Bereitstellung von
genügend und flexibel
einzusetzenden
personellen Ressourcen.
Im Bereich Integrative Schulung sind Regelungen
vorhanden, die es zulassen, dass Faktoren wie
Klassengrösse, die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und
die Ressourcen der Lehrperson berücksichtigt werden
können.
Unterstützung der
Einzelschulen in ihrer
integrativen Entwicklung.
Alle Schulen entwickeln ein auf die Einzelschule
zugeschnittenes Integrationskonzept mit externer
Unterstützung (Prozessbegleitung und Evaluation) in
Anlehnung an die Zielvorgaben.
Unterstützung der
Einzelschulen als
autonome Einheiten.
Die Einzelschule bzw. die Schulleitung verteilt die ihr zur
Verfügung stehenden personellen Ressourcen autonom.
Es sind personelle Ressourcen vor Ort vorhanden, die von
der Einzelschule rasch und flexibel eingesetzt werden
können.
Organisation und
Durchführung von
schulhausinternen
Fortbildungen für alle
Lehrpersonen.
Das Schulamt organisiert Fortbildungen zur Integrativen
Schulung für alle Einzelschulen.
Alle Lehrpersonen nehmen an Fortbildungen zur
Integrativen Schulung teil. Sie erhalten einen Überblick
über den aktuellen Forschungsstand und beschäftigen sich
sowohl mit pädagogischen — als auch mit bildungs- und
gesellschaftspolitischen Fragestellungen.
Die Lehrpersonen fühlen sich im Bereich Integrative
Schulung kompetent und handlungsfähig.
Und um zum Abschluss noch einmal auf das Eingangszitat zurückzukommen: „Die Haltung
und Einstellung der Beteiligten, allen voran der Lehrpersonen, ist ein wesentlicher
Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines integrativen, sonderpädagogischen Angebots“
(UNESCO, 1994). Dem kann auch nach den Erkenntnissen dieser Studie uneingeschränkt
zugestimmt werden. Bestimmen unsere Visionen und Haltungen doch richtungsweisend
unser Handeln. In diesem Sinne erscheint es unumgänglich, diese auf den Ebenen der
Bildungspolitik, der Einzelschule und der Lehrpersonen sowohl im pädagogisch-fachlichen -,
als auch im ethisch-gesellschaftlichen Kontext zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
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