politischen Volksrechte bedeuten würde.?°® Insgesamt bezog man den Standpunkt, „dass eine
stánderechtliche Organisation für unser kleines Land nicht erstrebenswert ist??? An einer
Werbeversammlung des Heimatdienstes in der Gemeinde Triesenberg verdeutlichte Wilhelm
Beck, dass „die Durchführung der stándischen Ordnung [...] in Liechtenstein auf Grund unserer
besonderen Verháltnisse nicht móglich [sei], zudem überall Theorie.*?'? Ferner gefiel es ihm
nicht, dass der Heimatdienst mit der Forderung die Parteien abzuschaffen, ihm verbieten wolle,
sich mit Gleichgesinnten zu treffen.?!! Dies verdeutlicht nochmals die an der Schweiz
geschulte, demokratische und liberale Gesinnung des Volksparteiführers.?"?
Umso überraschender ob der angeführten Stellungnahmen ist es, dass die Volkspartei 1935 bei
der Proporz- und Ständestaatsinitiative mit dem Heimatdienst zusammenspannte. Hierbei
fokussierte die Partei während des Abstimmungskampfes, spiegelbildlich zum Heimatdienst,
auf die Einführung des Verhältniswahlrechts, jenes Ziel, welches die Volkspartei schon seit
dem Verlust der Landtagsmehrheit 1928 hegte.?!* Zur berufsständischen Ordnung äusserte sich
die Volkspartei nur vage befürwortend. Im Leitartikel der Liechtensteiner Nachrichten vom 20.
Februar 1935 wurde erläutert, dass für die politische Befriedung momentan nur der Proporz
helfe und weiter wurde angefügt: „Vielleicht wird die Zukunft etwas besseres bringen, zum
Beispiel in Form der berufsständischen Ordnung.“?!* Ferner wurde darauf hingewiesen, dass
der Verfassungstext die Möglichkeit offen liesse, ob man letztlich eine berufsständische
Ordnung einführe.?? Wáhrend der Heimatdienst den Proporz nur als Zwischenetappe sah, war
für die Volkspartei die berufsstándische Ordnung nur eine Eventualitàt, über die eine zukünftige
Regierung und ein zukünftiger Landtag zu entscheiden habe ?'® Anhand dieser
entgegengesetzten Ansichten wird nochmals deutlich, dass für das Zusammengehen von
Volkspartei und Heimatdienst in erster Linie politisches Kalkül ausschlaggebend war.
4.4 Die ständische Idee in der Vaterländischen Union
Als Volkspartei und Heimatdienst zu Beginn 1936 fusionierten, fand sich die Forderung des
Heimatdienstes nach dem Ständestaat auch im Programm der neuen Partei der Vaterländischen
Union wieder, wenn auch in abgeschwächter Form. So findet sich unter Punkt 3 des
?08 DN. 11.4.1934, S. 1.
209 Ebd.
71? L HD, 10.1.1934, S. 2.
211 Ebd.
212 Brunhart / Geiger / Quaderer, Wilhelm Beck, S. 116.
213 Wille, Landtag und Wahlrecht, S. 70.
?1^ LN, 20.2.1935, S. 1.
?15 LN, 27.3.1935, S. 4.
?16 | N, 27.2.1935, S. 1.
28