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Beim Hochwasser
vom 6. August 2000
wurde die Sammler
anlage der Andrüfe
nahezu vollständig
mit Geschiebe aufge
füllt. 200 Meter ober
halb des Kiessamm
lers kam es bei die
sem Ereignis zu
einem Gerinneaus
bruch. Die Abfluss
spuren sind auf dem
vier Tage später auf
genommenen Luftbild
noch gut erkennbar.
Schlamm sowie Kies abgelagert wurden. Als
Massnahme ist 1945 oberhalb der Häuser
ein kleiner Kiessammler in den Schieferfels
gesprengt und das Wasser mit Zementröh
ren in den in der Ebene liegenden Graben
abgeleitet worden. Wenn die unterhalb des
Kiessammlers in die Strasse eingebauten
Roste stets offen gehalten werden, heisst es
im Bericht, so dürften mit diesen Vorkeh
rungen die ursprünglichen Probleme beho
ben sein.
Ein Hagelgewitter von aussergewöhnlicher
Intensität verursachte am 19. August 2007
im Muratöbele ein Hochwasser, wie es seit
langem nicht mehr beobachtet worden war.
Der schadlose Ablauf dieses Ereignisses be
legt die Richtigkeit der in den 1940er-Jahren
durchgeführten Massnahmen. Auch aus
heutiger Sicht drängen sich hier keine zu
sätzlichen Schutzbauten auf. Im Sinne einer
Aufwertung des Gewässers als Lebensraum
wird jedoch eine mögliche Neugestaltung
des derzeit in einer Halbschale kanalisierten
Ablaufgrabens ins Auge gefasst.
Andrüfe
Die Andrüfe verläuft auf schweizerischem
Hoheitsgebiet und unterstand auch in wild
bachtechnischen Belangen bis nach dem
Zweiten Weltkrieg der Gemeinde Fläsch.
Als Eigentümer und Bewirtschafter der Flu
ren auf Prad mussten die Balzner seit jeher
an der Andrüfe und deren Auswirkungen
auf ihr Hab und Gut interessiert sein. Umso
mehr erstaunt es, dass in sämtlichen uns
heute vorliegenden Rüfeberichten des
Landes (1835, 1855, 1860, 1891, 1894 und
1948) die Andrüfe keine Erwähnung findet.
Korrespondenz über Fragen der Verbauung
dieser Rüfe findet sich allerdings seit den
Sechzigerjahrendes 19. Jahrhunderts. 1877
richten Balzner Bürger ein Schreiben an
die liechtensteinische Regierung, in wel
chem sie diese bitten, sie möge an die Kan
tonsregierung von Graubünden das Gesuch
richten, diese solle der Gemeinde Fläsch
anordnen, unverzüglich die notwendigen
Schutzbauten in der Andrüfe zu errichten.
Dies, nachdem die Wiesen auf Prad, welche
Eigentum der Unterzeichneten Balzner
waren, mehrfach von Rüfegängen geschä
digt worden und ganz vom Ruin bedroht
seien. Sollte sich die Gemeinde Fläsch wei
gern, ihrer Pflicht nachzukommen, dann
sähen sich die Balzner veranlasst, die not
wendigen Massnahmen auf eigene Kosten
sofort auszuführen. Dies hätte dann aller
dings zur Folge, dass sie für die Zukunft die
an die Gemeinde Fläsch zu zahlenden
Grund- und Wuhrsteuern verweigern wür
den (Landesarchiv RE 1877/0120). Das
Schreiben belegt die Zuständigkeit der Ge
meinde Fläsch für die Verbauung der And
rüfe. Die Grundeigentümer auf Prad hatten
die Verbauungskosten durch Zahlung von
Wuhrsteuern mitzutragen.
Erstmals aufgeführt wird die Andrüfe im
Rechenschaftsbericht von 1959. Demge
mäss soll damals ein Beitrag in Höhe von
CHF 4’500.- an den Ausbau der Sammler
anlage geleistet worden sein. Die Einbin
dung der Gemeinde Balzers in die Rüfever-
bautätigkeit erfolgte im Rahmen der
Waffenplatzverträge. Die Balzner erklärten
sich dabei für die Erstellung und den
Unterhalt der Sammleranlage (Schlamm
sammler und Kiessammler) sowie des Ab
laufgrabens verantwortlich. Inwieweit sich
das Land ausserhalb seiner Hoheitsgrenzen
an der Erstellung und dem Unterhalt der
Schutzbauten zu beteiligen hatte, war bis
vor kurzem unklar. Erst mit einem im Jahr
2002 gefassten Regierungsbeschluss wurde
die Andrüfe hinsichtlich der Landesbeiträge
den Rüfen innerhalb der Grenzen gleichge
stellt. Auf Basis dieser finanziellen Neure
gelung erfolgte der bis heute andauernde
Ausbau der Sammleranlage.