Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Der Wandel von Eigentum am Boden 
sich lokalisieren,® drei sind in den alten Urbarien verzeichnet.” Mit der 
Zeit wurden solche Lehen erblich und unterschieden sich nur wenig von 
Eigengütern. Im genannten Gebiet befand sich weiteres Herrschaftsgut. 
So gehörte dem Kloster St. Johann im Thurtal um 1800 das sogenannte 
«Rote Haus» samt Torkel, Stallungen, Weingärten und Wiesen. Das 
Kloster bezog Lehenzinse und hatte Zehntanteile. Im Mittelalter hatte 
mit der Familie Vaistli niederer Adel diese Güter inne. Das gilt auch für 
die Flur Stöckler, die den Namen ihrer einstigen Besitzer trug, der Stadt- 
patrizierfamilie Stöckli aus Feldkirch. Die St. Johanner Güter wurden 
1807 vom Lowen-Wirt Johann Rheinberger gekauft.’® All dieses 
ursprünglich herrschaftliche Gut ist in den Vaduzer Steuerbtichern als 
privates Vermögen, später im Grundbuch als Privateigentum der einzel- 
nen Hofstätten (Hausnummern) verzeichnet.!! Dazu zählten auch die 
Grundstücke in den alten Feldfluren Iratetsch (Raditsch), Mittelfeld, 
Oberfeld, Quäderli, Pradafant, Bartlegrosch.'? 
Mark, Gemeingut‘? 
Vaduz hatte Anteil an der Mark (Allmende) des Kirchspiels Schaan. Zur 
Altpfarrei Schaan gehörten die Siedlungen von Schaan, Vaduz und Plan- 
ken sowie der südliche Teil von Triesenberg. Die Mark umfasste neben 
den Wäldern die Rheinebene mit ihren Auen, Weiden und Rieden von 
  
8 Eine Lokalisierung ist möglich durch Vergleich der Angaben in Schupplers Landes- 
beschreibung mit den Steuerfassionen 1808 und mit den Grundbuchdaten. Siehe Die 
Landesbeschreibung des Landvogts Josef Schuppler; GAV, A 11/1/1-4, Steuersum- 
marium, Steuerfassionen 1808; GAV, B 1/12 a, Steuerbuch 1778; GAV, B 1/12 b, 
Steuerbuch 1804; GAV, B 1/1a, b, Grundbuch, 1826; GAV, B 1/2, Grundbuch, 
1826-1846. 
9 Sulzisch-Hohenemsisches Urbar (1617/1619), in: LUB 1/4, S. 408, 410. Aufgelistet 
sind auch abzuliefernde Grundzinsen von Hofstitten in Vaduz (ebenda, S. 421-423). 
10 Siehe Ospelt, Landwirtschaft, S. 49, S. 93-94. 
11 GAV, A 11/1/14, Steuersummarium, Steuerfassionen 1808; GAV, B 1/12 a, Steuer- 
buch 1778; GAV, B 1/12 b, Steuerbuch 1804; GAV, B 1/1a, b, Grundbuch, 1826; 
GAV, B 1/2, Grundbuch, 1826-1846. 
12 Siehe die Karte «Herrengut, Gemeingut, Privatgut» (Abbildung 1). 
13 Siehe dazu Ospelt, Landwirtschaft, S. 14-23. 
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