Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2005) (2005)

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Schäden an den Rebkulturen 
Schon in den ersten Jahren des Bestehens 
der Winzergenossenschaft kam es zu meh 
reren Frost- und Flageischäden. Ein später 
Frost im Mai 1953 reduzierte die Trauben 
menge erheblich. Ein Frost im Februar 1956 
vernichtete die ganze Ernte und fügte auch 
dem Rebholz grosse Schäden zu. Daraus re 
sultierten erhebliche Ernteausfälle, da die 
Reben teilweise ersetzt werden mussten und 
die neuen erst nach drei Jahren wieder einen 
Ertrag sicherten Von diesem Ernst waren 
alle Oberländer Wembaugemeinden betrof 
fen; sie mussten grosse Einbussen in Kauf 
nehmen. Die Regierung gewährte deshalb 
auf ein gemeinsames Ersuchen hin im Ja 
nuar 1957 erhöhte Subventionen für Neu 
anpflanzungen. 
Weitere schwere Fröste am 21. und 22. April 
1959 richteten in den Balzner und Mälsner 
Rebbergen wieder enormen Schaden an, da 
die Rebkulturen infolge der warmen Tage im 
März und April unter Föhneinfluss weiter 
voran waren als in den übrigen Liechtenstei 
ner Gemeinden. Im gleichen Jahr vernichte 
te am 11. Juli ein Hagelschlag die bereits 
durch den Frost reduzierte Traubenernte 
fast ganz. Im Protokoll über die Jahresver 
sammlung ist zu lesen: «Was nach dem 
Frühjahrsfrost noch übrig blieb, wurde durch 
Hagel fast ganz zerstört.» In einem Schreiben 
der Winzergenossenschaft an die Regierung, 
in welchem um eine Unterstützung der Wein 
bauern ersucht wurde, heisst es: «Damit steht 
die Genossenschaft vor der Situation, dass 
in 7 Jahren eine einzige Mittelemte (1958) und 
sonst nur Missernten zu verzeichnen sind.» 
Ergänzend sei erwähnt, dass ein Beitrag sei 
tens des Landes mit dem Hinweis abgelehnt 
wurde, dass Elementarschäden durch Ha 
gelschlag versicherbar wären. Das genaue 
Datum eines Versicherungsabschlusses ist 
nicht eruierbar, aber 1975 bestand jedenfalls 
ein Vertrag mit der Schweizerischen Hagel 
versicherungs-Gesellschaft Zürich. 
Die Regierung schrieb in einem «Bericht und 
Antrag an den Landtag vom 26. Oktober 1973 
betr. Ausrichtung von Landessubventionen» 
für den Weinbau; «Es sind nicht in erster Linie 
die wirtschaftlichen Aspekte, die die Regierung 
veranlassen, zugunsten des Weinbaues er 
höhte Förderungsbeiträge ins Auge zu fassen. 
Rebe und Weinbau gehören seit Jahrhunder 
ten zum festen Bestandteil unserer Tal 
schaft, der sie bis zu Beginn des 20. Jahr 
hunderts das Gepräge gaben. Unsere Weine 
haben dank der guten natürlichen Gegeben 
heiten einen ausgezeichneten Ruf und sind 
dem Image des Fremdenverkehrs förder 
lich. Obwohl die Reben in Lagen wachsen, 
die ihren Fortbestand auf lange Sicht nicht 
voll garantieren können, scheint es nach un 
serer Auffassung richtig zu sein, das gegen 
wärtige Rebareal von noch 13 ha aus Grün 
den der Landschaftspflege durch erhöhte 
Zuschüsse entsprechend den gestiegenen 
Weinberg-Anlagekosten zu stützen.» Mittels 
Verordnung über die Abänderung des Reg 
lements zur Ausrichtung von Subventionen 
sicherte die Regierung mit gewissen Aufla 
gen eine erhöhte Subvention für neue Be 
pflanzungen zu. 
Ein grosser Moment 
nach der Ernte: Reto 
Zindel, Geschäftsfüh 
rer der Kellerei Emil 
Nüesch, und sein Mit 
arbeiter messen mit 
der Öchslewaage den 
Zuckergehalt der ge 
ernteten Trauben vom 
Burghügel; im Hinter 
grund Josef Kind und 
Pater Possa. 
Im Winter 1970/71 wurden die Rebberge 
durch Fröste wiederum schwer geschädigt. 
Nicht nur ein einjähriger Ernteausfall war 
die Folge; es mussten 650 erfrorene Reben 
ersetzt werden. So ergab die Ernte 1971 einen 
Ertrag von lediglich 3 655 kg gegenüber 
11 728 kg im Vorjahr. 
Ein interessantes Detail: Der Präsident der 
Winzergenossenschaft Balzers, Josef Kind, 
richtete an die Besitzer von Parzellen am 
Burghügel Gutenberg ein Schreiben mit 
dem Hinweis, dass die Regierung für Neu 
bepflanzungen eine erhöhte Subvention 
ausrichte. Man solle sich überlegen, «die
	        

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