2.4.2 Infrastruktur und Leistungen im sonderpädagogischen Bereich
In ,Fórdermassnahmen im liechtensteinischen Bildungswesen — Gesamtkonzept" (Schulamt,
2012a) werden Infrastruktur und Leistungen, die im Bereich ,Besondere schulische
Massnahmen" zur Verfügung stehen, dargestellt. Darin werden die Rahmenbedingungen, die
pädagogischen, psychologischen, sonder- und sozialpädagogischen Massnahmen ausgeführt.
Nachfolgend wird eine Übersicht über zentrale Inhalte des Konzeptes im Kontext der
Integrativen Schulung aufgezeigt.
Erfassung des Förderbedarfs
Die SiR und SiS können durch das Schulamt auf Antrag der Eltern und auf der Grundlage des
„Standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs“ (SAV)
gesprochen werden. Das SAV wurde auf der Grundlage des Sonderpädagogik-Konkordats
entwickelt. Es umfasst eine detaillierte Gesamtanalyse, stützt sich auf bestehende Diagnosen
und bezieht die Erziehungsberechtigten mit ein. Ein SAV wird vom Schulpsychologischen
Dienst dann durchgeführt, wenn vor oder während des Kindergarten- oder Schulbesuches
der Verdacht auf erhöhten Förderbedarf besteht. Es dient dem Schulamt als Grundlage bei
der Zuteilung von sonderpädagogischen Massnahmen (Schulamt, 2012a). Bei der Sprechung
der Anzahl von Förderlektionen gibt es keinen definierten Tiefst- oder Höchstwert; Lernende
werden also nicht aufgrund der Höhe an Unterstützungsbedarf von der Integrativen
Schulung ausgeschlossen (Kaiser Willi, Schulamt, 2014, persönl. Mitteilung).
Integrierte Förderung
Die Kinder und Jugendlichen werden in der Regel von einer Schulischen Heilpädagogin (SHP)
oder einem Schulischen Heilpädagogen während einer definierten Anzahl Lektionen speziell
gefördert (Schulamt, 2012a). In der Umsetzungspraxis werden bei der SiR in Kindergärten die
gesprochenen Förderlektionen oft nicht umfassend von einer SHP geleistet. Es werden
zusätzlich Lehrpersonen angestellt, die einen Teil der gesprochenen SiR-Stunden des
Schülers oder der Schülerin unterrichten. Dies geschieht einerseits aus Kostengründen,
andererseits auch wegen des Mangels an ausgebildeten SHP.
Im Rahmen einer angestrebten Kostenreduktion im Bereich SiR wurde im Schuljahr 2013/14
mit dem Pilotprojekt „Klassenhilfen bei schulischer Integration“ gestartet (Schulamt, 2013).
Es prüft den Einsatz von Klassenhilfen im Regelunterricht. Eine Klassenhilfe kann angefordert
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