Volltext: Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Genossenschaftswesen Liechtenstein 
Es fällt auf, dass nur zwei der fünf Europäischen Genossenschaften mit Sitz in Liechtenstein den Zusatz 
„mit beschränkter Haftung“ in der Firma führen. Gemäss Art 1 Abs 2 Unterabs 3 der SCE-VO wird der 
Firma dieser Zusatz angefügt, sofern für die Mitglieder einer SCE eine beschränkte Haftung festgesetzt 
wurde. Folglich gilt bei den drei anderen SCEs eine unbeschränkte Haftung der Mitglieder. 
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