Volltext: Balzner Neujahrsblätter (1996) (1996)

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Abb. oben: 
Blick vom Schloss Sargans auf die 
Rheinebene mit Ellhorn und 
Eiäscherberg. Tuschzeichnung von 
Johann Balthasar Bullinger (1713- 
1793), «Prospect von dem Schloss 
Sargans». 
Abb. unten: 
Der Rhein zwischen Balzers und 
Trübbach mit der Fähre am 
Schollberg. Aus dem Skizzenbuch 
«Studien nach der Natur» von 
Heinrich Schilbach, 1818. 
Für die bäuerliche Nutzung in der 
Rheinebene bildete der Fluss trotz 
dem keine Grenze 
In den uns überlieferten Spruch 
briefen werden jeweils Nutzungsgren 
zen bzw. die Setzung von Marksteinen 
für klare Abgrenzung gefordert. Diese 
müssen allerdings von einer politi 
schen Grenze deutlich unterschieden 
werden. Als politische Grenze war der 
Rhein zwar seit 1342 mehr oder weni 
ger festgelegt. Der Fluss diente bei 
Nutzungskonflikten in der Rheinebe 
ne oft als Einteilungshilfe, als eine Art 
Richtlinie, eine Richtungsangabe. Dies 
heisst nun aber nicht, dass er im all 
täglichen Leben der Rheintalbauern 
des 14., 15. und 16. Jahrhunderts eine 
Barriere gebildet hat. Der Fluss behin 
derte zwar durch Überschwemmun 
gen die landwirtschaftliche Nutzung 
und wirkte damit auch auf das Ein 
zugsgebiet der einzelnen Gemeinden. 
Eine Überquerung des Wassers bzw. 
des grössten Arms war aber nicht so 
schwierig, dass sie eine Bewirtschaf 
tung der anderen Uferseite verun 
möglicht hätte. Nutzungszonen konn 
ten sich beidseitig des Gewässers auch 
überlappen. 
Landwirtschaft in unserem Rhein 
gebiet meint vor allem Viehhaltung. 
Auch nach 1342 scheinen die Nut 
zungsrechte an Allmenden im Grenz 
gebiet nicht klar festgelegt worden zu 
sein. Die Nutzung der Auen war be 
reits in der ersten Hälfte des 15. Jahr 
hunderts umstritten: Im ältesten er 
haltenen Spruchbrief von 1439 ist von 
spenn stoess zwitracht und unainikait 
(...) als von wunn und waide wegen 
(Nutzung von Futterlaub von Bäumen 
und Sträuchern bzw. des Grases) in 
Seveller owe gelegen die Rede. 
Verschiedene Gemeinden nutzten 
teilweise gemeinsam Gebiet in der 
Rheinebene, beidseitig des Rheins 
bzw. des stärksten Giesscns. Ein 
Spruchbrief vom 28. November 1458 
besagt beispielsweise, die Frühlings- 
atzung im Rhemgebiet Schaan-Buchs 
sei beiden Kirchspielen gemeinsam: 
So solle man ze baiden siten abtriben ze 
ufgedem rnayen und nach dem plumen 
mag denn jetwedru parthy wider in sin 
tail flahn und alda waiden ungefarlich. 
Weitere Belege für eine rheinüber- 
greifende Nutzung der Auen sind 
leicht zu finden: Immer wieder bildet 
die umstrittene Nutzung des Gebietes 
zwüschent und nebenthalb dem Rine 
den Grund für Streitigkeiten. Links 
und rechtsrheinische Gemeinden be- 
sassen Güter über dem Rhein. Im 
Streit zwischen Schaan und Buchs 
1458-1464 wurde durch die Buchser 
gar an Kaiser Friedrich III. appelliert. 
Die Bewirtschaftung muss also be 
reits im 15. Jahrhundert recht intensiv 
gewesen sein. Es wäre sonst nicht so 
lange so heftig gestritten worden, und 
die Streitigkeiten hätten nicht einen 
derart markanten Niederschlag in den 
Quellen gefunden.
	        

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