Volltext: Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von integrativer Schulung

werden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund der spezifischen Beeinträchtigung 
nicht ohne Begleitung am Unterricht teilnehmen kann. „SiR-Lektionen über eine Klassenhilfe 
abzudecken ist dann angezeigt, wenn es nicht nur einer speziellen Förderung im schulischen 
Sinne bedarf, sondern wenn vor allem die Begleitung und Betreuung im Vordergrund steht“ 
(Schulamt, 2013, S. 3). Das Konzept sieht vor, dass Klassenhilfen über eine abgeschlossene 
Berufsausbildung und Praxiskenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie im 
Vorteil über Erfahrung im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung verfügen. Der 
Punkte „Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bzw. mit Menschen mit einer 
Behinderung“ werden im Konzept nicht näher ausgeführt. Für Lernende mit einer 
Sinnesbehinderung werden nach Bedarf Kontingente der jeweiligen Kompetenzzentren 
zugekauft. 
Klassengrösse und personelle Ressourcen 
Grundsätzlich gelten betreffend Klassengrösse bei einer Integrativen Schulung die gleichen 
Richtlinien wie bei Regelklassen. Es ist jedoch ein konkreter Vorschlag zur flexibleren 
Handhabung in der Umsetzungspraxis in Arbeit und wird voraussichtlich in der 
Schulorganisationverordnung festgehalten. Der Vorschlag sieht vor, dass im Ausnahmefall 
von Richtzahlen abgesehen werden kann, wenn bei Integrativer Schulung ein erhöhter 
Betreuungsaufwand vorliegt (Kaiser Willi, Schulamt, 2014, persönl. Mitteilung). 
Den Klassenlehrpersonen und Schulischen Heilpädagogen stehen pro Kind, das integrativ 
gefördert wird, je eine halbe Lektion pro Woche für gemeinsame Vor- und 
Nachbereitungszeit zur Verfügung. Die SHP leiten und koordinieren die Integrative Schulung. 
Umsetzungshilfen 
Für die Umsetzung des sonderpädagogischen Angebots in die Praxis stehen den 
Schulleitungen, den Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen Umsetzungshilfen in 
Form eines Ordners mit Merk- und Arbeitsblättern zur Verfügung. Dies sind Hilfen in 
folgenden Bereichen: Vorgehen bei Verdacht auf Sonderschulungsbedarf, Zusammenarbeit 
und Koordination, Rahmenbedingungen und Dokumentationsunterlagen, Entwicklung zur 
Professionalität im Bereich der Sonderpädagogik und Unterlagen für die Eltern. 
Die Vorgehensweisen in den oben genannten Bereichen sind differenziert aufgeführt. Die 
Abläufe und Zuständigkeiten sind klar geregelt. 
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