Fundstellen: Völkerrecht in der Landesrechtsordnung - Monismus
in den Entscheidungen von liechtensteinischen Hóchstgerichten
Siehe zusátzlich zu dieser Liste eine umfangreiche Zusammenstellung von
Erkenntnissen des StGH zum Thema in Stefan Becker, Verháltnis zwischen
Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des
Fürstentum Liechtenstein, S. 675 — 677 von 1947 - 2002
Fundstelle Aussage des Gerichts Jahr
StGH | StGH von „ohne weitere Verfügung einer liechtensteinischen Behórde" 1947
1947 in ELG -
StGH 1978/8 "Dadurch, dass ein Staatsvertrag nach der Genehmigung durch den 2002
Landtag im Landesgesetzblatt kundgemacht wurde, ist seine
Rechtsquellenqualitát als eine Vorschrift auf der Stufe eines Gesetzes
und damit seine rechtsverbindende Kraft und Geltung jedem
Meinungsstreit entrückt."
StGH .. , Dem EWR-Recht kommt — wie dem Vólkerrecht im allgemeinen —
1995/14 im Fürstentum Liechtenstein direkte Geltung (Durchgriffswirkung) zu,
dh. es entfaltet ohne besonderen nationalen Transformationsakt
vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als Vólkerrecht innerstaatlich
Wirksamkeit."
StGH 1996/6 | ,Diese (die EMRK) trat umgehend in Kraft und brauchte aufgrund der
in Liechtenstein unumstrittenen automatischen Adoption des
Vólkervertragsrecht keine Umsetzung ins Landesrecht."
StGH ,Denn der Staatsgerichtshof ist seit seiner frühesten Rechtsprechung | 2003
2003/56 in von der automatischen Geltung vólkerrechtlicher Vertráge im
www.gerichts
entscheide. li
Landesrecht gemäss dem sogenannten Adoptions- oder
Inkorporationsprinzip ausgegangen; dies im Gegensatz zum
dualistischen Modell gemäss der Transformations- oder
Vollzugstheorie, welche von einer grundsätzlichen Trennung von
Völkerrecht und Landesrecht ausgeht und die Umsetzung von
Völkerrecht in Landesrecht durch formelles Gesetz erfordert.“
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