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Siegel der Gemeinde Balzers aus dem 19. Jahr
hundert. Ein Landsknecht hält ein Wappen mit
dem alten Balzner Förggle, einer dreizinkigen
Gabel. Diese Figur wurde auch zur Markierung
der Balzner Gemeindegrenze verwendet.
Zum Abschluss der Grenzbegehung traf
man sich dann auf Einladung der Liechten
steiner Seite im Wirtshaus in Balzers, wo
nicht nur - wie in der Einladung angekün
digt worden war - ein «geringes» Mittags-
süpplein serviert, sondern üppig gespeist
wurde. Die Bündner Delegation hielt jeden
falls in ihrem Bericht fest, dass sie «sehr
magnific und köstlich tractirt worden» 51 sei.
Die Grenzregulierung vom 16. Juli 1735
Wie dann die Einigung in Bezug auf den
unklaren Grenzpunkt am Rhein erzielt wur
de, geht aus der weiteren Korrespondenz
nicht hervor. Am 17. Oktober 1733 gelang
ten die Drei Bünde erneut an das Oberamt
in Vaduz und drängten zur Erneuerung des
Hauptgrenzsteins bei St. Katrinabrunna, da
dieser auch von der fürstlichen Kommis
sion für richtig befunden worden sei. Der
neue Stein solle durch ein «Mäuerchen» vor
dem Verkehr geschützt werden. Der über
hundert Jahre alte Stein, auf dem das Wap
pen ausgewaschen und die Grenzlinien
nicht mehr zu erkennen seien, solle durch
einen neuen Grenzstein ersetzt werden, der
aber nicht mehr direkt an der Landstrasse
errichtet werden solle; «... anstatt dises al
ten, nun mehr als hundert jahr gestandenen
schifferichten und verblichenen march-
steins ein anderen von hartem stein, darauff
beyderseits angränzende wappen und
inscription auch jahrzahl ausgefertigt, an
eben diese stelle oder, weil alda ein morast
und die triben landtstrass hart dabey, auch
desswegen nicht so veste, und ausser gefahr
ohngescheider fuhrleuten anstossens nicht
ist, wan beliebig were, dies ob dem weeg an
den fuss dess bergs zu setzen.» 52
auch eingefuhrt in du
eine Erinnerung an a}
Weiter regten die Drei Bünde an, es sollten
neben dem Hauptmarkstein «ein oder zwey
andere nur gemeine marchen, es were
under Tschingelser Kopf oder wo es am füg-
lichsten und in gerader linien biss Ellstein
erachtet wurde, zu begnemben.» 53 Schliess
lich bedankten sie sich für die erwiesene
Gastfreundschaft und versicherten, dass es
für ihr Drängen kein anderes Motiv gebe als
den Wunsch nach Beibehaltung der guten
freundnachbarlichen Beziehungen.
Das Oberamt in Vaduz schickte darauf
nochmals einen Bericht an den Fürsten und
bat um Instmktion. 54 Als erneut längere Zeit
nichts in der Angelegenheit geschah, wand
ten sich die Bündner wieder direkt an den
Fürsten. Dieser teilte den Bündnern mit,
dass gegen die Aufrichtung des Grenzsteins
keine Bedenken bestünden. 55 Unter Beru
fung auf dieses fürstliche Schreiben gelang
ten die Bündner am 28. Februar 1735 wie
derum an das Oberamt. 56 Dieses sah keine
Probleme mehr in Bezug auf die Grenz-
51 Wie Anm. 44.
52 LLA RA 1/8/12, Schrei
ben vom 6. bzw. 17.
Oktober 1733. Der alte
Stein sei «... augen
scheinlich ganz schif-
ferig, die wappen
aussgewaschen und
verblichen, auch die
distanz biss in Ellstein
in der gegen den weis-
sen Striemen ein sehr
minder und in die
äugen nicht fallender
zug und linien ist.»
53 Wie Anm. 52.
54 LLA RA 1/8/13, Schrei
ben vom 5. Dezember
1733.
55 StAGR, Landesakten,
Schreiben des Fürsten
Wenzel vom 7. Dezem
ber 1734.
56 LLA RA 1/8/14, Schrei
ben vom 17. bzw.
28. Februar 1735.