Genossenschaftswesen Liechtenstein
Es fällt auf, dass nur zwei der fünf Europäischen Genossenschaften mit Sitz in Liechtenstein den Zusatz
„mit beschränkter Haftung“ in der Firma führen. Gemäss Art 1 Abs 2 Unterabs 3 der SCE-VO wird der
Firma dieser Zusatz angefügt, sofern für die Mitglieder einer SCE eine beschränkte Haftung festgesetzt
wurde. Folglich gilt bei den drei anderen SCEs eine unbeschränkte Haftung der Mitglieder.
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