45 45
43 43 43
S 45 39 41
5 40 38
©
= 35
2 29 30
A 30 27
=
S 25 23 B Kindergartenstufe
3 20 Primarstufe
5
a 15 W Sekundarstufe
=
g 10 5 6 6 5 6
c
a . I I I
. | m HN
2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13
Schuljahr
Abbildung 2: Absolute Anzahl Schüler und Schülerinnen mit SiR-Status innerhalb der drei Schulstufen.
Fazit
Im Rückblick auf Kapitel 2 zeigt sich, dass im FL sowohl auf gesellschaftlicher, politischer,
gesetzlicher als auch auf konzeptueller Ebene bedeutsame Entwicklungen im Bereich
Sonderschulung stattgefunden haben. Als zentral bezüglich der Integrativen Schulung
kónnen insbesondere die gesetzliche Gleichstellung von SiR und SiS und das Gesamtkonzept
der Fórdermassnahmen (Schulamt, 2012a) angesehen werden. Im FL wurde die UN-
Konvention (UNO, 2006). bislang nicht wie von den umliegenden deutschsprachigen Làndern
(Schweiz, Österreich und Deutschland) ratifiziert. Das FL orientiert sich in der Praxis am
Sonderpädagogik-Konkordat (EDK, 2007b) der Schweiz, in dem formuliert ist, dass die SiR der
SiS vorzuziehen ist, ist ihm aber bis zum heutigen Zeitpunkt (12/2014) nicht beigetreten.
Beim Studium der offiziellen Dokumente des FL konnten keine eindeutig formulierten
Zielvorgaben hinsichtlich der Entwicklung von Integrativen Leitbildern und -
Schulhauskonzepten für die Einzelschulen gesichtet werden.
Des Weiteren gibt das Kapitel einen Gesamtüberblick über die Einbettung der Integrativen
Schulung in der Praxis und zeigt auf, innerhalb welcher Rahmenbedingungen die
Lehrpersonen im Integrativen Setting aktuell unterrichten. Bei der Analyse der statistischen
Daten der letzten acht Schuljahre làsst sich eine kontinuierliche Zunahme des prozentualen
Anteils von Kindern mit integrativen Massnahmen, gegenüber den Kindern mit separativen
Massnahmen, ablesen.
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