Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2005) (2005)

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Siegel der Gemeinde Balzers aus dem 19. Jahr 
hundert. Ein Landsknecht hält ein Wappen mit 
dem alten Balzner Förggle, einer dreizinkigen 
Gabel. Diese Figur wurde auch zur Markierung 
der Balzner Gemeindegrenze verwendet. 
Zum Abschluss der Grenzbegehung traf 
man sich dann auf Einladung der Liechten 
steiner Seite im Wirtshaus in Balzers, wo 
nicht nur - wie in der Einladung angekün 
digt worden war - ein «geringes» Mittags- 
süpplein serviert, sondern üppig gespeist 
wurde. Die Bündner Delegation hielt jeden 
falls in ihrem Bericht fest, dass sie «sehr 
magnific und köstlich tractirt worden» 51 sei. 
Die Grenzregulierung vom 16. Juli 1735 
Wie dann die Einigung in Bezug auf den 
unklaren Grenzpunkt am Rhein erzielt wur 
de, geht aus der weiteren Korrespondenz 
nicht hervor. Am 17. Oktober 1733 gelang 
ten die Drei Bünde erneut an das Oberamt 
in Vaduz und drängten zur Erneuerung des 
Hauptgrenzsteins bei St. Katrinabrunna, da 
dieser auch von der fürstlichen Kommis 
sion für richtig befunden worden sei. Der 
neue Stein solle durch ein «Mäuerchen» vor 
dem Verkehr geschützt werden. Der über 
hundert Jahre alte Stein, auf dem das Wap 
pen ausgewaschen und die Grenzlinien 
nicht mehr zu erkennen seien, solle durch 
einen neuen Grenzstein ersetzt werden, der 
aber nicht mehr direkt an der Landstrasse 
errichtet werden solle; «... anstatt dises al 
ten, nun mehr als hundert jahr gestandenen 
schifferichten und verblichenen march- 
steins ein anderen von hartem stein, darauff 
beyderseits angränzende wappen und 
inscription auch jahrzahl ausgefertigt, an 
eben diese stelle oder, weil alda ein morast 
und die triben landtstrass hart dabey, auch 
desswegen nicht so veste, und ausser gefahr 
ohngescheider fuhrleuten anstossens nicht 
ist, wan beliebig were, dies ob dem weeg an 
den fuss dess bergs zu setzen.» 52 
auch eingefuhrt in du 
eine Erinnerung an a} 
Weiter regten die Drei Bünde an, es sollten 
neben dem Hauptmarkstein «ein oder zwey 
andere nur gemeine marchen, es were 
under Tschingelser Kopf oder wo es am füg- 
lichsten und in gerader linien biss Ellstein 
erachtet wurde, zu begnemben.» 53 Schliess 
lich bedankten sie sich für die erwiesene 
Gastfreundschaft und versicherten, dass es 
für ihr Drängen kein anderes Motiv gebe als 
den Wunsch nach Beibehaltung der guten 
freundnachbarlichen Beziehungen. 
Das Oberamt in Vaduz schickte darauf 
nochmals einen Bericht an den Fürsten und 
bat um Instmktion. 54 Als erneut längere Zeit 
nichts in der Angelegenheit geschah, wand 
ten sich die Bündner wieder direkt an den 
Fürsten. Dieser teilte den Bündnern mit, 
dass gegen die Aufrichtung des Grenzsteins 
keine Bedenken bestünden. 55 Unter Beru 
fung auf dieses fürstliche Schreiben gelang 
ten die Bündner am 28. Februar 1735 wie 
derum an das Oberamt. 56 Dieses sah keine 
Probleme mehr in Bezug auf die Grenz- 
51 Wie Anm. 44. 
52 LLA RA 1/8/12, Schrei 
ben vom 6. bzw. 17. 
Oktober 1733. Der alte 
Stein sei «... augen 
scheinlich ganz schif- 
ferig, die wappen 
aussgewaschen und 
verblichen, auch die 
distanz biss in Ellstein 
in der gegen den weis- 
sen Striemen ein sehr 
minder und in die 
äugen nicht fallender 
zug und linien ist.» 
53 Wie Anm. 52. 
54 LLA RA 1/8/13, Schrei 
ben vom 5. Dezember 
1733. 
55 StAGR, Landesakten, 
Schreiben des Fürsten 
Wenzel vom 7. Dezem 
ber 1734. 
56 LLA RA 1/8/14, Schrei 
ben vom 17. bzw. 
28. Februar 1735.
	        

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