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Abh. oben: Ehemalige Finanzwach
kaserne (Amtshaus}
Abh. rechts: Vorarbeiterin Gertrud
Gstöhl (verh. Vogt), Betriebsleiter
Hans Tribelhom (2.v.l.) und Mecha
niker bei der Einrichtung neuer auto
matischer Maschinen
erdig - «was man hierlands ersten
Stock nennt» - befanden sich «zwei
heitzbare, und zwei Nebenzimmer,
worin die Kanzleien, und der Amts
diener oder Aufseher untergebracht
sind, dann das Kassazimmer u.
Küche. Der erste Stock umfasst... die
Wohnung des Einnehmers, mit zwei
heitzbaren u. drei unheitzbaren Zim
mern nebst Küchel, und der zweite
Stock die gleichen Räumlichkeiten
für den Controler. Der Dachboden ist
geräumig, der Dachstuhl gut beschaf
fen, und mit Ziegeln gedeckt, von
welchen das Wasser in sturzenen
Rinnen aufgefasst, und in Röhren
herabgeleitet wird. Die Aborte stehen
ausser dem Gebäude, sind abgetheilt,
u. mit gemauerter Sandgrube verse
hen.» Das Äussere sei gefällig und
verdiene den Namen eines «Amts
hauses». Der Warenschopf stehe ab
wärts an der Strasse, er sei geräumig
und auf der rückwärtigen westlichen
Seite «mit einem kleinen Gemach,
und dem Zweck entsprechend mit
einer Brücke versehen». Der Garten
habe eine Einteilung, «welche mit
Untermauer, Pfeiler, u. Statutten
abgeschlossen» ist. Insgesamt sei
alles gut beschaffen, der Besitz wäre
«ein sehr gewichtiger», «ein kleines,
doch aber abgeschlossenes Ganzes»,
welches das Land oder das Rentamt
kaufen könnte.
Wenn der Kauf getätigt werde, müsse
man auch die zugehörigen Hausteile
(Waschhütte, Heuschopf) erstehen.
Das Zollamtshaus koste 8500 fl., der
Schopf 90 fl., die Waschküche 150 fl.,
der Warenschopf 700 fl. und der Gar
ten 70 fl., total also 9510 Gulden.
Abraten des Landesverwesers
Menzinger
Der Landesverweser riet dem Für
sten am 14. Oktober 1856 von einem
Kaufe ab. Wolfinger sei finanziell
ziemlich erschöpft und deshalb in
seinen anderen Unternehmungen
behindert. Auch ängstige ihn der Bau
der «Schienenbahn durchs Rheintal
von Chur nach dem Bodensee», wel
che den Rest des Transits durch
Liechtenstein noch wegziehen und
«überhaupt auf sein Unternehmen
einen ungünstigen Einfluss nehmen
muss, weshalb er noch zu rechter
Zeit die Gebäude wegzubringen
trachten» müsse. Wolfinger sei zwar,
«wenngleich in Absicht eigenen
Vortheils, für das Land eingetreten»,
das sonst ein eigenes Amtshaus hätte
bauen müssen. Andererseits könnte
das Haus an Wert verlieren, «wenn es
in 2-3 Jahren als Amtsgebäude II.
Klasse dekretiert werden sollte» oder
man es überhaupt nicht brauche,
wenn nach den zwölf Vertragsjahren
der Zollverein «unter anderen
Modifikationen beibehalten, oder gar
aufhören würde». Was sollte dann
mit dem Gebäude geschehen? Auch
der Umstand, dass auf der Schweizer
Rheintalseite eine Eisenbahn im Bau
sei, mahne zur Vorsicht; man müsse
klären, «welchen Einfluss die Bahn
auf die Wünschbarkeit und Rentie-
rung des zum Kaufe angetragenen
Besitzes nehmen dürfte». Wenn die
Eisenbahn bewirke, dass der Tran
sit über Balzers nach Trübbach in
die Schweiz verlagert werde, dann
werde «folgerichtig das Hilfszollamt
I. Klasse Balzers zu einem Zollamte
II. Klasse herabkommen» und somit
weniger Zinsertrag abwerfen. Er
rate, mit einem Kauf zuzuwarten, bis
sich die Zukunft kläre und man
sichere Berechnung habe.
Auf den Rat Menzingers hin liess der
Landesfürst am 15. März 1857 mit-
teilen, dass man sich «für iezt mit der
Miethe begnüge, das Gebäude aber
insoweit im Auge zu behalten sei,
dass es nicht in andere Hände mit
Versäumnis einer vielleicht günstigen
Gelegenheit zur Erstehung gelange».
Wolfinger blieb nichts weiter übrig,
als einen neuen Mietvertrag zu
schliessen, in welchem der Kauf des
Gebäudes Vorbehalten war. 1860 liess
er einen neuen Ofen und neue Türen
einbauen.
Kündigung des Zollvertrages 1919
Die Zollverwaltung blieb bis zur
Auflösung des Zollvertrages mit
Österreich 1919 im Amtshaus. Das
Mietverhältnis endete abrupt. Der
Hauseigentümer August Wolfinger
foi'derte am 4. August 1920 ausste
henden Mietzins in Höhe von 255
Kronen. Die Finanz-Bezirks-Direk-
tion in Feldkirch meinte jedoch nur,
dass die Zollverwaltung am 1. Ok-