An dieser Stelle sei angemerkt, dass sämtliche Gesetze und Verordnungen, welchen kein
Länderkürzel vorangestellt ist, der liechtensteinischen Rechtsordnung angehören, da diese den
Mittelpunkt der Arbeit darstellt. Ausländische Rechtsquellen sind entsprechend gekennzeich-
net; die relevanten Bezeichnungen sind im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet.
Soweit in dieser Arbeit die männliche Form einer Personenbezeichnung (zB „der Be-
troffene“, „der Verantwortliche“) verwendet wird, so ist darunter — im Sinne der leichteren
Lesbarkeit — selbstverständlich auch die weibliche Form zu verstehen.
Diese Arbeit berücksichtigt die Gesetzeslage inklusive des Vernehmlassungsberichts be-
treffend die Totalrevision des DSG bis Jänner 2018 sowie einschlägige Judikatur und Literatur
bis April 2017.
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