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Für die Fixierung des Rheinlaufs wur
den auf beiden Seiten je sieben Hin
termarken gesetzt. Ihre Lage auf der
Wartauer Seite:
1. Am Schollberg, unter dem «Krum
men Weg», 3 Klafter
2. 13 Klafter
3. 20 Klafter
4. 13 Klafter und 3 Schuhe
5. 40 Klafter
6. 16 Klafter
7. 80 Klafter
Die Lage der Hintermarken auf der
Balzner Seite:
1. In der Balzner Au, 125 Klafter
2. In Badiera, 113 Klafter
3. Vor St. Annabeld, 48 Klafter
4. 123 Klafter
5. Hinter der «Bonow» Wuhr, 146
Klafter
6. Bei der Mühle in der Unterau,
238V2 Klafter
7. In Runggelätsch, 368 Klafter
Der Vertrag von 1575 blieb bis zu den
modernen Rheinverträgen zwischen
der Schweiz und Liechtenstein im
19. Jahrhundert gültig.
Ausbau und Anpassung der
Rheinverträge
Der Vertrag von 1575 wurde schon im
Jahr 1589 nachgebessert. Die Nach
besserung wurde notwendig, da eini-
Abb. S. 24/25
«Eine halbe Stunde hinter Atsrnos»,
Studie nach der Natur von Heinrich
Sch Ubach, 1818
Abb. S. 26/27
«Ansicht vom dem linken Rheinufer
bey Atsrnos nach dem Falknisz oder
Spitzberg bey Balzers im Furstenthum
Lichtenstein», Studie nach der Natur
von Heinrich Schilbach, 1818
ge Hintermarken weggeschwemmt
worden waren und der Unterhalt der
Wuhren nicht genau geregelt war. Bis
zur vierten Mark sollten beide Ge
meinden ihre alten Wuhren behalten
und verbessern. Ab der vierten Mark
durften nur Strichwuhre gebaut wer
den, ohne Schupfen und Verbesserun
gen. Der Vertrag von 1575 sollte aus
serhalb dieser Nachträge weiterhin in
Kraft bleiben. Ausserdem wurden die
sechste und siebte Hintermark auf
der Wartauer Seite aus dem durch
Überschwemmung gefährdeten Ge
biet an den sicheren Fuss des Hügel
zugs vom Fontnaser Feld versetzt. Die
sechste Mark wurde an die Crieilf-
Brücke versetzt, 316'/2 Klafter vom
Rhein entfernt, die siebte Mark stand
nun 448 Klafter vom Rhein entfernt. 9
Zwischen den Gemeinden Wartau,
Balzers und Triesen wurden 1607
mehrere Streitigkeiten geschlichtet.
Die Schlichter waren zwei eidgenössi
sche Ratsherren. Die Wartauer be
klagten sich unter anderem, die Balz
ner hätten ein Wuhr bei der Brücke
nicht auf die vertragliche Mark ge
setzt und es sei ein unerlaubtes
Schupfwuhr. Dieses Wuhr durfte aber
stehen gelassen werden. Auf das Balz
ner Wuhr am Ellhorn wollten die
Schiedsleute nicht eingehen. 10
Auf der Balzner Seite drohte der
Rhein im Sommer 1633 bei Badiera
einzubrechen. Deshalb wurde durch
die Gemeinde Balzers ein neues Wuhr
erbaut, das aber nicht vertragsgemäss
war. Mit Einwilligung der Gemeinde
Wartau konnte dieses Wuhr bis in den
Herbst stehen gelassen werden. Nach
her sollte es wieder zerstört werden.
Wartau würde in einem ähnlichen
Fall das gleiche Recht erhalten."
Zwischen den Gemeinden Balzers
und Wartau kam es 1639 wegen eines
Wartauer Wuhrs zu einem Streit. Des
wegen wurde auf der Wartauer Seite
von der siebten Hintermark aus auf
den Rhein gemessen. Das Wuhr stand
am richtigen Ort, die Messung ging
ca. IV2 Klafter über dieses hinaus. Die
Messung wurde auf Wunsch der Ge
meinde Wartau 1641 durch den Land
vogt zu Sargans beurkundet. 12 Der
Streit konnte erst 1645 geschlichtet
werden. Die Balzner beklagten sich,
dass die Wartauer zwischen der sechs
ten und siebten Hintermark einen
Schwung in den Rhein gebracht hät
ten. Ausserdem würden die Wartauer
unterhalb der siebten Hintermark
wuhren, obwohl sie dazu kein ver
brieftes Recht hätten. Es wurde ent
schieden, dass die Wuhren bis zur
siebten Mark stehen gelassen werden
sollten, weil der Fehler nicht gefun
den werden konnte. Weiter wurde
eine achte Hintermark gesetzt. Auf
der Wartauer Seite wurde der Mark
stein hinter dem Mülbach gesetzt,
vom Rhein 367 Klafter entfernt. Die
Entfernung auf der Balzner Seite be
trug 182 Klafter. Es wurde wohl der
selbe Markstein auf Selvaplana be
nutzt, der 1528 gesetzt worden war.
Wartau sollte sein Wuhr unterhalb
der siebten Mark von selbst abgehen
lassen. Es sollte nur noch auf der fest
gelegten Linie gewuhrt werden. 13
Fortsetzung des Wuhrbaus
zwischen Wartau und Triesen
Die Gemeinden Wartau und Triesen
setzten 1650 die neunte Hintermark. 14
1664 wurde die Wuhrstrecke durch
zwei weitere Hintermarken verlän
gert. 15 So war der Rhein zwischen
dem Schollberg und den Heuwiesen
in einer geregelten «Hofstatt», in der
der Rhein nicht mehr zu seinen Nach
barn geschupft werden durfte. Die
Strecke von der Heuwiese bis zu der
Grenze Wartau-Sevelen blieb auf der
Wartauer Seite wuhrlos, weil die Heu
wiesen damals noch zur Gemeinde
Triesen gehörten. Erst 1790 gab es ei
nen Vertrag zwischen beiden Landes
regierungen, der diese Lücke schlies-