale Romanum hatte jedoch keinen ver 
pflichtenden Charakter, sodass die tatsäch 
liche Qualität der Eintragungen in den Kir 
chenbüchern weiterhin stark variierte. Das
	        

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