Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2007) (2007)

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Abb. 9 
Abb. Il 
im Schwabenkrieg von 1499 zeigt (Abb. 8). 
Eugen Zotow hat diese als Schlachtgesche 
hen dramatisch überzeichnet. Bekanntlich 
hatten sich die Eidgenossen, die vergeblich 
gegen Gutenberg angerannt und von der 
Besatzung mit «Muu, muu - Bää, bää» ver 
höhnt worden waren, mit der verheerenden 
Schlacht bei Triesen und der Zerstörung 
der Burg Vaduz bitter gerächt. 
Die Erinnerung an die schrecklichen 
Kriegsereignisse scheint nicht nachhaltig 
gewirkt zu haben. Als ob nichts geschehen 
wäre, erhebt sich Gutenberg auf Matthäus 
Schiestls Markenbild von 1943 schon ein 
Jahr später wieder in friedlichem Abend 
licht (Abb. 9). 
1944 greift Johannes Troyer das Thema Gu 
tenberg in seiner Serie «Landschaften» 
ebenfalls auf und stellt die Festung - vor 
Matheid, Ellhorn und Pizol - als Silhouette 
über das Dorf (Abb. 10). 
Abb. 12 
Abb. 14 
Abb. 16 
Nach langer Pause taucht Gutenberg erst 
wieder 1959 auf einer Zeichnung von Josef 
Seger auf: als markantes Bauwerk vor den 
steilen Abstürzen des Wörznerhorns und 
des dekorativ ins Blickfeld gezauberten 
Girs in der Herrschäftler Ferne (Abb. 11). 
1960 übernimmt der Balzner Franz Büchel 
die Verantwortung für die Gestaltung der 
Liechtensteiner Briefmarken. Der kreative 
Kopf erkennt nicht nur in Gutenberg ein 
Synonym für den besonderen Reiz seiner 
Heimatgemeinde, sondern auch viele an 
dere Themen als Grundlage prachtvoller 
Motive. Gutenberg tritt jetzt zugunsten 
anderer Balzner Briefmarkensujets deut 
lich zurück. 
Gleichwohl gestaltet Georg Malin für das 
Europäische Denkmalschutzjahr 1975 eine 
Briefmarke mit Gutenberg als zentralem 
Element (Abb. 12). Und - als vorläufiger Hö 
hepunkt - erscheinen 1981 aus Anlass des 
Erwerbs der Anlage durch das Land Liech 
tenstein aus privatem Besitz vier Brief 
marken mit Aussen- und Innenansichten der 
Burg, entworfen von Otto Zeiller und gesto 
chen von Wolfgang Seidel (Abb. 13-16). 
Im Mittelpunkt steht Gutenberg auch auf 
dem eigentlich zufällig ausgewählten Ge 
Abb. 8 
Abb. 10 
Abb. 13 
Abb. 15
	        

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