Satire in Liechtenstein
Wie sich also zeigt, behält Tucholsky mit seiner Aussage „Satire darf alles“ nur
bedingt Recht. Die Satire kennt sehr wohl Grenzen, rechtliche wie auch
moralische. Nichtsdestotrotz ist Satire, wenn sie von Qualität zeugt, ein Grundrecht
eines jeden Bürgers. Insoweit ist Satire auch ein Instrument, mit welcher sich ein
jeder frei ausdrücken und seinem Unmut Gehör verschaffen kann.
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