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Mussezeiten die Strassenpfützen auszulas
sen und den Weg mit Steinen auszuebnen. 14
Wirtshäuser
Als Profiteure des Rodverkehrs - wie auch
des gesamten Transitverkehrs - sind beson
ders die an der Durchgangsstrasse gelege
nen Gasthöfe zu betrachten. Den Umsatz
förderte zusätzlich die Nähe zu einer
Zuschg oder Zollstation. Florierende Wirts
häuser gehörten zudem zu den schönsten
und auffälligsten Gebäuden eines Dorfes.
In Balzers befanden sich entlang der Land
strasse die Wirtshäuser «Post», «Engel»,
«Adler» und «Hirschen». Weitere histori
sche Gasthäuser entlang der Landstrasse
waren (oder sind) die «Sonne» in Triesen,
der «Adler», «Engel» und «Löwen» in Va
duz, die verschwundenen Wirtshäuser «Lö
wen» und «Kreuz» in Schaan 15 sowie der
«Engel» und der «Löwen» in Nendeln. 16
Ohne die Zustimmung der Obrigkeit durfte
niemand ein Wirtshaus oder eine Schenke
betreiben. Die Bewilligung wurde entweder
für eine volle «Wirtsgerechtigkeit» erteilt
(mit dem Recht, warme Speisen abzugeben
und Fremde zu beherbergen) oder sie
erfolgte lediglich für eine «Weinschenke»
(nur für Getränkeausschank sowie für die
Abgabe von Käse und Brot). 17 Trotzdem
kam es immer wieder auch zu ungesetzli
chem Wirten: So wurde beispielsweise im
18. Jahrhundert - wenig erfolgreich - ver
sucht, den Geistlichen den Weinausschank
zu verbieten. Gerügt wurden 1751 der
Pfarrer von Triesen sowie 1761 der Abt von
St. Luzi in Chur, weil in der ihm unterstell
ten Statthalterei in Bendern Wein ausge
schenkt wurde. 18
In Anlehnung an die 1732 erlassene Polizei
ordnung wurde verfügt, dass den inländi
schen Gästen im Sommer nach 21 Uhr so
wie im Winter nach 20 Uhr keine Speisen
und Getränke mehr verabreicht werden
durften. Die Gäste seien vielmehr zu diesen
Zeiten heimzuschicken. Trotzdem sei dar
auf zu achten, dass «sauber und wohl ge
kocht» und jeder Gast soweit als möglich
zufrieden gestellt werde. 19 Den Behörden
war offenbar viel daran gelegen, dass die
Wirtshäuser an der Durchgangsstrasse für
die Fuhrleute möglichst attraktiv und einla
dend waren.
Sämtliche Gastwirte mussten der Landes
herrschaft das so genannte Umgeld ablie
fern. Es handelte sich dabei um eine Steuer
auf alkoholische Getränke. Da in Liechten
stein der Weinbau dominierte, wurde das
Umgeld fast ausschliesslich durch den Ver
kauf beziehungsweise Ausschank dieses
Getränks erzielt. Die jährlichen Umgeklein-
nahmen sind in den Rechnungsbüchern des
Fürstlichen Rentamtes aufgelistet. Bis in
die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts wur
de meist nur die Gesamtsumme des Um
geldes aller Wirtshäuser in Liechtenstein
notiert. Präzise und verlässliche Angaben
über die jährlich abgelieferten Umgelder
von jedem einzelnen Gasthaus sind erst ab
1785 zu finden. Die Höhe der Umgeldzah
lungen erlaubt einen Rückschluss auf die
Grösse und Bedeutung eines Wirtshauses.
Dies zeigt sich, wenn wir im Folgenden die
Umgeldeinnahmen aus den einzelnen Balz-
ner Wirtshäusern miteinander verglei
chen. 20 Die Wirtshäuser werden in der Rei
henfolge ihrer Bedeutung kurz vorgestellt.
Das Wirtshaus «Post»
Die «Post» in Balzers war bis 1826 Zwi
schenstation für den Fussacher Boten. 21
Dieser Bote wurde auch Lindauer oder
Mailänder Bote genannt, da er zwischen
diesen beiden Handelsstädten hin- und her
pendelte. Er benötigte für diese Reise fünf
einhalb Tage. Im Rahmen dieses 1445 erst
mals erwähnten Botendienstes transpor
tierte er Briefe und kleinere Waren. Das
Wirtshaus «Post» gelangte 1760 in den Be
sitz der Familie Wolfinger. Franz Joseph
Wolfinger (1771-1814) besass fünf Pferde
und gehörte zu den wohlhabendsten Balz-
nern. Nachdem er die Funktion eines Post
meisters auf privater Basis ausgeübt hatte,
wurde im Jahr 1817 in der Balzner «Post»
die erste staatliche Briefsammelstelle ein
gerichtet.
Was die Höhe der von den Balzner Wirts
häusern abgelieferten Umgeldzahlungen
betrifft, so lag die «Post» oftmals an erster
Stelle. Das war aber nicht immer so: Im
späten 18. Jahrhundert waren die Umgeld
zahlungen des «Engels» meistens, diejeni
gen des «Adlers» zeitweilig noch höher. Als
14 Liechtensteinisches
Urkundenbuch. I. Teil
(6 Bde.): Von den An
fängen bis zum Tod
Bischof Hartmanns
von Werdenberg-Sar-
gans-Vaduz 1416.
Bd. 4 (Aus den Archi
ven des Fürstentums
Liechtenstein). Hrsg.
Historischer Verein für
das Fürstentum Liech
tenstein. Vaduz
1963/1965, S. 251.
15 Das Wirtshaus «Röss-
le» in Schaan tauchte
erstmals 1829 als Um
geld zahlende Gast
stätte auf. Vgl. Bieder
mann, wie Anm. 1,
S. 156-159.
16 Biedermann, wie
Anm. 1, S. 160-162.
Ein Umgeld zahlendes
Wirtshaus in Schaan
wald wurde erstmals
1835 in den Rech
nungsbüchern des
Rentamtes verzeichnet.
17 Ospelt, wie Anm. 7,
S. 243.
18 Biedermann, wie
Anm. 1, S. 97
(Anm. 509) und S. 101
(Anm. 537).
19 Die Polizeiordnung
von 1732 befindet sich
im Liechtensteinischen
Landesarchiv in
Vaduz: LLA NS 1732.
20 Vgl. Biedermann, wie
Anm. 1, S. 97-106.
Darauf stützen sich die
nachfolgenden Ausfüh
rungen ab. Die Um
geldzahlungen der
Balzner Wirtshäuser
für die Jahre 1785 bis
1848 sind in den Ta
bellen auf Seite 14
dargestellt.
21 Vogt, wie Anm. 4,
Bd. Ill, S. 343/344.