Volltext: Balzner Neujahrsblätter (1999) (1999)

45 
491 
Zahl 
Jg. 19 
5o 
An die 
Gemainde 
Balzar« 
ln Erledigung Ihres Gesuches vom 
gung zur Ausführung eines 
Grundstücke Kat. No. 
2. Juni 195o 
Sohulhousneubau«« 
erteilen wir Ihnen hiemit die Bewilli- 
auf dem 
nach den in der Beilage gene^nugt^zurückfolgenden Plänen unter folgenden Bedingungen: 
1) Bei der Ausführung sind die Bestimmungen des ßaugesetzes vom 17. September 1947 LGB1. No. 44 
und des Feuerpolizeigesetzes vom 11. Oktober 1865 LG Bl. No. 7 einzuhallen. 
Balzar« 
en Bedingiu 
2) Die Bewilligung erlischt, wenn der Bau nicht innert Jahresfrist seit ihrer rechtskräftigen Erteilung 
begonnen und ohne begründete Unterbrechung weitergeführt wird. 
Vaduz, den 
3* Juni 
5o, 
Ergeht «or Kenntnisnahme 
Ab die Gemeindevorstehung 
An den Bauaufseher 
An duz 
Vaduz, den 
Fürstliches Banamt: 
Ü3- 
ätehung in 
J 1 
/ Balz«] 
LIgent,’ 
Balz or ■ 
Baladra 
5f SÄttcaiat,Vaduz. 
19 
3, Juni 17 5o. 
Beschluss: 
Bei der Eröffnung der Versammlung 
wies Vorsteher Brunhart erneut dar 
auf hin, dass bei reiflicher Überle 
gung seiner Ansicht nach nur ein 
Neubau in Frage kommen könne. In 
einem kurzen Referat legte Baurat 
Vogt die Vor- und Nachteile beider 
Varianten auseinander und kam zum 
Schlüsse, dass beim geringen Bauko 
stenunterschied von ca. 30 - 40 000 Fr. 
nur ein Neubau zu verantworten 
wäre. Die Umbaufreunde suchten 
geltend zu machen, dass der berech 
nete Baukostenunterschied nicht 
stichhaltig sei, und ein Neubau mit 
Renovation des alten Schulhauses 
ziemlich höher zu stehen komme.» 22 
Die darauf durchgeführte Abstim 
mung ergibt folgendes Resultat: 
Abgegebene Stimmen 
325 
Umbau 
59 
Neubau 
250 
leer 
13 
ungültig 
3 
Total 
325 
... wird endlich gut! 
Auch die Regierung zeigt sich glück 
lich über das Abstimmungsergebnis: 
«Mit einem überwältigenden Mehr 
wurde ein Neubau mit 8 Schulzim 
mern beschlossen. Die Ausführung 
ist bereits in die Hand genommen 
worden.» 23 
Schon am 8. April 1950 vermerkt das 
Gemeinderatsprotokoll, «dass die Ar 
chitektur von der Kommission an die 
Architekten Rheinberger und Gass- 
ner vergeben wurde.» 24 
Nun beginnen die Vorbereitungen 
zur Ausschreibung der verschiedenen 
Projekte, das Einholen der Offerten 
und deren Überprüfung. Bei der Ver 
gabe der Arbeiten wird darauf geach 
tet, dass in erster Linie das einheimi 
sche Gewerbe berücksichtigt wird. 
Die Arbeit am neuen Schulhaus Ira- 
mali geht zügig vonstatten, so dass 
die Regierung auch vom Balzner 
Schulhausbau endlich etwas Positi 
ves berichten kann: «Das neue Schul 
haus in Balzers wurde im Laufe des 
Schuljahres fertig erstellt und kann 
im Mai 1951 bezogen werden. Acht 
geräumige Schulzimmer, ein Lehrer 
zimmer, ein Lehrmittelraum, Schul 
küche und Duschraum stehen nun 
zur Verfügung. Auch die Ausrüstung 
mit neuzeitlichen Schulbänken zeigt, 
dass die Gemeinde etwas Ganzes lei 
sten wollte. Die Schulkinder von Bal 
zers werden dafür Dank wissen.» 25 
Die Einweihung des neuen Schul 
hauses findet am Sonntag, 15. Juli 
1951 statt. «Der Festzug der gesam 
ten Schuljugend und der hoch 
würdigen Geistlichkeit bewegte sich 
um halb zwei Uhr unter Vorantritt 
der Harmoniemusik von der Kirche 
zum neuen Schulhaus, worauf zuerst 
Baubewilligung für das Schulhaus 
Iramali. 
Man beachte die beiden Daten auf 
dem Dokument: Gesuchstellung durch 
die Gemeinde Balzers am 2. Juni 1950, 
Bewilligung zur Ausführung des 
Schulhausneubaus: 3. Juni 1950! 
die Weihe durch Hochw. Herrn Pfar 
rer Waser vorgenommen wurde. An 
schliessend sprach der hochw. Herr 
Pfarrer als Vorsitzender des Gemein 
deschulrates Worte der Begrüssung 
an die versammelten Festgäste. 
Nachdem die Harmoniemusik mit ei 
nem schneidigen Marsch begrüsst
	        

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