Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

Fundstellen: Völkerrecht in der Landesrechtsordnung - Monismus 
in den Entscheidungen von liechtensteinischen Hóchstgerichten 
Siehe zusátzlich zu dieser Liste eine umfangreiche Zusammenstellung von 
Erkenntnissen des StGH zum Thema in Stefan Becker, Verháltnis zwischen 
Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des 
Fürstentum Liechtenstein, S. 675 — 677 von 1947 - 2002 
  
  
  
  
Fundstelle Aussage des Gerichts Jahr 
StGH | StGH von „ohne weitere Verfügung einer liechtensteinischen Behórde" 1947 
1947 in ELG - 
StGH 1978/8 "Dadurch, dass ein Staatsvertrag nach der Genehmigung durch den 2002 
Landtag im  Landesgesetzblatt  kundgemacht wurde, ist seine 
Rechtsquellenqualitát als eine Vorschrift auf der Stufe eines Gesetzes 
und damit seine rechtsverbindende Kraft und Geltung jedem 
Meinungsstreit entrückt." 
StGH .. , Dem EWR-Recht kommt — wie dem Vólkerrecht im allgemeinen — 
1995/14 im Fürstentum Liechtenstein direkte Geltung (Durchgriffswirkung) zu, 
dh. es entfaltet ohne besonderen nationalen Transformationsakt 
vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als Vólkerrecht innerstaatlich 
Wirksamkeit." 
StGH 1996/6 | ,Diese (die EMRK) trat umgehend in Kraft und brauchte aufgrund der 
in Liechtenstein unumstrittenen automatischen Adoption des 
Vólkervertragsrecht keine Umsetzung ins Landesrecht." 
StGH ,Denn der Staatsgerichtshof ist seit seiner frühesten Rechtsprechung | 2003 
2003/56 in von der automatischen Geltung vólkerrechtlicher Vertráge im 
www.gerichts 
entscheide. li 
  
  
Landesrecht gemäss dem sogenannten Adoptions- oder 
Inkorporationsprinzip ausgegangen; dies im Gegensatz zum 
dualistischen Modell gemäss der Transformations- oder 
Vollzugstheorie, welche von einer grundsätzlichen Trennung von 
Völkerrecht und Landesrecht ausgeht und die Umsetzung von 
Völkerrecht in Landesrecht durch formelles Gesetz erfordert.“ 
  
  
XXXII 
 
	        

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