Helmut Konrad
1899 dann aber aufgenommen wurde. Zweck und Ziel des Unterrichts-
gegenstandes «Geschichte und Geographie» waren die «Erweiterung des
Gesichtskreises der Schüler, Kenntnis der Heimat und der angrenzenden
Länder. Überblick über Europa und die Erde. Kenntnis der vaterländi-
schen Geschichte». Der Stoffplan des Faches Geschichte sah vor allem
die Geschichte Liechtensteins vor. Verwiesen wurde dabei auf die «Ge-
schichte des Gebietes des heutigen Fürstentums Liechtenstein für Schule
und Haus» (1894) von Johann Baptist Büchel.?** Zu behandeln waren
verbindlich die Abschnitte «Die freien Rhätier», «Unter römischer
Herrschaft», «Die Völkerwanderung und die Kirche», «Rhätien, eine
Gauschaft oder ein Herzogtum unter fränkischen und deutschen Köni-
gen», «Der Schwabenkrieg», «Unter den Grafen von Sulz» sowie die
Zeit des Übergangs des Gebietes an das Haus Liechtenstein bis zu Fürst
Johann II. «Dieser Stoff soll mehr dem Sinn als dem Wortlaut nach ge-
lernt werden», hiess es weiter.”
Zusammenfassend lässt sich vor allem für die erste Hälfte des
19. Jahrhunderts sagen, dass sich das Schulwesen trotz einigen positi-
ven Ansätzen in einem schlechten Zustand befand. Weder die kirchliche
noch die weltliche Obrigkeit war wirklich an einem Ausbau der Bil-
dungsangebote und -inhalte interessiert und auch die vorwiegend bäuer-
liche Bevölkerung hatte kaum Interesse an einer möglichst guten Schul-
bildung für die Kinder. Die Eltern sahen zu wenig Perspektiven, um zu
einem beträchtlichen Teil auf die Unterstützung durch ihre Kinder bei
der täglichen Arbeit zu verzichten. Erst der Erlass des umfassenden
Schulgesetzes von 1859 und dessen Umsetzung brachte in den folgenden
Jahren und Jahrzehnten Schritt für Schritt Verbesserungen.
Vor diesem Hintergrund waren für den schulischen Bereich, wenn
überhaupt, die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen von Be-
deutung, und der Zeit entsprechend natürlich der Religionsunterricht.
Weniger Gewicht hatten selbstredend alle anderen Fächer. Im Bereich
der Realien wurden die Heimatkunde und die Geografie klar stärker
23 Verordnung vom 15. Januar 1899 betreffend den revidierten Lehrplan für die Fort-
bildungsschulen des Fürstentums Liechtenstein, LGBI. 1899 Nr. 1, $ 9.
24 Siehe Büchel, Geschichte des Gebietes des heutigen Fürstentums Liechtenstein.
25 Verordnung vom 15. Januar 1899 betreffend den revidierten Lehrplan für die Fort-
bildungsschulen des Fürstentums Liechtenstein, LGBI. 1899 Nr. 1, $ 9.
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