Martina Sochin D’Elia und Fabian Frommelt
Kaiser und Wilhelm Beck — Aspekte der Demokratisierung Liechten-
steins» behandelt Arthur Brunhart diese beiden herausragenden Persön-
lichkeiten erstmals in ein und demselben Aufsatz, was ihm die verglei-
chende Analyse ihrer Gemeinsamkeiten im Denken und Handeln
ermöglicht. Besonders deutlich wird, wie beide, obwohl keine Zeitge-
nossen, je in ihrer Zeit eine ähnliche Rolle spielten, wie sie gewissermas-
sen am gemeinsamen Werk der Demokratisierung und Liberalisierung
der liechtensteinischen Gesellschaft arbeiteten.
Donat Büchel vertritt eine jüngere Historikergeneration. Er ist
unter anderem Co-Autor des Schulbuchs «Wege in die Gegenwart», in
dessen begleitender Fachkommission auch Peter Geiger Einsitz hatte.
Sein Beitrag «<Hie Volkspartei — hie Bürgerpartep. Einblicke in die poli-
tische Kultur Liechtensteins in der Zwischenkriegszeit anhand von
Landtagswahlkämpfen» fasst die Ergebnisse seiner Berner Lizentiatsar-
beit zusammen. Diese Thematik liegt zeitlich und inhaltlich im Schnitt-
punkt der Forschungen Peter Geigers und Rupert Quaderers. Der in den
Wahlkämpfen besonders virulente, zu einem grossen Teil in Zeitungen
und Flugblättern ausgetragene Parteienstreit der 1920er- und 1930er-
Jahre gehörte zu den Geburtswehen der liechtensteinischen Parteiende-
mokratie. Donat Büchel arbeitet heraus, wie der mit scharfer Polemik
durchmischte politische Stil die Verhältnisse der Zwischenkriegszeit
schwer belastete.
Der Jurist Herbert Wille ist mit Peter Geiger und Rupert Quaderer
durch lange Jahre gemeinsamer Forschungsarbeit am Liechtenstein-
Institut eng verbunden, wo sie unter anderem einen intensiven Aus-
tausch über Fragen der Verfassungsgeschichte und des Staatskirchen-
rechts pflegten. In diesem Bereich ist auch sein Festschriftbeitrag «Die
kommunale Kirchenfinanzierung — Geschichte und Grundlagen» ange-
siedelt. Die jahrhundertelange Finanzierung der katholischen Kirche
beziehungsweise ihrer Amtsträger im Rahmen des kirchlichen Benefi-
zial- oder Pfründewesens konnte besonders nach der Ablösung der
Zehntrechte ab 1864 immer weniger befriedigen. Neue Lösungen ban-
den die Gemeinden ab 1870 stärker in die Verwaltung des Kirchenguts
und ab 1919 in die Finanzierung der Seelsorger ein. Dieses System ist
jedoch aktuell unter der Forderung nach einer stärkeren Entflechtung
von Kirche und Staat unter Druck geraten. Neue Finanzierungsmodelle
stehen im Raum. Herbert Willes Beitrag liefert für diese Diskussion eine
solide rechtshistorische Bass.
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