Rechtsbehelfe wesentlich erleichtern wird, als gegen das Kollektiv der Gesellschafter vorge-
hen zu müssen.
7.10.2 Besondere Grundsätze der Datenverarbeitung durch Privat-
personen
7.10.2.1 Vorgaben in der DS-RL und Regelung in der DS-GVO
Die DS-RL wie auch die DS-GVO sehen grundsätzlich keine besonderen Grundsätze für
die Datenverarbeitung durch Privatpersonen vor. Jedoch sind in Art 7 DS-RL resp Art 6 Abs
1 DS-GVO Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung geregelt, wel-
che sich klar auf eine Datenverarbeitung durch Privatpersonen bzw innerhalb des Privatrechts
beziehen.!“®9 Dabei handelt es sich um die Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Per-
son als Partei bzw von vorvertraglichen Maßnahmen auf deren Anfrage (jeweils lit b leg cit)
und die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, soweit
diese Interessen jene der betroffenen Person überwiegen (Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO; die Aus-
nahme eines solchen Zwecks von behördlichen Datenverarbeitungen in UAbs 2 leg cit finde
sich in der DS-RL nicht).'^?? Dabei muss der Verantwortliche nachweisen, dass seine Interes-
sen (oder jene des Dritten) schwerer wiegen.'^?! Abgesehen von diesen besonderen Rechtmä-
fsigkeitsvoraussetzungen finden die allgemeinen Grundsátze der Datenverarbeitung gleicher-
mafsen auf solche Anwendung, welche durch Privatpersonen vorgenommen werden. Diesbe-
züglich wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.^??
179 Vg] für Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO Frenzel in Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, Art 6, Rz 26.
1290 Vg] Kastelitz in Knyrim, Datenschutz-Grundverordnung, 106.
1291 Dies steht im Zusammenhang mit dem Widerspruchsrecht der betroffenen Person und der damit in Verbin-
dung stehenden Nachweispflicht des Verantwortlichen hinsichtlich zwingend schutzwürdiger Gründe gem Art
21 Abs 1 DS-GVO; vgl auch Kastelitz in Knyrim, Datenschutz-Grundverordnung, 107; Frenzel in Paal/Pauly,
Datenschutz-Grundverordnung, Art 6, Rz 31.
1? S die Kapitel 7.4.2, 7.4.3, 7.4.4, 7.4.5, 7.4.6, 7.4.7, 7.4.8 und 7.4.9.
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