Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsschutz 
Rufnamen in formaler und inhaltlicher Hinsicht dargestellt. Es 
ging hier um die abstrakten Baupläne der Rufnamenformen, für 
deren Illustration natürlich nicht auf die Nennung konkreter Na- 
menbeispiele verzichtet werden konnte. Auf jeden einzelnen 
beschreibenden Abschnitt folgte die (nach Gemeinden geordnete) 
Auflistung sämtlicher Namenbeispiele, auf die das betreffende 
Strukturmodell zutrifft. Diese Verweislisten wiesen oft nur wenige 
Einheiten auf, konnten aber je nach Gruppe auch in die Hunderte 
gehen; sie entsprachen dem, was sich analog auch im Werkteil 
Ortsnamen findet.?? 
e) Der Registerteil: Natürlich wurden auch die umfangreichen Regis- 
ter (Wort-, Namen-, Sach-, Grammatik-, Personen-, Suffixregister) 
um diejenigen Einträge gekürzt, welche auf die weggelassenen 
Werkteile zugriffen. 
Fazit 
Was bleibt von den zeitweilig aufreibenden Vorgängen rund um die 
unterbliebene Publikation der liechtensteinischen Ruf- und Sippschafts- 
namen? Einerseits musste ein aus Sicht der Projektbearbeiter wesentli- 
cher und sprachwissenschaftlich wie volkskundlich interessanter Werk- 
teil unveröffentlicht bleiben. Andererseits hat sich gezeigt, dass sich 
zumal in einem kleinen, noch immer ländlichen und sozial eng verwo- 
benen Raum ein abstrakter Anspruch auf Wissenschaftsfreiheit nicht 
gegen gesellschaftliche Widerstände durchsetzen liess, da die Träger von 
Rufnamen oder deren Angehörige eine Verletzung ihrer Persönlich- 
keitsrechte befürchteten. Trotz des auch aufseiten der Behörden durch- 
aus vorhandenen Bemühens konnte kein gangbarer Weg gefunden wer- 
den. Die im Kern des Konflikts zwischen Wissenschaftsfreiheit und Per- 
sönlichkeitsschutz stehende Frage, ob ein «überwiegendes privates oder 
öffentliches Interesse» geltend gemacht werden könne, wäre letztlich 
wohl nur auf gerichtlichem Weg zu klären gewesen — woran jedoch keine 
der am Projekt beteiligten Parteien ein Interesse hatte. 
  
22 FLNB 1/5: Lexikon. 
425
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.