Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Martina Sochin D’Elia und Fabian Frommelt 
Kaiser und Wilhelm Beck — Aspekte der Demokratisierung Liechten- 
steins» behandelt Arthur Brunhart diese beiden herausragenden Persön- 
lichkeiten erstmals in ein und demselben Aufsatz, was ihm die verglei- 
chende Analyse ihrer Gemeinsamkeiten im Denken und Handeln 
ermöglicht. Besonders deutlich wird, wie beide, obwohl keine Zeitge- 
nossen, je in ihrer Zeit eine ähnliche Rolle spielten, wie sie gewissermas- 
sen am gemeinsamen Werk der Demokratisierung und Liberalisierung 
der liechtensteinischen Gesellschaft arbeiteten. 
Donat Büchel vertritt eine jüngere Historikergeneration. Er ist 
unter anderem Co-Autor des Schulbuchs «Wege in die Gegenwart», in 
dessen begleitender Fachkommission auch Peter Geiger Einsitz hatte. 
Sein Beitrag «<Hie Volkspartei — hie Bürgerpartep. Einblicke in die poli- 
tische Kultur Liechtensteins in der Zwischenkriegszeit anhand von 
Landtagswahlkämpfen» fasst die Ergebnisse seiner Berner Lizentiatsar- 
beit zusammen. Diese Thematik liegt zeitlich und inhaltlich im Schnitt- 
punkt der Forschungen Peter Geigers und Rupert Quaderers. Der in den 
Wahlkämpfen besonders virulente, zu einem grossen Teil in Zeitungen 
und Flugblättern ausgetragene Parteienstreit der 1920er- und 1930er- 
Jahre gehörte zu den Geburtswehen der liechtensteinischen Parteiende- 
mokratie. Donat Büchel arbeitet heraus, wie der mit scharfer Polemik 
durchmischte politische Stil die Verhältnisse der Zwischenkriegszeit 
schwer belastete. 
Der Jurist Herbert Wille ist mit Peter Geiger und Rupert Quaderer 
durch lange Jahre gemeinsamer Forschungsarbeit am Liechtenstein- 
Institut eng verbunden, wo sie unter anderem einen intensiven Aus- 
tausch über Fragen der Verfassungsgeschichte und des Staatskirchen- 
rechts pflegten. In diesem Bereich ist auch sein Festschriftbeitrag «Die 
kommunale Kirchenfinanzierung — Geschichte und Grundlagen» ange- 
siedelt. Die jahrhundertelange Finanzierung der katholischen Kirche 
beziehungsweise ihrer Amtsträger im Rahmen des kirchlichen Benefi- 
zial- oder Pfründewesens konnte besonders nach der Ablösung der 
Zehntrechte ab 1864 immer weniger befriedigen. Neue Lösungen ban- 
den die Gemeinden ab 1870 stärker in die Verwaltung des Kirchenguts 
und ab 1919 in die Finanzierung der Seelsorger ein. Dieses System ist 
jedoch aktuell unter der Forderung nach einer stärkeren Entflechtung 
von Kirche und Staat unter Druck geraten. Neue Finanzierungsmodelle 
stehen im Raum. Herbert Willes Beitrag liefert für diese Diskussion eine 
solide rechtshistorische Bass. 
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