Väclav Horcicka
Güter schritt relativ zügig voran. Bis Oktober 1931 waren bereits 18 543
ha übernommen beziehungsweise verkauft. Die verbliebenen 29 033 ha
sollten in den Folgejahren abgetreten werden.“
Der Staat überliess dem Hause Liechtenstein also einen grossen
Teil seines Eigentums. Prinz Franz Josef musste sich jedoch zur weiteren
Ausübung der kirchlichen Patronatsrechte auf diesem Besitz sowie zur
Pflege der Denkmäler und der Naturschönheiten verpflichten. Die Höhe
dieser Verpflichtungen wurde 1930 auf 40,2 Millionen tschechoslowaki-
scher Kronen geschätzt.”
Über den weiteren Verlauf der Bodenreform auf den Besitzungen
der liechtensteinischen Primogenitur sind in den Archiven nur spärliche
Informationen zu finden. Gewiss ist, dass letztlich nur ein Teil der ver-
bliebenen und zur Enteignung vorgesehenen Wälder und Felder in die
Reform einbezogen wurde. Im Dezember 1931 wurde dem Landwirt-
schaftsminister Bohumir Bradä& zunächst inoffiziell, später offiziell ein
Schreiben mit weiteren Forderungen zugesandt. Das verbliebene Land
sollte vollständig in den weder zeitlich noch anderweitig beschränkten
Besitz des Hauses Liechtenstein überführt werden. Der Generalvereinba-
rung zufolge waren der Familie Liechtenstein über den Rahmen des ge-
setzlich festgelegten Maximalanspruches (500 ha) hinaus etwa 15 700 ha
für immer verblieben, der Rest lediglich bis zum Jahre 1955.” Von den
zur Übergabe bestimmten 29 000 ha sollten laut diesem Vorschlag nur
12 210 ha tatsächlich abgetreten werden, und dies nicht an den Staat, son-
dern mit Zustimmung des Bodenamts waren diese Güter direkt an Inte-
ressenten zu verkaufen. Die restlichen 17 000 ha sollten im Besitz der
Familie bleiben. Der Abschluss der Reform wurde von einer ad hoc ein-
berufenen, gemischten Kommission durchgeführt.” Auch wenn der Staat
allem Anschein nach nicht sofort auf diese Vereinbarung einging, war
eine endgültige Beendigung der Reform doch in greifbare Nähe gerückt.
51 MLA, F 28, Karton 261, Die Entwicklung der Land- und Forstreform auf den Län-
dereien des herrschenden Fiirsten von Liechtenstein, ohne Datum und Nummer
(1931).
52 Geiger/Knoz et al, Liechtensteinisch-tschechische Bezichungen, S. 142.
53 SL-HA, Fonds Kabinettskanzlei, Karton 1-111, 1930, Anderka an Kabinettskanz-
lei, 19. September 1930, No. Z. 7078.
54 SL-HA, Fonds Kabinettskanzlei, Karton 112-269, 1930, Siebenschein an Kabi-
nettskanzlei, 9. Februar 1931.
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