Genossenschaftswesen Liechtenstein
4.3 Rezeptionsvorlage
4.3.1 Allgemein
Die Regelung des Genossenschaftswesens in Art 428—495 PGR geht in ihrem Grundaufbau zu grossen
Teilen auf einen Entwurf von Eugen Huber aus dem Jahr 1919 zur Regelung im Schweizer Obligatio-
nenrecht (OR) zurück. Dieser hatte 1900 bereits einen ersten Entwurf für das vereinheitlichte Schweizer
ZGB vorgelegt.
Aus dem erláuternden Bericht zum Personen- und Gesellschaftsrecht geht zudem hervor, dass auch wei-
tere Rechtsordnungen zur Ausgestaltung des Genossenschaftswesens im PGR beigezogen wurden. So
erwühnen die Autoren Wilhelm und Emil Beck als zusátzliche Quellen ausdrücklich einen ósterreichi-
schen Genossenschaftsentwurf aus dem Jahr 19119? sowie die Regelungen über die Erwerbs- und Wirt-
schaftsgenossenschaften des deutschen Rechts.
Auf Grundlage des detaillierten Vergleichs der Regelungen im PGR mit denjenigen im OR-Entwurf aus
dem Jahr 1919 (sh. Anhang) lässt sich jedoch festhalten, dass Letzterem überragende Bedeutung zu-
kommt.
4.3.0 OR-Entwurf 1919
Bei Ausarbeitung des PGR galt in der Schweiz noch das Genossenschaftsrecht aus dem ersten Bundes-
gesetz über das Obligationenrecht (OR), in Kraft getreten 1883, in der Fassung von 1911.5 Nachdem
1898 eine umfassende Bundeskompetenz für die Zivilrechtsgesetzgebung in die Verfassung aufgenom-
men worden war, wurde nach dem Obligationenrecht auch die Erarbeitung eines Zivilgesetzbuchs (ZGB)
angegangen. Dadurch bedingt musste auch das bestehende Obligationenrecht angepasst werden und
wurde als fünfter Teil in das ZGB aufgenommen. In der Fassung des OR vom 30. März 1911, am 1.
Januar 1912 zusammen mit dem neuen ZGB in Kraft getreten, ist das Genossenschaftsrecht in Art 678—
715 OR geregelt.5°
Da ZGB und OR gemeinsam in Kraft treten sollten, gelang es im Vorfeld nicht, alle Bestimmungen des
bereits geltenden Obligationenrechts der erwünschten tiefgreifenden Revision zu unterziehen. So wur-
den die bestehenden Titel 24 bis 28 vorerst direkt in das neue OR übernommen und im Gesetzestext als
53 Beck/Beck, Kurzer Bericht 318.
* Beck/Beck, Kurze Bericht 317. Ein detaillierter Vergleich der Regelungen im PGR mit diesen Entwürfen konnte im Rahmen
der vorliegenden Arbeit nicht erfolgen.
55 Ausführlich zur Chronologie in der Schweiz, sh Forstmoser, Berner Kommentar ST 67 ff.
6 Sh dazu Móril, Die OR-Fassungen seit 1911/1912, Das Schweizer Obligationenrecht von 1911/1912 und die seitherigen
Änderungen (2015) 161 ff.
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