Volltext: Das liechtensteinische Datenschutzrecht im Lichte der europischen Datenschutz-Grundverordnung

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sämtliche Gesetze und Verordnungen, welchen kein 
Länderkürzel vorangestellt ist, der liechtensteinischen Rechtsordnung angehören, da diese den 
Mittelpunkt der Arbeit darstellt. Ausländische Rechtsquellen sind entsprechend gekennzeich- 
net; die relevanten Bezeichnungen sind im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet. 
Soweit in dieser Arbeit die männliche Form einer Personenbezeichnung (zB „der Be- 
troffene“, „der Verantwortliche“) verwendet wird, so ist darunter — im Sinne der leichteren 
Lesbarkeit — selbstverständlich auch die weibliche Form zu verstehen. 
Diese Arbeit berücksichtigt die Gesetzeslage inklusive des Vernehmlassungsberichts be- 
treffend die Totalrevision des DSG bis Jänner 2018 sowie einschlägige Judikatur und Literatur 
bis April 2017. 
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