vorläufigen Inkrafttretens („provisional entry into force“) kommt also für den ILC und
seine Mitglieder nicht in Frage. Der Wunsch nach einer Konstruktion einer
vorzeitigen Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages war aber dennoch
gegeben. Sir Humphrey Waldock (Special Rapporteur on the Law of treaties des ILC)
bestand sodann auf die Einbeziehung einer Bestimmung dieser Art, auch wenn er
diese nicht im Sinne der „provisional entry into force“ zu konstruieren gedacht
hatte.?" So ist laut Mathy aus den Materialien Folgendes zu entnehmen:
,Waldock insisted on the inclusion of a provision on the provisional application ,lest the
omission be interpreted as denying it." Furthermore, he argued against an inclusion under
the rules of normal entry into force but in favour of a separate norm on provisional
application. Waldock stressed, that there is a certain anomaly, from the point of view of
constitutional law, in dealing with provisional entry into force’ as an ordinary case of entry
into force under the terms of a treaty’, which for constitutional reasons has been made
subject to ratification or approval. '?7
Der Weg von der Debatte im ILC bis zur Konferenz in Wien und schlussendlich hin
zu Artikel 25 der WVK war mühsam und lang. Niemand verneinte die Existenz einer
vorläufigen Anwendung oder eines vorläufigen Inkrafttretens vôlkerrechtlicher
Vertráge in der Praxis, aber die Kodifikation einer solchen Konstruktion stellte sich
als schwierig dar, weil die Rechtsnatur und die rechtlichen Konsequenzen der
Konstruktion nicht absehbar waren.?/? Der ILC bestand jedoch auf die Aufnahme
eines solchen Artikels in das Übereinkommen. ?/? ?9? Bei
Materialien zu Art. 25 WVK entsteht jedoch der Eindruck, dass die Konstruktion der
vorläufigen Anwendung sowohl vom ILC als auch von der Wiener Konferenz nicht
„für ein besonders wichtiges Instrument gehalten wurde" ?*'
der Betrachtung der
Während Art. 25 WVK nun generell anerkannt ist und das Vólkergewohnheitsrecht
widerspiegelt, lässt die Bestimmung dennoch einige Fragen unbeantwortet,
einschliesslich des Geltungsbereichs, einer allfälligen Aufkündigung und vor allem
278 Vgl. Krieger, Article 25, 2012,, S. 412.
277 Krieger, Article 25, 2012, 412.
278 Vgl. Denise Mathy, Article 25 in: Olivier Corten / Pierre Klein, The Vienna Convention on the Law of Treaties,
A Commentary — Volume |, Oxford Commentaries on International Law (Hrsg.), New York 2011, S. 641.
?? ygl. Mathy, Commentary, 2011, S. 642. Eine überaus detaillierte und aufschlussreiche Darstellung der
Entstehungsgeschichte und der Diskussion rund um Art. 25 WVK im ILC ist dem Memerandum by the
Secreatiat, Provisional applications of treaties, Nr. A/CN.4/658, Genf 2013, zu entnehmen.
? Grund für das Bestehen auf die Umsetzung einer solchen Bestimmung war folgende: ,7he ILC insisted on
maintaining the Article because, in its own words, the practice ,require/d] notice in the draft Articles’. Failing to
retain it in the Convention may have led some to infer that such well-established practice did not exist." Mathy,
Commentary, 2011, S. 642.
?*! Montag, vorl. Anwendung, 1986, S. 38f.
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