historische Entwicklung des Datenschutzrechts in Liechtenstein gegeben. Einen wichtigen
Bestandteil der Arbeit wird auch das Grundrecht auf Datenschutz innerhalb der liechtenstei-
nischen Rechtsordnung ausmachen, wobei hier als eine zentrale Rechtsquelle die Europäische
Menschenrechtskonvention miteinbezogen wird; in diesem Teil wird zudem ein Rechtsver-
gleich zum grundrechtlichen Datenschutz in Österreich (auch unter Berücksichtigung der
GRC) und der Schweiz angestellt. Die Wahl dieser Staaten liegt zunächst darin begründet,
dass es sich bei ihnen um die Nachbarländer Liechtensteins handelt. Zudem bietet es sich an,
aufgrund der unterschiedlichen Verfassungslandschaften dieser drei Staaten die daraus er-
wachsenden Auswirkungen zu untersuchen. Die Beschränkung auf den grundrechtlichen Be-
reich erfolgt dabei aus praktikablen Gründen: Eine tiefgreifende, vergleichende Untersuchung
der jeweiligen Datenschutzgesetze ergäbe keinen Sinn, da sie — im Falle des chDSG, welches
Rezeptionsvorbild für das DSG ist — redundant bzw hinsichtlich des ö6DSG obsolet wäre, da
Österreich als Mitglied der EU ab dem 25.5.2018 ebenfalls die DS-GVO anzuwenden haben
wird. Ebenso wird in diesem Bereich der Aspekt der Horizontalwirkung beleuchtet werden.
Im zentralen Teil der Dissertation werden einerseits die inländischen datenschutzrechtli-
chen Rechtsquellen (inklusive einschlägiger völkerrechtlicher Verträge des Europarats, sofern
sie von Liechtenstein ratifiziert wurden) kurz betrachtet, jedoch wird sich der Fokus auf die
Regelungen der DS-GVO richten. Im Anschluss werden die Rechtsschutzmöglichkeiten für
Individuen im Bereich des Datenschutzrechts behandelt — dies nicht nur aus nationaler Per-
spektive, sondern auch in Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte (insbesondere mit
den EU-Mitglieds- und den EWR-Vertragsstaaten). Hierbei wird neben den einschlägigen Re-
gelungen und dem Verfahren an sich zusätzlich auf die einzelnen Organe, die am Verfahren
beteiligt sind, eingegangen werden, wobei hier der Fokus auf das verwaltungsrechtliche Ver-
fahren gerichtet werden soll; die privatrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten werden in ei-
nem Exkurs am Ende des Kapitels erläutert.
Abschließend wird auf einige Sonderprobleme des Datenschutzrechts gesondert einge-
gangen: Dies betrifft zunächst die automatisierte Datenverarbeitung im Rahmen von einzel-
fallsbezogenen Entscheidungen, welche gegenüber der davon betroffenen Person Rechtsfol-
gen entfaltet; im Weiteren wird die Videoüberwachung als besondere Art der Verarbeitung
personenbezogener Daten behandelt werden. Schließlich werden die rechtlichen Grundlagen
der Vorratsdatenspeicherung in Liechtenstein auf ihre Grundrechtskonformität untersucht;
dies insb im Lichte der jüngsten Rsp des EuGH.
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