Auch die einschlägigen Bestimmungen im ZP-EDSK weisen große Ähnlichkeiten zu den
entsprechenden Vorschriften in der DS-RL auf.*? Da es in Liechtenstein im Vorfeld der Ra-
b???
tifikation des ZP bereits zwei Kontrollstellen gab^?), waren in Bezug auf das DSG nur Ande-
rungen in Bezug auf die Datenweitergabe ins Ausland notwendig.**
7.1.2 Datenschutzbezogene Rechtsakte der Europaischen Union
7.1.2.1 Einführende Bemerkungen
Im Zusammenhang mit der Untersuchung des liechtensteinischen Datenschutzrechtes
spielt die einschlägige Rechtslage in der Europäischen Union aufgrund der Mitgliedschaft im
EWR eine bedeutende Rolle. Im Rahmen des komplexen Übernahmeprozesses von Unions-
d*2. wurden
rechtsakten, an welchem sowohl Organe der EU als auch des EWR beteiligt sin
in den Anhang XI zum EWRA mehrere Sekundárrechtsakte sowie Kommissionsbeschlüsse
und -entscheidungen aufgenommen.^^? Besonders bedeutsam sind dabei zwei europäische
Richtlinien, nàmlich die Europàische Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG; DS-RL) und die
Europáische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG ^^) so-
wie der Rahmenbeschluss 2008/977/JI, welche die liechtensteinische Datenschutzgesetzge-
bung wesentlich beeinflusst und geprägt haben.
In der Folge wird auf die einschlägigen europäischen Rechtsakte kurz eingegangen.
7.1.2.2 Die Europäische Datenschutz-Richtlinie (RL 95/46/EG; DS-RL)
Die DS-RL ist jener EU-Rechtsakt, welcher das liechtensteinische Datenschutzrecht —
abgesehen vom schweizerischen Datenschutzgesetz als Rezeptionsgrundlage für das DSG —
4? Vg] BuA 130/2008, 9.
^9 Diese wurden mittlerweile zu einer Kontrollstelle, nàmlich der Datenschutzstelle zusammengefasst; s dazu
auch Kapitel 7.11.
421 § dazu auch Kapitel 5.3 und 7.6; vgl BuA 130/2008, 11 f.
42 Ausführlich zum Übernahmeverfahren s va Art 97 ff ERWA; vgl auch Xander, Liechtenstein im EWR, 18 ff;
Norberg/Hokborg/Johansson/Eliasson/Dedichen, The European Economic Area, 136 ff.
423 Für eine vollständige und aktuelle Auflistung der einschlägigen Rechtsakte in Anhang XI (Z 5e ff) zum
EWRA SLR 0.110, abrufbar unter www.gesetze.li.
424 ABI L 2002/201, 37.
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