Konstrukt und damit eher veränderungsresistent ist (Cloerkes, 2007). Zum anderen könnte
es aber auch daran liegen, dass der Zugang zu diesen Informationen nicht gegeben war bzw.
von den Lehrpersonen nicht aktiv gesucht worden ist. Einstellungen können sich als Reaktion
auf inhaltliche Relevanz und der Stärke von Argumenten ändern (vgl. Kapitel 3.1.3). Auf die
Praxis übertragen würde das hier bedeuten, dass sich die Einschätzung der
Leistungskomponente mit dem Zugang zu neuen Erkenntnissen verbessern könnte.
Beurteilung nach Art der Beeinträchtigung
Die Annahme, dass sich die Einstellung zur Integrativen Schulung nach Behinderungsart
unterscheidet, konnte mit den vorliegenden Ergebnissen bestätigt werden. Dabei kann die
Einschätzung der Behinderungsarten in folgende Rangfolge gebracht werden: Die
Mittelwerte zur Integration von Kindern mit einer Körperhinderung sind am positivsten,
gefolgt von Kindern mit einer Lernbehinderung, Kindern mit einer Geistigen Behinderung
und von Kindern mit einer Verhaltensauffälligkeit. Dies deckt sich mit den Ergebnissen von
zahlreichen Studien (Amrhein, 2011, Bless, 2004, Cloerkes, 2007, Gebhardt et al., 2011,
Gebhardt et al., 2014, Sermier Dessemontet, Benoit & Bless, 2011), aus denen hervorgeht,
dass Lehrer und Lehrerinnen bei der Einschätzung der Integrationsmöglichkeit von Schülern
und Schülerinnen nach Art und Schweregrad der Behinderung differenzieren.
Die Integrative Schulung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten scheint die Lehrpersonen
im FL besonders zu beschäftigen. Sie formulieren Bedarf an klaren Richtlinien und mehr und
raschere Unterstützung. Kinder mit auffälligem Verhalten werden als am schwierigsten zu
integrierende Schüler und Schülerinnen wahrgenommen, so Liesen und Luder (2011). Sie
betonen, dass gerade bei dieser Schülergruppe der Bedarf an Ressourcen von den Behörden
oft unterschätzt werde.
Bei der Integration von Kindern mit einer Geistigen Behinderung sehen die Lehrpersonen vor
allem die adäquate Förderung in der Regelschule eher kritisch. Auch befürchten sie, zu
wenig Zeit für die anderen Kinder der Klasse zu haben. Bundschuh, Klehmet und Reichardt
sehen die Integration von Kindern mit einer Geistigen Behinderung als entscheidende
Bewährungsprobe und als Kriterium für die Glaubwürdigkeit der praktizierten Integration an
einer Schule (2006).
Amrhein (2011) stellt fest, dass Lehrpersonen der Integration am ehesten zustimmen, wenn
möglichst wenige Anpassungen des eigenen Unterrichts erforderlich sind. Darin könnten
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