Ode an den Wein
Primo mirate
Deinde gustate
Tandem gaudate
Ad magnam Dei gloriam
In unitate
Sanctorum nostrorum
Stephani, Urbani et Vincenti
Bewundere zuerst
Probiere danach
Erfreue dich gleichwohl
Am grossen Ruhme Gottes
In der Einheit
Unserer Heiligen
Stephan, Urban und Vincent
meinde Balzers und die genossenschaftli
che Verwertung der anfallenden Ernten.»
Paragraph 3 enthält für die Mitglieder fol
gende Auflagen: «Jeder Genossenschafter ist
verpflichtet, seinen Reben die grösste Sorg
falt angedeihen zu lassen und zur Verwer
tung nur einwandfreies Traubengut an die
Genossenschaft abzuliefern. Er ist verpflich
tet, die Anordnungen und Weisungen der
Genossenschaft strikte zu befolgen.»
Als erster Präsident der Winzergenossen
schaft amtierte Josef Johlen Der in den Sta
tuten vorgesehene Jahresbeitrag wurde auf
einen Franken festgesetzt und seither im
mer wieder etwas erhöht. 2003 belief sich
der Beitrag auf fünf Franken.
Eine Abrechnung über die Auszahlung von
Traubengut vom 30. November 1954 weist
34 Winzer als Genossenschafter aus, die etwa
4 900 Klafter Reben betreuten. Da nicht alle
Balzner Winzer der Genossenschaft beige
treten waren, dürfte die Rebfläche etwas
grösser gewesen sein.
Die Winzergenossenschaft war auch bereit,
sich gesellschaftlich einzubringen. So be
schloss der Ausschuss bereits in der zweiten
Sitzung vom 17. Juni 1953; «Für das bevor
stehende Musikfest erklärt sich der Aus
schuss bereit, am Festzug mitzuwirken und
die Kosten auf seine Kasse zu übernehmen.»
Traubenlieferung, Weinverkauf
und Etiketten
Einige der Bauern kelterten ihre Trauben
selbst. So stand in manchem Keller neben
dem grösseren Fass mit Most auch ein klei
neres mit Wein. Wie aus den vorhandenen Un
terlagen ersichtlich ist, übernahm schon vor
der Gründung der Genossenschaft die Kelle
rei Emil Nüesch, Balgach, einen Teil der
Blauburgunder-Trauben. So heisst es denn
auch im ersten Protokoll des amtierenden
Ausschusses vom 5. Januar 1953, dass «der
Weinhandel weitergeführt und der Vertrag
mit der Kellerei Nüesch verlängert wird».
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass ein Drit
tel des Weins im Eigentum der Genossen
schaft bleiben solle und «hauptsächlich an
die Balzner Interessenten und Wirtschaften
abzusetzen» sei; zwei Drittel übernahm die
Kellerei Nüesch. Der Wein erhielt den Na
men «Schloss Gutenberg». Die von der Fir
ma Nüesch gestaltete farbige Etikette zeigte
ein Phantasieschloss.
1955 gab es Probleme wegen der Benutzung
des Namens «Schloss Gutenberg». Nach ei
ner zufälligen Kontrolle durch die Eidge
nössische Weinhandelskommission in der
Kellerei Nüesch machte Inspektor Burger
die Winzergenossenschaft Balzers darauf auf
merksam, dass der Name «Schloss Gutenberg»
nur für den Wein verwendet werden dürfe,
der aus Trauben vom Burghügel Gutenberg
gekeltert werde. Nachdem aber ein Teil des
Weingutes von Wingerta und Pedergross
stamme, sei der Name nicht gestattet. Die
Winzergenossenschaft wehrte sich gegen
dieses Verbot. Einerseits waren schon Eti
ketten nachgedruckt, andererseits wurden
finanzielle Einbussen befürchtet, falls die
Etiketten nicht verwendet werden könnten.
Die Winzergenossenschaft argumentierte,
«dass die gesamten Weinberge von Balzers
seinerzeit zum Schlossgut gehörten, wodurch
sich der Name < Schloss Gutenberg> für die
ganze Weinernte dieser Gemeinde einbür
gerte und auch bis auf den heutigen Tag bei
behalten wurde. Nach unserer Ansicht muss
daher diese Bezeichnung für den Wein der
Gemeinde Balzers erhalten bleiben, umso
mehr da das Schloss Gutenberg als das
Wahrzeichen dieser Ortschaft bezeichnet
werden kann ... Es ist uns unverständlich,
weshalb der unseres Wissens seit Bestehen
des Weinbaus in Balzers unter diesem Na
men geführte Wein heute auf einmal eine
andere Bezeichnung erhalten sollte.»
Alle Weinproduzenten von Balzers, die Winzer
genossenschaft und der Gemeinderat waren
natürlich für die Beibehaltung des alten, ein
gesessenen Namens «Schloss Gutenberg».