Volltext: Das liechtensteinische Datenschutzrecht im Lichte der europischen Datenschutz-Grundverordnung

5 Historische Entwicklung des liechtensteinischen Da- 
tenschutzrechts 
5.1 Die datenschutzrechtliche Situation vor dem DSG 
Anders als zB in Österreich, wo bereits 1978 ein Datenschutzgesetz verabschiedet 
wurde?!, oder in Deutschland, Frankreich oder Schweden, wo ebenfalls in der 1970er Jahren 
Datenschutzgesetze in Geltung traten?^, spielte der Datenschutz im liechtensteinischen Recht 
bis in die 1990er Jahre hinein nur eine unwesentliche Bedeutung. Die ersten einschldgigen 
Rechtsakte traten zwar schon am 1.9.1982 in Geltung, betrafen allerdings lediglich Dienst- 
stellen der liechtensteinischen Landesverwaltung. Abgezielt wurde auf eine Verbesserung des 
,Persónlichkeitsschutz[es] eines jeden Bewohners gegenüber der zunehmend dichteren und 
umfassenderen Informationstátigkeit des Staates^.?? Bereits in diesen sogenannten Daten- 
schutzrichtlinien bildeten dem Datenschutz zugrundeliegende zentrale Prinzipien eine wesent- 
liche Grundlage, wie etwa das Missbrauchsverbot bei der Datenverarbeitung oder das Über- 
maRverbot.>* 
Vor der Inkraftsetzung des DSG fanden sich im liechtensteinischen Recht allerdings be- 
reits vereinzelt Normen, welche den Datenschutz betrafen; diese galten aber nur punktuell fiir 
die jeweiligen Rechtsbereiche, fiir welche die entsprechenden Gesetze galten bzw waren sie 
im Fall der Berufung des Datenschutzes auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht iSd Art 38 ff 
PGR ohne verpflichtende Wirkung und somit zahnlos.*® 
Anfang der 1990er Jahre begannen die Arbeiten zu einem Datenschutzgesetz, zu welchem 
am 9.9.1992 durch die Landesregierung ein Bericht und Antrag (BuA) an den Landtag vorge- 
legt wurde. Wie es im liechtensteinischen Verwaltungsrecht nicht unüblich ist, wurde mit dem 
chDSG auch in diesem Fall das einschlägige schweizerische Gesetz als Rezeptionsvorlage 
  
51 Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 über den Schutz personenbezogener Daten (DSG 1978), 8BGBI 
1978/565. 
?? Vg] Seethaler in Maurer-Lambrou/Blechta, BSK chDSG?, Entstehungsgeschichte DSG, Rz 9. 
53 BuA Nr 33/2001, 5; vgl auch Mittelberger, Das liechtensteinische Datenschutzgesetz — eine Einführung in 
LJZ 2003, 48. 
54 Vgl BuA 33/2001, 5. 
55 LGBI 1926/4, LR 216.0. 
*6 Vgl BuA 33/2001, 5 f. 
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