tung Sargans und damit vor dem Ostzugang zur Schweiz. Dies rief in der Schweiz
grosses Unbehagen hervor. Der eidgenössische Armeestab hatte eindringlich die
Notwendigkeit hervorgehoben, alles zu vermeiden, was Liechtenstein dazu treiben
könnte, in die Arme des Deutschen Reichs zu laufen. Bei der Bundesratssitzung vom
14. Januar 1941 hiess es: „Es wäre für die schweizerische Verteidigung im Raume
Sargans geradezu unerträglich, wenn das liechtensteinische Gebiet in den Okkupati-
onsbereich einer fremden Macht fallen würde^.? Und so dràngte der Bundesrat die
Regierung Liechtensteins zu einer klaren Stellungnahme gegen jede Anschlusspolitik
zum Deutschen Reich hin.*
Die Liechtensteiner hingegen wollten von der Schweiz in möglichst viele derer Belan-
ge integriert werden und wie ein paritätischer Partner behandelt werden. Daher er-
klärte sich Liechtenstein bereit, schweizerische Gesetze und Verwaltungsabläufe zu
übernehmen. Man war sich durchaus bewusst, dass Liechtenstein ansonsten nicht in
der Lage wäre, seine Landesversorgung und die Wirtschaft am Laufen zu halten.
Liechtenstein liess sich auch von Beginn der Kriegsjahre an in die schweizerische
Kriegswirtschaft einbinden. In der Schweiz wurde noch vor dem Kriegsausbruch die
Rationierung von Lebensmitteln vorbereitet, das heisst, dass beschränkt verfügbare
Lebensmittel für alle in gleicher Weise beziehbar waren. Auch Liechtenstein wurde in
diese Regelung miteingezogen. Die Grundlage für diese enge Verbindung Liechten-
steins mit der Schweiz waren einerseits der Zollanschlussvertrag aus dem Jahr 1923
und das Fremdenpolizeiabkommen, welches die gegenseitige Behandlung der
Staatsangehórigen regelte.?
3 Bundesrat Schweiz: Bundesratsprotokoll, LGBL 1941, Nr. 4. Bern, 14.01.1941, www.admin.ch, (13.12.2015).
14 Geiger, Peter: Kriegszeit — Liechtenstein 1939-1945, Bd. 2. - Zürich: Chronos, 2010, S. 122.
15 Geiger, Peter: Kriegszeit — Liechtenstein 1939-1945, Bd. 1. - Zürich : Chronos, 2010, S. 275.
10