werden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund der spezifischen Beeinträchtigung
nicht ohne Begleitung am Unterricht teilnehmen kann. „SiR-Lektionen über eine Klassenhilfe
abzudecken ist dann angezeigt, wenn es nicht nur einer speziellen Förderung im schulischen
Sinne bedarf, sondern wenn vor allem die Begleitung und Betreuung im Vordergrund steht“
(Schulamt, 2013, S. 3). Das Konzept sieht vor, dass Klassenhilfen über eine abgeschlossene
Berufsausbildung und Praxiskenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie im
Vorteil über Erfahrung im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung verfügen. Der
Punkte „Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bzw. mit Menschen mit einer
Behinderung“ werden im Konzept nicht näher ausgeführt. Für Lernende mit einer
Sinnesbehinderung werden nach Bedarf Kontingente der jeweiligen Kompetenzzentren
zugekauft.
Klassengrösse und personelle Ressourcen
Grundsätzlich gelten betreffend Klassengrösse bei einer Integrativen Schulung die gleichen
Richtlinien wie bei Regelklassen. Es ist jedoch ein konkreter Vorschlag zur flexibleren
Handhabung in der Umsetzungspraxis in Arbeit und wird voraussichtlich in der
Schulorganisationverordnung festgehalten. Der Vorschlag sieht vor, dass im Ausnahmefall
von Richtzahlen abgesehen werden kann, wenn bei Integrativer Schulung ein erhöhter
Betreuungsaufwand vorliegt (Kaiser Willi, Schulamt, 2014, persönl. Mitteilung).
Den Klassenlehrpersonen und Schulischen Heilpädagogen stehen pro Kind, das integrativ
gefördert wird, je eine halbe Lektion pro Woche für gemeinsame Vor- und
Nachbereitungszeit zur Verfügung. Die SHP leiten und koordinieren die Integrative Schulung.
Umsetzungshilfen
Für die Umsetzung des sonderpädagogischen Angebots in die Praxis stehen den
Schulleitungen, den Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen Umsetzungshilfen in
Form eines Ordners mit Merk- und Arbeitsblättern zur Verfügung. Dies sind Hilfen in
folgenden Bereichen: Vorgehen bei Verdacht auf Sonderschulungsbedarf, Zusammenarbeit
und Koordination, Rahmenbedingungen und Dokumentationsunterlagen, Entwicklung zur
Professionalität im Bereich der Sonderpädagogik und Unterlagen für die Eltern.
Die Vorgehensweisen in den oben genannten Bereichen sind differenziert aufgeführt. Die
Abläufe und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
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