Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Der Wandel von Eigentum am Boden 
Umschreibung des herrschaftlichen 
Obereigentums am Gemeingut 
Im ältesten Fragment eines Urbars für die Grafschaft Vaduz, dem Bran- 
disischen Urbar (1505-1510; 1520),* sind die herrschaftlichen Eigengü- 
ter, Lehengüter und Regalien, auch Frondienste und Abgaben verzeich- 
net. Wesentliche Teile fehlen aber, so auch eine Umschreibung der Rega- 
lien und des herrschaftlichen Obereigentums am Land (Gemeingut). Ein 
einziger Hinweis betrifft die Au in Vaduz und eine Fronpflicht der 
Untertanen von Vaduz und Schaan. Diese hatten des Herren Wiese in 
der Au zu mähen, zu heuen und das Heu zu führen.” Im Sulzisch- 
Hohenemsischen Urbar (1617/1619) sind Regalien und herrschaftliches 
Obereigentum mehrfach umschrieben.?” Genannt werden unter ande- 
rem forstliche Obrigkeiten, Wildbann, Bergwerke, Erze, Herrlich- und 
Gerechtigkeiten, Zwing und Bann, Frondienste, Eigenleute, Lehenschaf- 
ten, eigene Güter, verliehene oder unverlichene Weingärten, Hölzer, 
Wälder, Triebe, Tratte, Wässer, Fischenzen, Renten, Zinsen, Gülten, 
Nutzungen. Weiter sind die von den römisch-deutschen Kaisern ab 1454 
erlangten unterschiedlichen Freiheiten und Privilegien angeführt, die 
unter anderem zusätzlich die Mühlen und Steinbrüche betrafen, alle 
Hoch- und Fronwälder in der ganzen Grafschaft, die eigenen Wälder 
(dabei in Vaduz der Buchenwald bei den Schlossgütern, Wälder beim 
Meierhof, im Schwefel und im Möliholz), die Schaaner, Schweizer, 
Vaduzer und Triesner Au sowie die Alpwälder; in letzteren hatte die 
«Herrschaft allein macht, vndt gewalt zu besezen, undt zue entsezen».?* 
Eigens festgehalten ist die schon im Brandisischen Urbar verzeichnete 
Pflicht der Leute von Vaduz und Schaan, ihrem Herrn die Wiese in der 
Au in Vaduz zu zäunen, zu mähen, zu heuen und das Heu zu führen.? 
  
21 Brandisisches Urbar, in: LUB 1/4, S. 247-317 (1505-1510), S. 319-324 (Ergänzun- 
gen um 1520). 
22 Ebenda, S. 322. 
23 Sulzisch-Hohenemsisches Urbar, in: LUB 1/4, S. 325-442. 
24 Ebenda, S. 334-335, 338-342, Zitat von S. 341. 
25  Ebenda, S. 360. Es handelt sich um die Flur Oberau/Neuguet in Vaduz. Siehe dazu 
Abbildung 2. 
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