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Schäden an den Rebkulturen
Schon in den ersten Jahren des Bestehens
der Winzergenossenschaft kam es zu meh
reren Frost- und Flageischäden. Ein später
Frost im Mai 1953 reduzierte die Trauben
menge erheblich. Ein Frost im Februar 1956
vernichtete die ganze Ernte und fügte auch
dem Rebholz grosse Schäden zu. Daraus re
sultierten erhebliche Ernteausfälle, da die
Reben teilweise ersetzt werden mussten und
die neuen erst nach drei Jahren wieder einen
Ertrag sicherten Von diesem Ernst waren
alle Oberländer Wembaugemeinden betrof
fen; sie mussten grosse Einbussen in Kauf
nehmen. Die Regierung gewährte deshalb
auf ein gemeinsames Ersuchen hin im Ja
nuar 1957 erhöhte Subventionen für Neu
anpflanzungen.
Weitere schwere Fröste am 21. und 22. April
1959 richteten in den Balzner und Mälsner
Rebbergen wieder enormen Schaden an, da
die Rebkulturen infolge der warmen Tage im
März und April unter Föhneinfluss weiter
voran waren als in den übrigen Liechtenstei
ner Gemeinden. Im gleichen Jahr vernichte
te am 11. Juli ein Hagelschlag die bereits
durch den Frost reduzierte Traubenernte
fast ganz. Im Protokoll über die Jahresver
sammlung ist zu lesen: «Was nach dem
Frühjahrsfrost noch übrig blieb, wurde durch
Hagel fast ganz zerstört.» In einem Schreiben
der Winzergenossenschaft an die Regierung,
in welchem um eine Unterstützung der Wein
bauern ersucht wurde, heisst es: «Damit steht
die Genossenschaft vor der Situation, dass
in 7 Jahren eine einzige Mittelemte (1958) und
sonst nur Missernten zu verzeichnen sind.»
Ergänzend sei erwähnt, dass ein Beitrag sei
tens des Landes mit dem Hinweis abgelehnt
wurde, dass Elementarschäden durch Ha
gelschlag versicherbar wären. Das genaue
Datum eines Versicherungsabschlusses ist
nicht eruierbar, aber 1975 bestand jedenfalls
ein Vertrag mit der Schweizerischen Hagel
versicherungs-Gesellschaft Zürich.
Die Regierung schrieb in einem «Bericht und
Antrag an den Landtag vom 26. Oktober 1973
betr. Ausrichtung von Landessubventionen»
für den Weinbau; «Es sind nicht in erster Linie
die wirtschaftlichen Aspekte, die die Regierung
veranlassen, zugunsten des Weinbaues er
höhte Förderungsbeiträge ins Auge zu fassen.
Rebe und Weinbau gehören seit Jahrhunder
ten zum festen Bestandteil unserer Tal
schaft, der sie bis zu Beginn des 20. Jahr
hunderts das Gepräge gaben. Unsere Weine
haben dank der guten natürlichen Gegeben
heiten einen ausgezeichneten Ruf und sind
dem Image des Fremdenverkehrs förder
lich. Obwohl die Reben in Lagen wachsen,
die ihren Fortbestand auf lange Sicht nicht
voll garantieren können, scheint es nach un
serer Auffassung richtig zu sein, das gegen
wärtige Rebareal von noch 13 ha aus Grün
den der Landschaftspflege durch erhöhte
Zuschüsse entsprechend den gestiegenen
Weinberg-Anlagekosten zu stützen.» Mittels
Verordnung über die Abänderung des Reg
lements zur Ausrichtung von Subventionen
sicherte die Regierung mit gewissen Aufla
gen eine erhöhte Subvention für neue Be
pflanzungen zu.
Ein grosser Moment
nach der Ernte: Reto
Zindel, Geschäftsfüh
rer der Kellerei Emil
Nüesch, und sein Mit
arbeiter messen mit
der Öchslewaage den
Zuckergehalt der ge
ernteten Trauben vom
Burghügel; im Hinter
grund Josef Kind und
Pater Possa.
Im Winter 1970/71 wurden die Rebberge
durch Fröste wiederum schwer geschädigt.
Nicht nur ein einjähriger Ernteausfall war
die Folge; es mussten 650 erfrorene Reben
ersetzt werden. So ergab die Ernte 1971 einen
Ertrag von lediglich 3 655 kg gegenüber
11 728 kg im Vorjahr.
Ein interessantes Detail: Der Präsident der
Winzergenossenschaft Balzers, Josef Kind,
richtete an die Besitzer von Parzellen am
Burghügel Gutenberg ein Schreiben mit
dem Hinweis, dass die Regierung für Neu
bepflanzungen eine erhöhte Subvention
ausrichte. Man solle sich überlegen, «die