Volltext: Das liechtensteinische Datenschutzrecht im Lichte der europischen Datenschutz-Grundverordnung

entsprechenden Bestimmung in der EMRK orientiert, kann mE davon ausgegangen werden, 
dass Diskrepanzen zwischen der einschlägigen Judikatur des EFTA-GH und des EuGH ver- 
mieden werden. Dies ist insb im Hinblick auf den judicial restraint, welchem der EFTA-GH 
gem Art 6 und Art 105-107 EWRA gegenüber dem EuGH in Bezug auf Auslegung und An- 
wendung des EWR zum Zwecke der rechtlichen Homogenität unterworfen ist??, bedeutsam. 
  
39 Vg] Baudenbacher, The Relationship Between the EFTA Court and the Court of Justice of the European 
Union, in Baudenbacher, EEA Law, 179 [182 f]; Xander, Liechtenstein im EWR, 16. 
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