Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2008) (2008)

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Beim Hochwasser 
vom 6. August 2000 
wurde die Sammler 
anlage der Andrüfe 
nahezu vollständig 
mit Geschiebe aufge 
füllt. 200 Meter ober 
halb des Kiessamm 
lers kam es bei die 
sem Ereignis zu 
einem Gerinneaus 
bruch. Die Abfluss 
spuren sind auf dem 
vier Tage später auf 
genommenen Luftbild 
noch gut erkennbar. 
Schlamm sowie Kies abgelagert wurden. Als 
Massnahme ist 1945 oberhalb der Häuser 
ein kleiner Kiessammler in den Schieferfels 
gesprengt und das Wasser mit Zementröh 
ren in den in der Ebene liegenden Graben 
abgeleitet worden. Wenn die unterhalb des 
Kiessammlers in die Strasse eingebauten 
Roste stets offen gehalten werden, heisst es 
im Bericht, so dürften mit diesen Vorkeh 
rungen die ursprünglichen Probleme beho 
ben sein. 
Ein Hagelgewitter von aussergewöhnlicher 
Intensität verursachte am 19. August 2007 
im Muratöbele ein Hochwasser, wie es seit 
langem nicht mehr beobachtet worden war. 
Der schadlose Ablauf dieses Ereignisses be 
legt die Richtigkeit der in den 1940er-Jahren 
durchgeführten Massnahmen. Auch aus 
heutiger Sicht drängen sich hier keine zu 
sätzlichen Schutzbauten auf. Im Sinne einer 
Aufwertung des Gewässers als Lebensraum 
wird jedoch eine mögliche Neugestaltung 
des derzeit in einer Halbschale kanalisierten 
Ablaufgrabens ins Auge gefasst. 
Andrüfe 
Die Andrüfe verläuft auf schweizerischem 
Hoheitsgebiet und unterstand auch in wild 
bachtechnischen Belangen bis nach dem 
Zweiten Weltkrieg der Gemeinde Fläsch. 
Als Eigentümer und Bewirtschafter der Flu 
ren auf Prad mussten die Balzner seit jeher 
an der Andrüfe und deren Auswirkungen 
auf ihr Hab und Gut interessiert sein. Umso 
mehr erstaunt es, dass in sämtlichen uns 
heute vorliegenden Rüfeberichten des 
Landes (1835, 1855, 1860, 1891, 1894 und 
1948) die Andrüfe keine Erwähnung findet. 
Korrespondenz über Fragen der Verbauung 
dieser Rüfe findet sich allerdings seit den 
Sechzigerjahrendes 19. Jahrhunderts. 1877 
richten Balzner Bürger ein Schreiben an 
die liechtensteinische Regierung, in wel 
chem sie diese bitten, sie möge an die Kan 
tonsregierung von Graubünden das Gesuch 
richten, diese solle der Gemeinde Fläsch 
anordnen, unverzüglich die notwendigen 
Schutzbauten in der Andrüfe zu errichten. 
Dies, nachdem die Wiesen auf Prad, welche 
Eigentum der Unterzeichneten Balzner 
waren, mehrfach von Rüfegängen geschä 
digt worden und ganz vom Ruin bedroht 
seien. Sollte sich die Gemeinde Fläsch wei 
gern, ihrer Pflicht nachzukommen, dann 
sähen sich die Balzner veranlasst, die not 
wendigen Massnahmen auf eigene Kosten 
sofort auszuführen. Dies hätte dann aller 
dings zur Folge, dass sie für die Zukunft die 
an die Gemeinde Fläsch zu zahlenden 
Grund- und Wuhrsteuern verweigern wür 
den (Landesarchiv RE 1877/0120). Das 
Schreiben belegt die Zuständigkeit der Ge 
meinde Fläsch für die Verbauung der And 
rüfe. Die Grundeigentümer auf Prad hatten 
die Verbauungskosten durch Zahlung von 
Wuhrsteuern mitzutragen. 
Erstmals aufgeführt wird die Andrüfe im 
Rechenschaftsbericht von 1959. Demge 
mäss soll damals ein Beitrag in Höhe von 
CHF 4’500.- an den Ausbau der Sammler 
anlage geleistet worden sein. Die Einbin 
dung der Gemeinde Balzers in die Rüfever- 
bautätigkeit erfolgte im Rahmen der 
Waffenplatzverträge. Die Balzner erklärten 
sich dabei für die Erstellung und den 
Unterhalt der Sammleranlage (Schlamm 
sammler und Kiessammler) sowie des Ab 
laufgrabens verantwortlich. Inwieweit sich 
das Land ausserhalb seiner Hoheitsgrenzen 
an der Erstellung und dem Unterhalt der 
Schutzbauten zu beteiligen hatte, war bis 
vor kurzem unklar. Erst mit einem im Jahr 
2002 gefassten Regierungsbeschluss wurde 
die Andrüfe hinsichtlich der Landesbeiträge 
den Rüfen innerhalb der Grenzen gleichge 
stellt. Auf Basis dieser finanziellen Neure 
gelung erfolgte der bis heute andauernde 
Ausbau der Sammleranlage.
	        

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