Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

unter diesen Anwendungsfall subsumiert werden.“ In einigen Fällen können auch 
humanitäre Überlegungen dazu führen, einen Vertrag vorläufig anzuwenden. Mit 
dieser Begründung haben etwa Österreich, Mauritius, Südafrika, Schweden und die 
Schweiz die Offawa Konvention (Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, 
der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und 
deren Vernichtung) ratifiziert und vorlàufig angewendet.??^ Somit kann abschliessend 
zum Thema vorläufige Anwendung als vertrauensbildende Massnahme gesagt 
werden, dass die vorláufige Anwendung auch einen Anreiz schaffen kann, um den 
Vertrag am Ende auch tatsächlich zu ratifizieren.“ 
4.2.2.4 Aufeinanderfolgende Vertráge 
Ein anderes Motiv einen Vertrag vorläufig anzuwenden, kann auch die Vermeidung 
von Rechtslücken oder sich widersprechenden Bestimmungen sein, die bei 
aufeinanderfolgenden Verträgen über die gleiche Materie entstehen können 
(provisional application might serve to prevent conflicting obligations in case of 
amendments or modifications of treaties"??9) 
. Als Anwendungsbeispiel wurde Art. 7 
des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des 
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 
angeführt.“ 
4.2.3 Die Form über die Vereinbarung der vorläufigen Anwendung 
Es gibt verschiedene Formen, wie die Verpflichtung zur vorläufigen Anwendung 
eines Vertrages vollzogen werden kann. Die Wahl der Form bleibt aber den Parteien 
selbst überlassen. Art. 25 Abs. 1 WVK benennt jedoch zwei Arten der Vollziehung 
der vorläufigen Anwendung: 
lit. a) wenn der Vertrag dies vorsieht oder 
lit. b) wenn die Verhandlungsstaaten dies auf eine andere Weise vereinbaren. 
Die vorläufige Anwendung kann also im Vertrag selbst geregelt sein. Ein Beispiel 
hierfür liefert Art. 45 ECT°® wie dies schon eingängig besprochen wurde. 
  
39? gl. Lefeber, Treaties, 2011, Rz. 2. 
3** ygl. Gómez-Robledo, First report, 2013, S. 8. 
3,55 ygl. Krieger, Article 25, 2012, S. 409. 
36 Krieger, Article 25, 2012, S. 410. 
357 Siehe dazu Gómez-Robledo, First report, 2013, S. 9. 
399 Art. 45 ECT LGBI. 1998/130. 
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