Verfassungsordnung stellt die LV die Geltung der beiden
die
einerseits und die landesrechtliche andererseits - einer
einheitlichen gleich.“ (S. 407)
Rechtsordnungen - vólker(vertrags-)rechtliche
Bruha, Staats- und „Im praktischen Ergebnis müssen aber auch diese | 1992
Thomas | vôlkerrechtliche Staaten (mit dualistischem Vôlkerrechtsverständnis) im
/ Büchel | Grundfragen einer Interesse der gebotenen Rechtshomogenität das EWR-
Markus EWR-Mitgliedschaft Recht so transformieren, dass seine direkt anwendbaren
Liechtensteins; in: LJZ | Regelungen bei ihnen zum selben Zeitpunkt anwendbar
1/92 sind wie in der EG und den „monistischen“ EFTA-
Staaten“ (S. 4)
„Liechtenstein gehört zu jenen monistischen Staaten, in
denen ein vólkerrechtlicher Vertrag mit seinem
international-rechtlichen Inkrafttreten ipso iure auch
innerstaatliche Verbindlichkeit entfaltet und Landesrecht
jeder Stufe vorgehen kann.“ (S. 9)
Bruha, Kleinstaat und „Im Gegensatz insbesondere zu den skandinavischen | 1998
Thomas | Integration; in: Archiv | Staaten, die aufgrund ihrer „dualistischen“ Tradition die
/ Gey- | des Völkerrechts, Bd. | genannten Strukturprinzipien des EWR-Rechts für nicht
Ritter, 36, Heft 2, 1998, S. ohne weiteres für anwendbar erklären und auf den
Katja 166 völkerrechtlichen Charakter des EWR-Rechts verweisen,
gehen die liechtensteinischen Gerichte von einer
monistischen Sichtweise aus. EWR-Recht gilt danach
— wie völkerrechtliche Verpflichtungen des Landes
im allgemeinen — unmittelbar und ist auch ohne
weiteren staatlichen Vollzugsakt direkt anwendbar,
sofern es self-executing Charakter hat.“
Bussjäg | Liechtenstein-Institut Der liechtensteinischen Verfassung wird generell eine | 2015
er, Peter | (Hrsg.), Kommentar | völkerrechtsfreundliche Haltung attestiert. Dazu gehört
zur nicht nur, dass das Völkerrecht — im Gegensatz zu den
Liechtensteinischen
Verfassung. Online-
skandinavischen Staaten - nach dem Prinzip des
Monismus Bestandteil des Landesrechts ist. Dem
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