Satire in Liechtenstein
3.2 Rechtliche Aspekte
Wie aus dem vorherigen Unterkapitel hervorgeht, ist Satire in Liechtenstein
durchaus verbreitet, die Frage nach den Grenzen der Satire ist jedoch grösstenteils
schleierhaft. Satire hat keine eindeutige Grenze, so viel ist sicher. Vielmehr kennt
Satire sowohl eine Grenze im moralischen beziehungsweise subjektiven Sinne, als
auch eine Grenze im rechtlichen beziehungsweise objektiven Sinne.
Die Frage, was Satire darf und was nicht, ist so alt wie die Satire selbst. Kurt
Tucholsky antwortete auf eben diese Frage einst mit „alles“. Doch darf Satire
wirklich alles? Wohl kaum. Im «Dürfen» steckt eine Einschränkung, denn «dürfen»
und «alles» schliessen sich aus“. (Venske, 2015)
Henning Venske gibt damit zu verstehen, dass Satire, entgegen des gemeinhin
bekannten Zitats Kurt Tucholskys, Grenzen kennt. Diese Grenzen werden jedoch
nicht etwa durch Vorschriften oder Gesetze definiert, sondern vom Satiriker selbst
gezogen. Sollte ein Satiriker mit gesellschaftlichen und gesetzlichen Tabuthemen
brechen, wie beispielsweise Antisemitismus oder Homophobie, so diskreditiert er
sich selbst und wird seinem Status als Satiriker enthoben. Dies kann im Sinne
keines Satirikers sein und so muss der Satiriker für sich selbst entscheiden, wie
weit er mit seiner Satire gehen will. Satire ist insoweit auch Gewissenssache.
(Venske, 2015)
Das Thema „Satire“ ist aber auch Gegenstand in unterschiedlichen
liechtensteinischen Rechtsquellen. Die wichtigste und allen anderen
übergeordnete Rechtsvorschrift im Fürstentum Liechtenstein bildet die
Landesverfassung, sie ist auch Grundlage für die Gesetzgebung hinsichtlich Satire.
Durch Artikel 40 der liechtensteinischen Verfassung wird jedem Bürger das Recht
der freien Meinungsäusserung gewährt. Dies kann dabei durch Wort, Schrift,
Druck oder durch bildliche Darstellung erfolgen, wenn sich diese Darstellungen
innerhalb der Schranken des Gesetzes und der Sittlichkeit befinden (Verfassung).
Der vierzigste Verfassungsartikel schliesst die Freiheit der Kunst mit ein, worunter
der Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gewährleistet wird. Die Freiheit der
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