Fabian Frommelt
Anteil der Liechtensteiner belief sich zwischen 1800 und 1918 auf ein
knappes Fünftel.”
Die Geistlichen standen der Beamtenschaft insofern nahe, als sie in
einem josefinisch geprägten Verständnis nicht nur «Kirchen-, sondern
auch Staatsdiener» waren® und, gemessen an ihrer Grosse, einen über-
proportionalen gesellschaftlichen, tendenziell konservativen und obrig-
keitsstiitzenden Einfluss hatten, ja als «staatserhaltender Faktor» galten.“
Im «Stindelandtag» (1818 bis 1862) hatte die Geistlichkeit als «erster
Stand» eine herausgehobene Stellung, ebenso im Zivilstandswesen durch
die Führung der Matriken und im Bildungswesen durch die Aufsicht
über die Schulen. Im Landtag von 1862 waren nur noch wenige Geistli-
che vertreten. Hinsichtlich der Ausbildung war der Klerus homogener
als die Beamtenschaft, insofern ein Theologiestudium Voraussetzung für
die Priesterweihe war. Bei den Einkommen waren die Geistlichen mit
den Beamten vergleichbar (siehe unten Abschnitt «Einkommen»).
Ab 1808/1811 war Liechtenstein ein bischöfliches Landesvikariat.
1850 erfolgte die Organisation des Klerus im Liechtensteinischen Pries-
terkapitel, dessen Vorsitzender der jeweilige Landesvikar war.”
Lehrer
Seit dem 17. Jahrhundert hatten mehrere Gemeinden aus eigenem
Antrieb Dorfschullehrer angestellt, oft lese- und rechenkundige Laien,
die sich in einer unsicheren wirtschaftlichen und sozialen Lage befanden.
Mit den im 19. Jahrhundert erzielten Fortschritten im Schulwesen, die
sich unter anderem in der Einführung der Schulpflicht 1805 und in der
Gründung der Landesrealschule in Vaduz 1858 sowie in einer Professio-
nalisierung des Lehrerberufs äusserten, verbesserten sich die Anstel-
lungsverhältnisse und damit die soziale und ökonomische Stellung der
Lehrpersonen. Ab 1806 hatten die Lehrer eine Zulassungsprüfung abzu-
67 Siehe die Seelsorger-Listen in Näscher, Beiträge, Bd. 1, S. 27-71. Unter den 144 in
dieser Zeit in Liechtenstein belegten Pfarrei-Seelsorgern waren 27 Einheimische.
68 Vogt, Verwaltungsreformen, S. 114.
69 Ebenda, S. 122. Zum frühen 20. Jahrhundert siehe Quaderer-Vogt, Bewegte Zeiten,
Bd. 3, S. 297-299, 331.
70 Siehe Vogt, Verwaltungsreformen, S. 114-115; Näscher, Beiträge, Bd. 1, S. 20-22;
Franz Xaver Bischof, «Bischöfliches Landesvikariat», in HLFL, S. 101-102; Franz
Xaver Bischof, «Liechtensteinisches Priesterkapitel», in: HLFL, S. 564.
306