Volltext: Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von integrativer Schulung

2.4.2 Infrastruktur und Leistungen im sonderpädagogischen Bereich 
In ,Fórdermassnahmen im liechtensteinischen Bildungswesen — Gesamtkonzept" (Schulamt, 
2012a) werden Infrastruktur und Leistungen, die im Bereich ,Besondere schulische 
Massnahmen" zur Verfügung stehen, dargestellt. Darin werden die Rahmenbedingungen, die 
pädagogischen, psychologischen, sonder- und sozialpädagogischen Massnahmen ausgeführt. 
Nachfolgend wird eine Übersicht über zentrale Inhalte des Konzeptes im Kontext der 
Integrativen Schulung aufgezeigt. 
Erfassung des Förderbedarfs 
Die SiR und SiS können durch das Schulamt auf Antrag der Eltern und auf der Grundlage des 
„Standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs“ (SAV) 
gesprochen werden. Das SAV wurde auf der Grundlage des Sonderpädagogik-Konkordats 
entwickelt. Es umfasst eine detaillierte Gesamtanalyse, stützt sich auf bestehende Diagnosen 
und bezieht die Erziehungsberechtigten mit ein. Ein SAV wird vom Schulpsychologischen 
Dienst dann durchgeführt, wenn vor oder während des Kindergarten- oder Schulbesuches 
der Verdacht auf erhöhten Förderbedarf besteht. Es dient dem Schulamt als Grundlage bei 
der Zuteilung von sonderpädagogischen Massnahmen (Schulamt, 2012a). Bei der Sprechung 
der Anzahl von Förderlektionen gibt es keinen definierten Tiefst- oder Höchstwert; Lernende 
werden also nicht aufgrund der Höhe an Unterstützungsbedarf von der Integrativen 
Schulung ausgeschlossen (Kaiser Willi, Schulamt, 2014, persönl. Mitteilung). 
Integrierte Förderung 
Die Kinder und Jugendlichen werden in der Regel von einer Schulischen Heilpädagogin (SHP) 
oder einem Schulischen Heilpädagogen während einer definierten Anzahl Lektionen speziell 
gefördert (Schulamt, 2012a). In der Umsetzungspraxis werden bei der SiR in Kindergärten die 
gesprochenen Förderlektionen oft nicht umfassend von einer SHP geleistet. Es werden 
zusätzlich Lehrpersonen angestellt, die einen Teil der gesprochenen SiR-Stunden des 
Schülers oder der Schülerin unterrichten. Dies geschieht einerseits aus Kostengründen, 
andererseits auch wegen des Mangels an ausgebildeten SHP. 
Im Rahmen einer angestrebten Kostenreduktion im Bereich SiR wurde im Schuljahr 2013/14 
mit dem Pilotprojekt „Klassenhilfen bei schulischer Integration“ gestartet (Schulamt, 2013). 
Es prüft den Einsatz von Klassenhilfen im Regelunterricht. Eine Klassenhilfe kann angefordert 
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