richteten aus dem Dorf Vaduz als pro
blematisch. In diesem Dokument sind
31 Todesopfer verzeichnet, 22 während
die erwähnte Zusammenstellung nur
12 anführt. Die bereits thematisierte
Erinnerungsqualität, die hinter der
dokumentarisch überlieferten Ge
samtzahl der Hingerichteten steht, er
laubt keine einfache Hochrechnung
auf die gewohnten 300 Todesopfer,
sondern verweist auf die lokalen und
zeitlichen Unterschiede bei den He
xenverfolgungen. Etliche der Perso
nen, die in der Liste von 1679/80 als
Vorfahren unter anderen Orten ange
führt sind, müssen in Vaduz gelebt
haben. Dort dürften die Hexenverfol
gungen um die Jahrhundertmitte be
sonders stark ausgeprägt gewesen
sein. In den Jahren 1677 bis 1680 lag
der Schwerpunkt der volkstümlichen
und später auch gerichtlichen Hexen
jagden in Schaan und Triesenberg;
etwas weniger davon betroffen waren
Vaduz, Triesen und Mauren. Vier Dör
fer, nämlich Balzers, Planken, Schel
lenberg und Bendern-Gamprin, wie
sen damals überhaupt keine wegen
Hexerei Hingerichteten mehr auf. In
Schellenberg und Bendern-Gamprin
sind auch für die Jahrhundertmitte
keine Opfer belegt.
Zusammenfassend kann man feststel
len, dass die von Otto Seger publizier
ten Unterlagen zu den liechtensteini
schen Hexenprozessen der Jahre 1648
bis 1650 und 1679/80 nicht auf 300,
sondern auf etwa 150 Todesopfer
schliessen lassen. Diese quantitative
Halbierung bedeutet keine Minde
rung des Grauens, das mit den Verfol
gungen verbunden war. Aueh führten
sowohl die Vorgänge um die Jahrhun
dertmitte als auch diejenigen um
1679/80 - die als zwei durch Jahrzehn
te getrennte Prozess-Serien nicht zu
stark verquickt werden sollten - wei
terhin zu den grössten Hexereiver
fahren ihrer Zeit. Immerhin wurden
in der Grafschaft Vaduz und in der
Herrschaft Schellenberg in einem
Zeitraum von etwas mehr als dreissig
Jahren fast gleich viele Personen als
Hexen oder Hexer hingerichtet, wie in
den viel bevölkerungsreicheren öster
reichischen Herrschaften vor dem
Arlberg in 130 Jahren überhaupt je
wegen Hexereiverdachts nachweis
lich vor Gericht standen. 23 Dennoch
fällt die Intensität der liechtensteini
schen Hexenverfolgungen auf Grund
Rupert von Bodman (1646-1728), Fürstabt von Kempten, als kaiserlicher Admi
nistrator Schlüsselfigur für die Beendigung der Hexenprozesse in Vaduz und Schel
lenberg sowie den Verkauf dieser Herrschaften an die Fürsten von Liechtenstein
dass in den Akten nach 1677 alle nur
irgendmöglich greifbaren Hexenper
sonen der vorangegangenen Jahrzehn
te erfasst wurden, um deren Verwand
te zu belasten.
Will man nicht annehmen, dass sämt
liche von Seger angeführten Verwand
ten von Delinquenten mit Wohnsitz in
der Herrschaft Schellenberg 20 aus der
Grafschaft Vaduz stammten, belegen
seine statistischen Erhebungen über
dies, dass es vor 1679 - wahrscheinlich
um die Jahrhundertmitte - auch in der
Herrschaft Schellenberg etliche He
xenhinrichtungen gab. Peter Kaiser
schreibt darüber nur, dass dort «das
Übel nicht weniger herrschte» 21 .
Die Zuordnung der Todesopfer zu ein
zelnen Gemeinden in Segers Statistik
erweist sich schon im Vergleich mit
dem einzigen erhaltenen vollständigen
Verzeichnis der Namen aller Hinge