Martina Sochin D’Elia
Sowohl Liechtenstein wie auch die Schweiz, besonders aber der kleinere
Vertragspartner, haben seither vom Zollanschlussvertrag profitiert. Uber
die vergangenen Jahrzehnte hinweg kann denn auch das Verhältnis zwi-
schen der Schweiz und Liechtenstein als freundschaftlich bezeichnet
werden. Ungeachtet dessen kam es aber auch wiederholt zu Interessens-
konflikten und Spannungen, die das freundliche Einvernehmen der bei-
den Nachbarländer trübten.
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie nach dem In-
krafttreten des Zollanschlussvertrags und insbesondere anlässlich der
von Liechtenstein angestossenen Zollvertragsjubiläen das gegenseitige
Verhältnis der beiden Staaten dargestellt wurde und welche Rolle das
wiederkehrende und ritualisierte Erinnern für das einvernehmliche Mit-
und Nebeneinander der beiden Länder spielte. Im Blickpunkt stehen
dabei zunächst die Fragen, wie die Jubiläen begangen, welche Schwer-
punkte der gegenseitigen Beziehung anlässlich der Jubiläen hervorgeho-
ben und welche Themen verschwiegen wurden, da sie für einen Jubilä-
umsanlass nicht passend erschienen. Jubiläen sind jedoch nicht nur als
symbolische Ereignisse zu verstehen, die mehr Wunschbild denn Abbild
der Wirklichkeit sind, sondern sie müssen auch bezüglich ihrer identi-
tätsstiftenden und politischen Funktionen betrachtet werden. Insofern
geht der Beitrag auch der Frage nach, inwieweit die Zollvertragsjubiläen
nicht nur ein Produkt des von gegenseitigen Abhängigkeiten und Macht-
verhältnissen geprägten politischen Diskurses waren, sondern auch eine
Handlungsbasis für die weitere Gestaltung der zwischenstaatlichen Be-
sziehung darstellten.
Jubiläen als Denkmäler in der Zeit
Jubiläen können in ganz unterschiedlichen Kontexten gefeiert werden,
beispielsweise Ehejubiläen als persönliche und private Feiern, Firmenju-
biläen, mit denen Betriebe die Gründung ihrer Firma und den zwi-
schenzeitlich erfolgten Fortschritt feiern, oder eben auch historische
Jubiläen, an denen der Staat sich selbst zelebriert. Das historische Jubi-
selbstständiger Vertragsstaat internationaler Übereinkommen werden oder interna-
tionalen Organisationen, denen die Schweiz angehört, beitreten konnte.
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