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motivieren, dass die erhobenen Daten den
Ansprüchen an Qualität und Wissenschaft
lichkeit gerecht werden und als Teil eines
grösseren Ganzen gesehen werden.
Was gehört zum Handwerkszeug des
Genealogen?
Zur Grundausstattung gehören heute mit
Sicherheit ein leistungsfähiger Computer
und ein gutes Genealogieprogramm. Ohne
EDV-Unterstützung ist ein befriedigendes
Vorwärtskommen kaum gewährleistet.
Wo vorhanden, wird selbstverständlich das
Ortsfamilienbuch (OFB) oder das Ortssip
penbuch (OSB) zu Rate gezogen; ansonsten
greift der Forscher - wie bereits erwähnt -
auf die Aufzeichnungen in den Kirchen
büchern (auch Kirchenmatrikeln, in Öster
reich Kirchen-Matriken) zurück. Es handelt
sich dabei um Verzeichnisse über Taufen,
Trauungen sowie Einsegnungen, die von den
Pfarrern meist in chronologischer Reihen
folge angelegt werden. Sie sind nicht zu
verwechseln mit den Messbüchern, auch
Missale genannt, die liturgischen Zwecken
dienen.
Man unterscheidet zwischen Taufbuch oder
Taufregister, Heirats- oder Ehebuch und
Sterbe- oder Totenbuch. Im Taufbuch oder
Taufregister sind die Daten der Geburt
und/oder der Taufe der jeweiligen Person
sowie ihrer Eltern und Paten aufgezeich
net. Im Heirats- oder Ehebuch werden die
Daten der Eheschliessung der beiden Ehe
partner sowie (nicht immer) der Eltern und
Trauzeugen festgehalten. Im Sterbe- oder
Totenbuch finden sich Todes- und/oder
Begräbnisdaten. Oft sind zusätzliche Infor
mationen wie Wohnort oder Beruf der ver
storbenen Person angegeben. Der Umfang
der Eintragungen ist verschieden und
hängt von den Gewohnheiten des zuständi
gen Pfarrers ab, aber auch davon, wie gut
er die betreffende Person gekannt hat. Weil
die Kirchenbücher in erster Linie kirchli
che Handlungen belegen, wurden in histo
rischer Zeit oh nur Ort und/oder Datum der
Taufe beziehungsweise der Beerdigung (in
anderen Fällen nur das Todesdatum) ge
nannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw.
Beerdigungstag).
Fürstentum Liechtenstein. Pfarrgetneinde
Auszug aus dem Eheregister
(Ehesdiein).
1
1
Q
V«- und Z—
Alois Eber]*
Alt« (Ta*. Mog.i, JJ„ Gtliuit)
14 rJsHuar 1S73
Beruf
Landwirt
Religion
¿at-bol Isob
Stund
ledig-
Geburt««
halzera
Aulen,baluorl
»alaers
ZiiitäoJieleitiart (Bezirk,
Kr«., St..,)
V.M, und Mutter (Var. und
Zunamen W. Gct.urt.name)
Josef Bberle & Katharina gab.Trick
Alois Eterle & Anna Mikrta geb-Kßgele
Kaspar Trick & Katharina gab.Srick
1
Vor- und Zunamen
AlOiSia SoOs
Al" ,T ^ Mu *"' J* 1 " U '
iÜ.Ku-.öabej 1873
Beruf
Religion
katholisch
Stand
1 ledig
Geburtaoet
’ Amdan, Ct .3t ,CJal] an
Aaftt.tLak.art
Aaden
Zu.t5ndigUil.ort (Bezirk,
Krei., Staat)
Anden ,5t.“allen
V.l.r und
Wllhela 30B0& Hessens geb.Bieder
Groll eitern
Tag der Trauung
10.Februar 1902
Ort der Trauung
Baisers
Katholisches Pfarramt , am 20 -iliTLÄMl
Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen
Aufzeichnungen über Personen dar, da die
Eintragungen unabhängig von Stand, Ge
schlecht und Vermögen gemacht wurden.
Im deutschen Sprachraum gibt es sie seit
etwa 1550. Nicht selten führten die Pfarrer
diese Aufzeichnungen im landesherrlichen
Auftrag. Deshalb findet man für Zeitab
schnitte, in denen gewisse Religionen in be
stimmten Regionen unerwünscht waren,
Einträge über Protestanten in katholischen
Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultan
register).
In seiner 24. Sitzung ordnete das Konzil
von Trient per Erlass des Ehedekretes vom
11. November 1563 die Anlage von Ehe
registern und im Zusammenhang damit
auch die Einführung von Taufbüchern an.
Für die Sterbebücher sowie die Firm
matrikeln wurden schliesslich im Rituale
Romanum des Jahres 1614 Mustervorlagen
entworfen; auch für die Trau- und Tauf
matrikeln finden sich erst in diesem litur
gischen Buch genaue Formulare. Das
Rituale Romanum hatte jedoch keinen ver
pflichtenden Charakter, sodass die tatsäch
liche Qualität der Eintragungen in den Kir
chenbüchern weiterhin stark variierte. Das