Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2005) (2005)

Ode an den Wein 
Primo mirate 
Deinde gustate 
Tandem gaudate 
Ad magnam Dei gloriam 
In unitate 
Sanctorum nostrorum 
Stephani, Urbani et Vincenti 
Bewundere zuerst 
Probiere danach 
Erfreue dich gleichwohl 
Am grossen Ruhme Gottes 
In der Einheit 
Unserer Heiligen 
Stephan, Urban und Vincent 
meinde Balzers und die genossenschaftli 
che Verwertung der anfallenden Ernten.» 
Paragraph 3 enthält für die Mitglieder fol 
gende Auflagen: «Jeder Genossenschafter ist 
verpflichtet, seinen Reben die grösste Sorg 
falt angedeihen zu lassen und zur Verwer 
tung nur einwandfreies Traubengut an die 
Genossenschaft abzuliefern. Er ist verpflich 
tet, die Anordnungen und Weisungen der 
Genossenschaft strikte zu befolgen.» 
Als erster Präsident der Winzergenossen 
schaft amtierte Josef Johlen Der in den Sta 
tuten vorgesehene Jahresbeitrag wurde auf 
einen Franken festgesetzt und seither im 
mer wieder etwas erhöht. 2003 belief sich 
der Beitrag auf fünf Franken. 
Eine Abrechnung über die Auszahlung von 
Traubengut vom 30. November 1954 weist 
34 Winzer als Genossenschafter aus, die etwa 
4 900 Klafter Reben betreuten. Da nicht alle 
Balzner Winzer der Genossenschaft beige 
treten waren, dürfte die Rebfläche etwas 
grösser gewesen sein. 
Die Winzergenossenschaft war auch bereit, 
sich gesellschaftlich einzubringen. So be 
schloss der Ausschuss bereits in der zweiten 
Sitzung vom 17. Juni 1953; «Für das bevor 
stehende Musikfest erklärt sich der Aus 
schuss bereit, am Festzug mitzuwirken und 
die Kosten auf seine Kasse zu übernehmen.» 
Traubenlieferung, Weinverkauf 
und Etiketten 
Einige der Bauern kelterten ihre Trauben 
selbst. So stand in manchem Keller neben 
dem grösseren Fass mit Most auch ein klei 
neres mit Wein. Wie aus den vorhandenen Un 
terlagen ersichtlich ist, übernahm schon vor 
der Gründung der Genossenschaft die Kelle 
rei Emil Nüesch, Balgach, einen Teil der 
Blauburgunder-Trauben. So heisst es denn 
auch im ersten Protokoll des amtierenden 
Ausschusses vom 5. Januar 1953, dass «der 
Weinhandel weitergeführt und der Vertrag 
mit der Kellerei Nüesch verlängert wird». 
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass ein Drit 
tel des Weins im Eigentum der Genossen 
schaft bleiben solle und «hauptsächlich an 
die Balzner Interessenten und Wirtschaften 
abzusetzen» sei; zwei Drittel übernahm die 
Kellerei Nüesch. Der Wein erhielt den Na 
men «Schloss Gutenberg». Die von der Fir 
ma Nüesch gestaltete farbige Etikette zeigte 
ein Phantasieschloss. 
1955 gab es Probleme wegen der Benutzung 
des Namens «Schloss Gutenberg». Nach ei 
ner zufälligen Kontrolle durch die Eidge 
nössische Weinhandelskommission in der 
Kellerei Nüesch machte Inspektor Burger 
die Winzergenossenschaft Balzers darauf auf 
merksam, dass der Name «Schloss Gutenberg» 
nur für den Wein verwendet werden dürfe, 
der aus Trauben vom Burghügel Gutenberg 
gekeltert werde. Nachdem aber ein Teil des 
Weingutes von Wingerta und Pedergross 
stamme, sei der Name nicht gestattet. Die 
Winzergenossenschaft wehrte sich gegen 
dieses Verbot. Einerseits waren schon Eti 
ketten nachgedruckt, andererseits wurden 
finanzielle Einbussen befürchtet, falls die 
Etiketten nicht verwendet werden könnten. 
Die Winzergenossenschaft argumentierte, 
«dass die gesamten Weinberge von Balzers 
seinerzeit zum Schlossgut gehörten, wodurch 
sich der Name < Schloss Gutenberg> für die 
ganze Weinernte dieser Gemeinde einbür 
gerte und auch bis auf den heutigen Tag bei 
behalten wurde. Nach unserer Ansicht muss 
daher diese Bezeichnung für den Wein der 
Gemeinde Balzers erhalten bleiben, umso 
mehr da das Schloss Gutenberg als das 
Wahrzeichen dieser Ortschaft bezeichnet 
werden kann ... Es ist uns unverständlich, 
weshalb der unseres Wissens seit Bestehen 
des Weinbaus in Balzers unter diesem Na 
men geführte Wein heute auf einmal eine 
andere Bezeichnung erhalten sollte.» 
Alle Weinproduzenten von Balzers, die Winzer 
genossenschaft und der Gemeinderat waren 
natürlich für die Beibehaltung des alten, ein 
gesessenen Namens «Schloss Gutenberg».
	        

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