Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

  
Verfassungsordnung stellt die LV die Geltung der beiden 
die 
einerseits und die landesrechtliche andererseits - einer 
einheitlichen gleich.“ (S. 407) 
Rechtsordnungen  - vólker(vertrags-)rechtliche 
  
  
  
  
  
  
  
Bruha, Staats- und „Im praktischen Ergebnis müssen aber auch diese | 1992 
Thomas | vôlkerrechtliche Staaten (mit dualistischem Vôlkerrechtsverständnis) im 
/ Büchel | Grundfragen einer Interesse der gebotenen Rechtshomogenität das EWR- 
Markus EWR-Mitgliedschaft Recht so transformieren, dass seine direkt anwendbaren 
Liechtensteins; in: LJZ | Regelungen bei ihnen zum selben Zeitpunkt anwendbar 
1/92 sind wie in der EG und den „monistischen“ EFTA- 
Staaten“ (S. 4) 
„Liechtenstein gehört zu jenen monistischen Staaten, in 
denen ein  vólkerrechtlicher Vertrag mit seinem 
international-rechtlichen Inkrafttreten ipso iure auch 
innerstaatliche Verbindlichkeit entfaltet und Landesrecht 
jeder Stufe vorgehen kann.“ (S. 9) 
Bruha, Kleinstaat und „Im Gegensatz insbesondere zu den skandinavischen | 1998 
Thomas | Integration; in: Archiv | Staaten, die aufgrund ihrer „dualistischen“ Tradition die 
/ Gey- | des Völkerrechts, Bd. | genannten Strukturprinzipien des EWR-Rechts für nicht 
Ritter, 36, Heft 2, 1998, S. ohne weiteres für anwendbar erklären und auf den 
Katja 166 völkerrechtlichen Charakter des EWR-Rechts verweisen, 
gehen die liechtensteinischen Gerichte von einer 
monistischen Sichtweise aus. EWR-Recht gilt danach 
— wie völkerrechtliche Verpflichtungen des Landes 
im allgemeinen — unmittelbar und ist auch ohne 
weiteren staatlichen Vollzugsakt direkt anwendbar, 
sofern es self-executing Charakter hat.“ 
Bussjäg | Liechtenstein-Institut Der liechtensteinischen Verfassung wird generell eine | 2015 
er, Peter | (Hrsg.), Kommentar | völkerrechtsfreundliche Haltung attestiert. Dazu gehört 
zur nicht nur, dass das Völkerrecht — im Gegensatz zu den 
  
Liechtensteinischen 
Verfassung. Online- 
  
skandinavischen Staaten - nach dem Prinzip des 
Monismus Bestandteil des Landesrechts ist. Dem 
  
  
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