Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2001) (2001)

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Für die Fixierung des Rheinlaufs wur 
den auf beiden Seiten je sieben Hin 
termarken gesetzt. Ihre Lage auf der 
Wartauer Seite: 
1. Am Schollberg, unter dem «Krum 
men Weg», 3 Klafter 
2. 13 Klafter 
3. 20 Klafter 
4. 13 Klafter und 3 Schuhe 
5. 40 Klafter 
6. 16 Klafter 
7. 80 Klafter 
Die Lage der Hintermarken auf der 
Balzner Seite: 
1. In der Balzner Au, 125 Klafter 
2. In Badiera, 113 Klafter 
3. Vor St. Annabeld, 48 Klafter 
4. 123 Klafter 
5. Hinter der «Bonow» Wuhr, 146 
Klafter 
6. Bei der Mühle in der Unterau, 
238V2 Klafter 
7. In Runggelätsch, 368 Klafter 
Der Vertrag von 1575 blieb bis zu den 
modernen Rheinverträgen zwischen 
der Schweiz und Liechtenstein im 
19. Jahrhundert gültig. 
Ausbau und Anpassung der 
Rheinverträge 
Der Vertrag von 1575 wurde schon im 
Jahr 1589 nachgebessert. Die Nach 
besserung wurde notwendig, da eini- 
Abb. S. 24/25 
«Eine halbe Stunde hinter Atsrnos», 
Studie nach der Natur von Heinrich 
Sch Ubach, 1818 
Abb. S. 26/27 
«Ansicht vom dem linken Rheinufer 
bey Atsrnos nach dem Falknisz oder 
Spitzberg bey Balzers im Furstenthum 
Lichtenstein», Studie nach der Natur 
von Heinrich Schilbach, 1818 
ge Hintermarken weggeschwemmt 
worden waren und der Unterhalt der 
Wuhren nicht genau geregelt war. Bis 
zur vierten Mark sollten beide Ge 
meinden ihre alten Wuhren behalten 
und verbessern. Ab der vierten Mark 
durften nur Strichwuhre gebaut wer 
den, ohne Schupfen und Verbesserun 
gen. Der Vertrag von 1575 sollte aus 
serhalb dieser Nachträge weiterhin in 
Kraft bleiben. Ausserdem wurden die 
sechste und siebte Hintermark auf 
der Wartauer Seite aus dem durch 
Überschwemmung gefährdeten Ge 
biet an den sicheren Fuss des Hügel 
zugs vom Fontnaser Feld versetzt. Die 
sechste Mark wurde an die Crieilf- 
Brücke versetzt, 316'/2 Klafter vom 
Rhein entfernt, die siebte Mark stand 
nun 448 Klafter vom Rhein entfernt. 9 
Zwischen den Gemeinden Wartau, 
Balzers und Triesen wurden 1607 
mehrere Streitigkeiten geschlichtet. 
Die Schlichter waren zwei eidgenössi 
sche Ratsherren. Die Wartauer be 
klagten sich unter anderem, die Balz 
ner hätten ein Wuhr bei der Brücke 
nicht auf die vertragliche Mark ge 
setzt und es sei ein unerlaubtes 
Schupfwuhr. Dieses Wuhr durfte aber 
stehen gelassen werden. Auf das Balz 
ner Wuhr am Ellhorn wollten die 
Schiedsleute nicht eingehen. 10 
Auf der Balzner Seite drohte der 
Rhein im Sommer 1633 bei Badiera 
einzubrechen. Deshalb wurde durch 
die Gemeinde Balzers ein neues Wuhr 
erbaut, das aber nicht vertragsgemäss 
war. Mit Einwilligung der Gemeinde 
Wartau konnte dieses Wuhr bis in den 
Herbst stehen gelassen werden. Nach 
her sollte es wieder zerstört werden. 
Wartau würde in einem ähnlichen 
Fall das gleiche Recht erhalten." 
Zwischen den Gemeinden Balzers 
und Wartau kam es 1639 wegen eines 
Wartauer Wuhrs zu einem Streit. Des 
wegen wurde auf der Wartauer Seite 
von der siebten Hintermark aus auf 
den Rhein gemessen. Das Wuhr stand 
am richtigen Ort, die Messung ging 
ca. IV2 Klafter über dieses hinaus. Die 
Messung wurde auf Wunsch der Ge 
meinde Wartau 1641 durch den Land 
vogt zu Sargans beurkundet. 12 Der 
Streit konnte erst 1645 geschlichtet 
werden. Die Balzner beklagten sich, 
dass die Wartauer zwischen der sechs 
ten und siebten Hintermark einen 
Schwung in den Rhein gebracht hät 
ten. Ausserdem würden die Wartauer 
unterhalb der siebten Hintermark 
wuhren, obwohl sie dazu kein ver 
brieftes Recht hätten. Es wurde ent 
schieden, dass die Wuhren bis zur 
siebten Mark stehen gelassen werden 
sollten, weil der Fehler nicht gefun 
den werden konnte. Weiter wurde 
eine achte Hintermark gesetzt. Auf 
der Wartauer Seite wurde der Mark 
stein hinter dem Mülbach gesetzt, 
vom Rhein 367 Klafter entfernt. Die 
Entfernung auf der Balzner Seite be 
trug 182 Klafter. Es wurde wohl der 
selbe Markstein auf Selvaplana be 
nutzt, der 1528 gesetzt worden war. 
Wartau sollte sein Wuhr unterhalb 
der siebten Mark von selbst abgehen 
lassen. Es sollte nur noch auf der fest 
gelegten Linie gewuhrt werden. 13 
Fortsetzung des Wuhrbaus 
zwischen Wartau und Triesen 
Die Gemeinden Wartau und Triesen 
setzten 1650 die neunte Hintermark. 14 
1664 wurde die Wuhrstrecke durch 
zwei weitere Hintermarken verlän 
gert. 15 So war der Rhein zwischen 
dem Schollberg und den Heuwiesen 
in einer geregelten «Hofstatt», in der 
der Rhein nicht mehr zu seinen Nach 
barn geschupft werden durfte. Die 
Strecke von der Heuwiese bis zu der 
Grenze Wartau-Sevelen blieb auf der 
Wartauer Seite wuhrlos, weil die Heu 
wiesen damals noch zur Gemeinde 
Triesen gehörten. Erst 1790 gab es ei 
nen Vertrag zwischen beiden Landes 
regierungen, der diese Lücke schlies-
	        

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